Die schwarze Adoption – Vaterschaftsanerkennung statt Adoption


Schild Privateigentum

Kinder sind kein Eigentum!

Schwarze Adoption / Kuckuckskind – Für eine Adoption eines Kindes sind viele Voraussetzungen vom Adoptionswilligen zu erfüllen. Bei Stiefkindadoptionen sind die Hürden schon deutlich geringer angesetzt worden. Der bzw. die Adoptierende muss mit einem Elternteil des Stiefkindes verpartnert bzw. verheiratet sein und die Einwilligung des anderen Elternteils muss vorliegen. Und genau im letzten Punkt liegt die Krux: Ist der leibliche Vater nicht als gesetzlicher Vater eingetragen,

kann dieser der Adoption nicht zustimmen, da diese Mensch für die Behörden schlicht nicht existiert und somit gar nicht erst gefragt wird.

Aber auch das scheint manchen Paaren zu aufwändig zu sein und diese weichen alternativ auf die Vaterschaftsanerkennung aus, da diese ja einfach nur einer Unterschrift bedarf. Hierfür wird vom Staat weder die Möglichkeit geschweige denn die Tatsächlichkeit der Vaterschaft durch einen Vaterschaftstest überprüft. Auch kann seitens des leiblichen Vaters bis heute noch nicht eine erfolgte Vaterschaftsanerkennung angefochten werden, eine Adoption unter bestimmten Voraussetzungen hingegen schon.

Auf Netmoms.de fand ich folgende Frage einer ratsuchenden Mutter:

Ich wurde 2009 schwanger von einem Mann mit dem ich auch zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zusammen war, er weiss zwar noch dass ich schwanger war aber er wollte nichts mehr mit mir zutun haben und von dem Kind wollte er auch nichts wissen, wir hatten nur Sex (kondom gerissen, Pille zwar eingenommen aber wegen Magen-Verstimmung nicht sicher). Seitdem auch kein Kontakt mehr. Meine Tochter kam dann 2010 zur Welt.  …

Soweit so gut: schwanger werden einige ungeplant, trotz Kondom in Kombination mit der Pille. Doch die Aussage, dass der Vater vom Kind wisse und keinen Kontakt haben wolle, ist zwar durchaus möglich, doch auch mindestens genauso fraglich. Dass diese Darstellung lediglich zur Legitimierung des Kindesentzuges/Vaterentzuges vorgeschoben sein könnte, ist mindestens genauso vorstellbar.

… Habe aber beim Jugendamt keinen Vater angegeben, Vater unbekannt, eine Niederschrift wurde in die Unterlagen beigelegt, bekam darauf Unterhaltsvorschuss. Das steht bis heute noch. …

Somit durften die Steuerzahler mit monatlich 133 Euro für den Unwillen der Mutter – den Kindesvater dem Jugendamt mitzuteilen – aufkommen.

… Nun ist mein Kind 2 Jahre alt und ich habe seit Anfang letzten Jahres einen neuen Partner, der das Kind gerne schriftlich als seins anerkennen würde. Und ich möchte das auch, da ich weiß dass er sie wie seine eigene Tochter liebt obwohl er weiss dass es nicht seine biologische Tochter ist. Eine Adoption würde rechtlich (nach Termin beim zuständigem Amt) erst 2-3 Jahre nach der Ehe gehen. Wir heiraten dieses Jahr im Dezember und wollen daraufhin gleich dass sie auch rechtlich unsere gemeinsame Tochter ist !! …

Dass der neue Lebensgefährte das Kind wie sein eigenes liebt und annehmen möchte, ist erfreulich. Doch warum soll das Kind so schnell als das eigene angenommen werden, dass 2-3 Jahre Wartezeit nicht in Frage kommen? Da es nun schnell und einfach gehen soll, gibt es – da der Vater von ihr ja nicht benannt wurde – noch die Möglichkeit, das Kind einfach als das seine anzuerkennen. Den Staat interessiert nicht, ob jemand wirklich der Vater sein könnte, oder sogar wirklich ist. Die Tür zur schwarzen Adoption steht somit weit offen und lädt geradezu zum Missbrauch ein.

… Jetzt zu der eigentlichen Frage.  …

Aha, jetzt wird es richtig interessant!

