Adoptionsfreigabe – Mutter – Kind von Affäre / Kontaktwunsch – Väterentrechtung – Väterentsorgung / Macht / Bielefeld – Straßburg – EGMR – Eine Mutter möchte wieder Kontakt zu ihren Kindern, die sie zuvor zur Adoption weggegeben hat. Sie klagte sich dafür durch alle Instanzen bis hin zum EGMR … und verlor. Doch was war geschehen?
Die Kindsmutter ist verheiratet und hat bereits zwei Kinder. Während der Ehe geht sie fremd und wird von ihrer Affäre schwanger, es sind Zwillinge. Im April 2000 kommen sie zur Welt und werden von ihr zwei Wochen später in eine Pflegefamilie gegeben. 7 Monate darauf stimmt sie der Adoption zu, trifft aber mit den Adoptiveltern im Jugendamt die Vereinbarung einmal jährlich mit Fotos und Informationen über die Zwillingstöchter auf dem Laufenden gehalten zu werden. Im Jahr 2002 verlangte sie aber Umgang mit den Kindern, den die Adoptiveltern verwehren.

Mütter haben die Wahl und die Kinder und deren Väter müssen sich damit abfinden – Karikatur Dirk Berrens – Idee Max Kuckucksvater
In sämtlichen Berichten wird ohne die Nutzung des Konjunktivs erwähnt, dass die Kindsmutter von ihrem Mann zur Adoptionsfreigabe gedrängt worden sei. Vorstellbar ist es durchaus. Doch ob dem so wirklich war, ist für mich nicht erkennbar.
„Auf Druck ihres Mannes gab sie die Mädchen drei Wochen nach der Geburt zur Adoption frei.“(Wortidentisch im Spiegel-Online & Handelsblatt)
Hingegen werden die Anschuldigungen gegenüber dem Jugendamt von der Presse sehr wohl im Konjunktiv dargestellt.
„Zur Begründung sagte sie, der leibliche Vater der Kinder habe nicht zugestimmt. Außerdem habe sie unter großem psychischem Druck gestanden und sei vom Jugendamt beeinflusst worden.“
In diesem Fall hat das Opferabo nicht funktioniert und so verlor sie vor der Kleinen Kammer des EGMR. Dennoch ist keiner Mutter zu wünschen, dass sie nach so einer fatalen Entscheidung wie der Adoptionsfreigabe keine Chance hat, ihre Kinder je wiederzusehen.
Es bleibt ihr die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen. Danach wird der Gerichtshof frei darüber entscheiden, ob er die Klage an die Große Kammer mit deren 17 Richtern weitergeben wird oder nicht.
Einer der Gründe, die von der Kindsmutter angeführt wurden, war, dass der leibliche Vater nicht der Adoption zugestimmt hat. Ein Aspekt, auf den keiner der Berichte, die ich bisher dazu fand, näher eingegangen ist.
Doch für uns im Kuckucksvaterblog ist gerade diese Frage von zentraler Bedeutung. Aus ihm ergeben sich folgende Fragen:
- Hat der Scheinvater, der Kraft des §1592 BGB Abs. 1 automatisch zum Kindsvater deklariert wurde, seine Vaterschaft vor Gericht angefochten?
- Wenn nein, hat er die Adoptionsfreigabe mit unterzeichnet?
- Verstößt eine Adoptionsfreigabe ohne die Zustimmung des LEIBLICHEN Vaters nicht eigentlich grundsätzlich gegen die Menschenrechte des Vaters UND des Kindes?
Unsere Forderungen:
- Wir fordern das Ende der Entrechtung von Vätern und Kindern. Endlich muss die gesetzliche Vaterschaft dem leiblichen Vater zugeschrieben werden. Es kann nicht sein, dass weiterhin Politik und Gesetzgeber die von ihnen herbeifabulierten Konstrukte über die leibliche Vaterschaft stellen.
- Wir fordern eine Zustimmungspflicht des leiblichen Vaters bei der Adoptionsfreigabe.
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Dies sollte doch eigentlich voellig normal sein. Wenn ein Elternteil nicht in der Lage ist oder nicht willlig sich um die Kinder zu kuemmern, dann ist logischerweise der andere leibliche Elternteil fuer die Kinder verantwortlich. Wenn das nicht klappt, sollten fuer mein Verstandnis auch nahe Verwandte die Moeglichkeut haben das Sorgerecht zu erhalten sofern sie in der Lage sind fuer die Kinder zu sorgen. Ich denke da an Geschwister der leiblichen Eltern oder Grosseltern der Kinder. Wenn das nicht klappt und nur dann sollten die Kinder zur offiziellen Adoption freigegeben werden. Wie ist es moeglich dass ein Elternteil ohne die Zustimmung des andern leiblichen Elternteils ein Kind zur Adoption freigeben kann… natuerlich verstoesst das gegen die Menschenrechte des Vaters und des Kindes.
Es ist auch auffaellig dass in sehr vielen Faellen von spaeterer Familienzusammenfuehrung der Vater gar nicht gewusst hat dass er einen Sohn/Tochter hat, weil die Mutter es dem leiblichen Vater verschwiegen hat. Da ist nun ein Vater der sich in vielen Fallen noch so gerne um sein Kind gekuemmert haette, aber diese Moeglickeit ist ihm genommen worden, von einer egoistischen Mutter die vorgibt ihr Kind zu lieben aber genau diesem vorenthalten hat eine Beziehung zum Vater aufbauen zu koennen.
Der leibliche Vater sollte ein Recht haben zu erfahren dass er Vater geworden ist, sowie das Kind ein Recht hat zu erfahren wer sein Vater ist.