… Da ich Unterhaltsvorschuss bekomme (seit 2 Jahren) müsste er den zurückzahlen, das wurde uns schon gesagt nur wie ist das jetzt rechtlich festgelegt, da ich ja damals keinen Vater angegeben habe und gesagt habe dass ich nicht weiß wer der vater ist, muss ich da mit einer anzeige wegen Betrugs oder mit sonstiges rechnen oder muss mein jetziger Partner nur den Vorschuss zurückzahlen und gut ist ?? Kennt sich da jemand aus ??

Hier wird nun offenkundig Hilfe zum Betrug am Staat erfragt. Die Angst, dass der neue Partner dann für den vom Staat geleisteten Unterhaltsvorschuss aufkommen muss, wenn er die Vaterschaft anerkennt und dass ihr Betrug am Staat auffliegt und sie dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte, ist also die treibende Kraft die schwarze Adoption noch einmal zu überdenken.

Die Mutter, welche bereits diesen Betrug an Kind und Staat einging und diesen aufrecht halten möchte, wird sich bestimmt auch nicht für die Rechte des leiblichen Vaters interessieren.
Es ist an der Zeit, dass Vaterschaftsanerkennungen / -eintragungen nur noch in Verbindung mit einem Vaterschaftstest möglich sind. Desweiteren sollte für den Fall, dass die Mutter aussagt, dass ihr der Vater des Kindes unbekannt sei, diese Erklärung von der Kindesmutter unter Eides statt abgegeben werden müssen. Nur so kann die Ernsthaftigkeit dieser Aussage unterstrichen werden, denn dann wäre bei einer Aufdeckung der Falschaussage eine Straftat aufgedeckt worden. Ein Bewusstsein, welches diesen Müttern – welche so handeln – und dem Staat gut täte.

Für mich ist die schwarze Adoption kriminell und gehört als solche unterbunden. Wie seht ihr diesen Fall?

Folgende Artikel der Serie „Ein Tag – Ein Grund – Warum die Vaterschaft bereits bei Geburt geklärt werden muss“ dürften Sie interessieren:
Grund Nr. 1: Der Gleichheitsgrundsatz
Grund Nr. 2: Kriminalitätsprävention
Grund Nr. 3: Steuergelder sparen
Grund Nr. 4: Informationelle Selbstbestimmung für alle
Grund Nr. 5: Bestehende Familien wirklich schützen
Grund Nr. 6: Kinder haben das Recht auf Identität
Grund Nr. 7: Gesundheitsvorsorge

Grund Nr. 8: Inzest
Grund Nr. 9: Schutz vor AIDS
Grund Nr. 10: Respekt vor Vater und Kind

Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
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23 Antworten zu Die schwarze Adoption – Vaterschaftsanerkennung statt Adoption

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  2. Anonym schreibt:

    Hier werden einige Fakten irreführend dargestellt. Vermutlich wurde da einfach nur falsch beraten.

    Die Vaterschaftsanerkennung dient lediglich zur Bestimmung des rechtlichen Vaters, also der Person, die die väterlichen Pflichten (und Rechte) wahrnehmen möchte.

    Der leibliche Vater kann IMMER einen Vaterschaftstest fordern und ihm wird dann (auf Antrag) die Vaterschaft zuerkannt, sofern der Test positiv ist.

    Falls ein anderer Mann bereits die Vaterschaft innehat, kann man mit einem positiven Vaterschaftstest auch nur Umgangsrecht (und einige andere Rechte) erwirken, wenn man z.B. nichts zahlen möchte.

    Das bedeutet als leiblicher Vater hat man die Wahl inwieweit man sich einbringen möchte, wenn ein anderer bereit ist Vater zu sein. Ich finde das ist eine ziemlich komfortable Situation. Unbequemer ist es wenn kein anderer Mann Vater sein möchte, dann kann der leibliche Vater zum Test gezwungen werden und hat danach auch alle Pflichten und Rechte.

    Abgesehen davon, dass im obigen Fall der Unterhaltsvorschuss ohnehin zurück gezahlt werden muss und sich eine ethische Diskussion erübrigt, sollten Mütter weitaus mehr für ihre Erziehungsarbeit bekommen als aktuell bezahlt wird und zwar so viel, dass es finanziell egal ist ob der Mann in einer Firma arbeitet oder Zuhause Erziehungsarbeit leistet.

    Die Kinder und Väter würden davon immens profitieren sowie die Rente der Frauen.

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  5. kiki schreibt:

    Und wie ist es, wenn eine Mutter den Vater als unbekannt angibt, nur um das Kind gegen seine Einwilligung zur Adoption freizugeben? Das ist doch auch illegal, oder?

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  11. Charles Wüthrich schreibt:

    Melanie Ferrer(wahrscheinlich e ein pseudonym) macht es sich sehr einfach. Die Verantwortung vom Kind ist nicht abschiebbar auf „vorgeschoben“ schlechte Väter und des weiteren dann den Staat. Nichtwissen(wollen) schützt nicht vor Strafe. Betrug am Kind ist einfach Schei…… ! Wahrscheinlich war es diesem weiblichen Mensch einfach egal schwanger zu werden. Ich gehe davon aus das dieser Betrug am Vater und dem Staat vorsätzlich geplant wurde:

    • unbeugsamer schreibt:

      Ich bin ein leiblicher Vater eines Kindes das mir durch „schwarze Adoption“ gegen meinen Willen genommen wurde.Nach einer mehrjährigen Beziehung zu der Kindesmutter die schon 3 Kinder hatte mußte sie unbedingt noch ein viertes haben und ließ die Pille weg.Ich wusste nichts davon.Sie wurde schwanger.Ich bekannte mich trotzdem zu dem Kind mit Übername aller Rechte und Pflichten.Zu der Zeit war unsere Beziehung aber schon am Ende.Während der Schwangerschaft kam die KM wieder mit ihrem Exmann zusammen.Wir hielten Kontakt,zu Schwangerschaftsuntersuchungen jedoch durfte ich nicht zugegen sein.Kurz nach der Geburt heiratete die KM den Exmann wieder und ließ diesen in die Geburtsrolle eintragen.Der Ex stimmte dem nur zu gerne zu da er immer noch auf die KM fixiert war.Ich war so glücklich über meine kleine Tochter das ich das alles nicht richtig realisiert habe.Wenige Wochen nach der Geburt durfte ich die kleine plötzlich nicht mehr sehen.Es war und ist noch schrecklich!Ich strebte ein Verfahren zur Vaterschaftklärung an und verlor es natürlich nach unserem deutschen Unrecht.(§1592,§1600BGB usw.).Ich viel in ein seelisches Loch und wurde schwer Krank,verlor meinen Job.Ich habe mich mittlerweile wieder etwas berappelt und arbeite auch wieder aber es geht mir immer noch schlecht.Ich muß weiter um das Recht meines Kindes auf seine Identität und um mein Menschenrecht als Vater eines kleinen Menschen kämpfen.Die KM benutzt Kinder als Statussymbol,ich weis es.Sie ist ein Miststück deshalb scheiterte auch unsere Beziehung.Der Staat deckt jedoch solche kriminellen Machenschaften.Schwarze Adoption mit dem Einverständnis des biologischen Elternteils ja,ohne jedoch muß es eine Straftat sein,die einer Kindesentführung o.ä. gleichgesetzt wird.Auch ich bin jedweder Hilfe dankbar,die mich im Kampf gegen die Diskriminierung und Entrechtung von Kindern und ihren leiblichen Vätern unterstützt!

      • Marcus Spicker schreibt:

        Hallo unbeugsamer,

        deine Geschichte hört sich in weiten Teilen an wie die von Andreas Haft: https://kuckucksvater.wordpress.com/2012/09/19/ich-war-die-affare-meine-tochter-soll-kein-kuckuckskind-sein-teil-1-von-andreas-haft/

        Gerne kann ich für dich einen Kontakt zu ihm herstellen, wenn dir das weiterhilft. Wird dir die vorgestern beschlossene Gesetzesänderung denn faktisch etwas nützen?

        Beste Grüße
        Marcus

        • unbeugsamer schreibt:

          Hallo Marcus,
          erstmal Danke für dein Echo!Das neue Gesetz ist noch nicht durch,wird frühestens im Sommer verabschiedet.In der Presse wird der Eindruck vermittelt als wäre das Gesetz schon in Kraftgetreten und alles ist gut.Trotzdem werde ich dann wenn es denn endlich soweit ist mein Verfahren wieder aufrollen und diesmal durch alle Instanzen und weiter bis nach Strassburg gehen wenn es sein muss.
          Es ist so unglaublich was in Deutschland möglich ist.
          Jeder der hier zweifel an dem neuen Gesetz hat,dem sollte man auch einmal von jetzt auf gleich seine Kinder entziehen!Ich sage aus eigener Erfahrung,es gibt nichts schlimmeres.Dazu steht man dann als Mann vor einer Phalanx von selbstgerechten Anwältinnen,Richtern,Beisitzern und völlig inkompetenten JA Mitarbeitern.
          Die breite Masse ist über den Umstand des §1592 BGB gar nicht informiert.
          Im Prinzip ist es demnach möglich das die liebe Mutti den als Vater eintragen kann der ihr passt und der sich dazu bereiterklärt.Der biologische Vater ist dann raus!Ein legalisiertes Verbrechen an Vater und Kind.Und das alles unter dem Deckmäntelchen zum „Wohle des Kindes“.In erster Linie geht es wohl um das Wohl der lieben Mutti,die keine Verantwortung für ihr Handeln übernehmen muß und ihren Egoismuss so weiter ausleben kann.Mutties die heute immer mehr Miststücke sind die Kinder als Statussymbol betrachten,jedoch kaum auf die Kinder eingehen und sie entsprechend in ihrer Entwicklung fördern.Jene die mehr Zeit am Smartphone verbringen als einmal eine ordentliche Mahlzeit für die eigenen Kinder zu kochen.Die Gesetzgebung gibt solchen Frauen ein Instrument in die Hand ,um sich an Expartnern zu rächen und diese psychisch zu ruinieren.Ein Wahnsinn ist das!
          Mit freundlichen Grüßen
          der unbeugsame

          • Marcus Spicker schreibt:

            Hallo unbeugsamer,

            was du ansprichst, sind genau die Dinge, die wir zum einen hier mit dem Blog den Leuten begreiflich machen und zum anderen natürlich ändern wollen. Wie die Urteile und Gesetzesänderungen der letzten Jahre zeigen, bewegt sich nur etwas, wenn möglichst viele Männer bis zur letzten Instanz für ihre und die Rechte ihrer Kinder kämpfen. Zwar versuchen die Feministinnen in den Reihen der Regierungsparteien dann immer noch möglichst viele Einschränkungen und Unwägbarkeiten einzubauen, aber sie müssen sich bewegen. Und dafür gebührt Dir und deinen Mitstreitern unser aller Respekt und Dank. Weiter so und alles Gute für diesen Weg!
            Beste Grüße
            Marcus

  12. Pingback: Vater kämpft um sein Kuckuckskind – und verliert | kuckucksvater

  13. Melanie Ferris schreibt:

    Ich sehe die Frau hier nicht als Opfer. Vielmehr steht sie gerade in der Verantwortung für ihr Kind und nicht der leibliche Vater. Statt ihr Beispiel zu nutzen um der eigenen Wut Luft zu machen, könnte man ihr mitteilen, dass es sich um einen Betrug handelt und es einen anderen Weg geben muss.
    Es ist nicht immer leicht, einen Weg zu finden, der allen 3 Parteien gerecht wird. Meine Kinder haben aus verschiedenen Gründen seitens des Vaters 3 Jahre keinen Kontakt zu ihm gehabt. Darunter haben sie sehr gelitten. Er allerdings auch. Trotzdem war es ihm nicht möglich, eine verlässliche Beziehung aufrecht zu halten. In dieser Zeit war ich oft mit ihren Fragen konfrontiert, musste ihnen sagen, dass er sie liebt (was ich nie angezweifelt habe) aber nicht für sie da sein kann. Mittlerweile hat er uns wieder kontaktiert und einen Neuanfang gewagt, es läuft auch ganz gut. die beiden sind 8 und 10 und sehr glücklich darüber. trotz meiner sorge, er könnte sie wieder enttäuschen, habe ich es zugelassen und würde es auch niemals anders machen. der leibliche vater ist teil der identität ebenso wie die mutter man kann ihn nicht durch einen anderen ersetzen. auch mein lebensgefährte, der seit 6 jahren da ist, mit uns lebt, für sie wie ein vater ist, kann das nicht. ein stiefelternteil kann immer nur eine gute ergänzung, oder bestenfalls bereicherung sein. ob er den leiblichen elternteil ersetzen konnte, kann nur das kind im nachhinein beurteilen. vielleicht habe ich in die mutter im fallbeispiel zuviel arglosigkeit hineininterpretiert, ich neige dazu, in menschen ersteinmal keine bösen absichten zu sehen, versuche immer fair zu urteilen. klingt naiv? ist etwas anstrengender als sonst, aber es sich einfach machen liegt mir nicht.

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Freut mich sehr, dass Du Vater Deiner Kinder trotz seiner Unzulänglichkeiten und Fehlentscheidungen die Türe offen läßt. Das ist nicht leicht, aber der für die Kinder gesündeste Weg. Ich wünsche Euch, daß der Vater nun weiter auf seinem Kurs bleibt und die Kinder nicht enttäuscht.

  14. Marta Pandora schreibt:

    Krimmineller geht es doch schon gar nicht mehr…unser Deutscher Staat unterstützt solche Machenschaften, find auch dass solche Aussagen, „Vater unbekannt“ unter Eid stehen sollten und Vaterschaftsanerkennungen nur durchgeführt werden sollten, wenn die Vaterschaft auch fest steht. An diesem Beispiel sieht man mal wieder, dass es den Müttern so leicht gemacht wird, zu lügen und betrügen, sie werden unterstützt vom Staat.

  15. Harald Rost schreibt:

    Eigentlich verblüffend, daß eine für Kind, tatsächlichen Vater sowie Staat/Steuerzahler wichtige Aussage, wie die mütterliche Angabe zur Vaterschaft, nicht tatsächlich schon längst über solch ein verwaltungs- wie strafrechtlich EINFACHES (das müßte doch auch den Beamten entgegenkommen!) Mittel abgesichert wird! Es mag Gründe für die Mutter geben, dies dennoch nicht zu tun bzw. sich einer entsprechenden eidesstattlichen Aussage zu verweigern. Das widerum ist aber kein Argument gegen das grundsätzliche Verfahren. Man könnte es ja durchaus sanktionslos lassen, wenn jemand eine Aussage an Eides statt verweigert. Es ist dann aber eben ein aktive Entscheidung gegen die Mitnahme von Vorteilen – und zumindest ehrbarer, als die „Alternative“ eines Meineids.

    Wer sich gegen die Beeidung der Wahrheit oder für einen Meineid entscheidet, muß ggf. nur die Konsequenzen eigenen Verhaltens tragen (im ersten Fall kein Geld, in zweiterem ggf. eben Strafverfolgung). In allen anderen Bereichen selbstverständlich!

  16. Melanie Ferris schreibt:

    So wie ich das sehe, ist das keine Bitte um Beihilfe zum Betrug, sondern eine Frage, wie man mit dieser Rechtslage umgehen soll. „Vater unbekannt“ ist ja in der Tat eine Aussage, die man nicht unüberlegt treffen sollte. Es vereinfacht zwar die Dinge und letztlich hat die Mutter dem leiblichen Vater die Unterhaltspflicht erspart, aber nun müsste sie rechtlich gesehen, sich selbst wiedersprechen. Der Wunsch, dass der neue Mann eine Vaterschaftsanerkennung eingeht hat sicherlich auch den Hintergrund, dass das Kind rechtlich abgesichert ist, falls der Mutter etwas passiert. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass eine alleinerziehende Mutter von heftigen Ängsten eingeholt werden kann, wenn sie weiss, dass ihre Kinder kein gesichertes Verhältnis zum Vater haben, oft in der Unzuverlässigkeit desselben begründet. Schlimmer noch, wenn er gar nicht erst das Kind haben will. Ich kenne mehrere getrennt lebende Väter, die sich ein Bein für ihre Kinder ausreissen, um sie regelmäßig zu sehen, völlig unabhängig, von der Beziehung zur Mutter. Leider gibt es aber auch solche, die ganz froh sind, dass sie nichts damit zu tun haben. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht der richtige Weg sein, um eine Stiefelternschaft rechtlich zu festigen. Hier muss es einen neuen Gesetzentwurf geben, der sowohl dem leiblichen Vater gerecht wird -denn ihm wird ja quasi durch den Vollzug die eigene Vaterschaft aberkannt- als auch die Mutter nicht in die wahnwitzige Situation bringt, den Staat formell betrügen zu müssen, um ihrem Kind eine rechtliche Sicherheit zu bieten.

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      So wie ich das sehe, ist das keine Bitte um Beihilfe zum Betrug, sondern eine Frage, wie man mit dieser Rechtslage umgehen soll.

      Sie fragt hier, ob – dessen ist sie sich im klaren – ihr Betrug vom Staat verfolgt werden würde. Den finanziellen Schaden, welchen sie angerichtet hat, ist ihr neuer Lebensgefährte zu bezahlen bereit. Somit wird sie sich für den Betrug am Kinde – durch die Identitätsfälschung mit einer schwarzen Adoption – entscheiden, sofern ihr keine Strafverfolgung droht. Das einschätzen zu können, ist ihr Ziel und da fragt sie sehr wohl die Internetgemeinschaft um Beihilfe zum Betrug an.

      Der Wunsch, dass der neue Mann eine Vaterschaftsanerkennung eingeht hat sicherlich auch den Hintergrund, dass das Kind rechtlich abgesichert ist, falls der Mutter etwas passiert.

      Da ist wohl eher der Wunsch der Vater äh Mutter des Gedankens, dass die Absicherung des Kindes der Antrieb sei. Wo wir nun im spekulativen Bereich angekommen sind, halte ich es wohl für wahrscheinlich, dass der wahre Grund wohl eher der ist, dass jemand in der Geburtsurkunde eingetragen ist, damit die Kuckucksmutter nicht die Vakanz, also das fehlen eines eingetragenen Vaters, der Tochter gegenüber später zu erklären hat. Somit müsste die Kuckucksmutter sich nicht der ihr offensichtlich unangenehmen Frage stellen, wer denn nun der richtige Vater des Mädchens ist. Es geht also wahrscheinlich um eine nachhaltige Vertuschung. Bei einer Adoption hingegen wäre eine Akteneinsicht dem Kind ab 16 Jahren zu gewähren und die Akten 60 Jahre lang im Amt aufzubewahren.

      Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass eine alleinerziehende Mutter von heftigen Ängsten eingeholt werden kann, wenn sie weiss, dass ihre Kinder kein gesichertes Verhältnis zum Vater haben, oft in der Unzuverlässigkeit desselben begründet.

      Was dennoch nicht eine Identitätsfälschung und Vaterentzug legitimiert

      Schlimmer noch, wenn er gar nicht erst das Kind haben will

      Dann kann der Vater eingetragen werden und wenn der neue Partner das Stiefkind adoptieren möchte, kann er das mit der Zustimmung des Vaters dann ja immer noch machen. Doch dann ist es ein rechtssicherer Weg, in welcher die Aussage, daß der leibliche Vater nichts von seinem Kind wissen wolle, von einer neutralen Partei überprüft werden würde.

      Ich kenne mehrere getrennt lebende Väter, die sich ein Bein für ihre Kinder ausreissen, um sie regelmäßig zu sehen, völlig unabhängig, von der Beziehung zur Mutter. Leider gibt es aber auch solche, die ganz froh sind, dass sie nichts damit zu tun haben. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht der richtige Weg sein, um eine Stiefelternschaft rechtlich zu festigen.

      Dem Stimme ich zu, denn es wird immer wieder auch Väter – wie auch Mütter – geben, die sich der Elternschaft verweigern.

      Hier muss es einen neuen Gesetzentwurf geben, der sowohl dem leiblichen Vater gerecht wird -denn ihm wird ja quasi durch den Vollzug die eigene Vaterschaft aberkannt- als auch die Mutter nicht in die wahnwitzige Situation bringt, den Staat formell betrügen zu müssen, um ihrem Kind eine rechtliche Sicherheit zu bieten.

      Laut Ihrer Aussage, bringe der Staat die Kuckucksmutter in die wahnwitzige Situation, ihn ‚formell‘ betrügen zu müssen. Hier werden von Ihnen Fakten und Verantwortlichkeiten verdreht und wird die Kuckucksmutter als Opfer stilisiert und ihrer Verantwortung für ihr Handeln beraubt. Den Betrug auch noch mit einem ‚formell‘ herunterzuspielen, ist dreist.

      Das weit verbreite und in Deutschland, Österreich und der Schweiz propagierte Bild, dass der Mann = Täter und die Frau = Opfer sei, ist sexistisch und diskriminierend.

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