FAQs


Thementitel FAQ

FAQ

Sind Sie nur in Deutschland aktiv?
Nein, wir agieren grenzübergreifend und sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv. Die Entrechtung von Männern und Kindern findet in allen drei Ländern statt.

Welche Folgen hat das Unterschieben für das Kind und den Scheinvater?
Kinder haben ein sehr feines Gespür und merken schnell, dass „etwas“ nicht stimmt. Doch sie können dies nicht greifen, nicht benennen. Dann machen Kinder sich selbst dafür verantwortlich und entwickeln Glaubenssätze wie „Ich bin nicht richtig“ „Ich kann meinem Gefühl nicht vertrauen“ etc.. Das beeinflusst das Selbstwertgefühl und wirkt sich auf das ganze Leben aus. Je später diese Lebenslüge auffliegt, desto traumatischer ist es für Kuckuckskind und Kuckucksvater.
Auch deren Verwandten, wie z.B. Halbgeschwister, die vermeintlichen Onkels, Tanten und Großeltern sind betroffen.

Bei Transplantationen fällt, normalerweise, von vorneherein der Vater als Spender aus, bei Krankheitsanamnesen ist die Krankengeschichte des Vaters nicht bekannt, das Erbrecht des Kindes wird eingeschränkt.

In den Staaten ist nur durch Zufall bekannt geworden, dass ein zukünftiges Ehepaar eigentlich Halbgeschwister sind.

Wenn es uns, dem Gesetzgeber und den Gerichten, wirklich um das Kindswohl geht, muss hier dringend gehandelt werden.

Gibt es noch andere Gefahren durch das Unterschieben eines Kindes?
Ja, gerade im Zeitalter von AIDS. Wer schwanger geworden ist, hat sich definitiv nicht ausreichend geschützt und ist somit potentiell der Gefahr ausgesetzt, sich selbst infiziert zu haben und das an den Partner und das Kind weiterzugeben. Hier geht es also auch um ein lebensgefährdendes Verhalten.

Kuckuckskinder sind doch sicherlich die große Ausnahme oder?
Schön wäre es ja, aber nein, das Gegenteil ist der Fall. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa jedes 10. bis 5. Kind ein Kuckuckskind ist. Das bedeutet für Deutschland bei der derzeitigen Geburtenrate von ca. 700.000 Kindern pro Jahr, das ca. 70.000 bis 140.000 Kuckuckskindern pro Jahr belogen werden und der wahre Vater vorenthalten wird. Also Jahr für Jahr eine Kleinstadt voll!

An vielen Stellen wird hingegen von 25.000 bis 40.000 Kuckuckskindern im Jahr berichtet. Was stimmt denn nun?
Auch in deren Berichten ist jedes zehnte bis fünfte Kind ein Kuckuckskind. Doch die effektiven Zahlen von denen sind falsch! Bei uns sind 10% von 700.000 immer noch 70.000. Entweder haben diese Redakteure sich einfach nur verrechnet oder die Zahlen bewusst falsch dargestellt. Wir gehen hinzu davon aus, dass die meisten anschließend einfach nur voneinander abgeschrieben haben, ohne dabei nachgedacht zu haben. Das ist scheinbar nicht nur bei Doktorarbeiten in Mode. Genau berichten wir darüber im Artikel „Wie viele Kuckuckskinder werden jährlich in Deutschland geboren?“

Was erwarten Sie von der Politik?
Kinder haben das Recht, ihre Herkunft zu kennen und Männer haben das Recht, vor Straftaten geschützt zu werden. Die Unterschiebung von Kindern ist eine solche! Wir erwarten, dass die Politik alles tut, um Kinder und Männer hier zu schützen, ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen und nicht weiterhin ihnen Steine in den Weg zu legen.

Was für Vorteile hat ein gesetzlicher Vaterschaftstest nach Geburt?
Die Vaterschaftsvermutung bei der Geburt innerhalb der Ehe ist der Nährboden für die Betrugsabsicht. Die Vaterschaft darf derzeit einfach durch eine Unterschrift bei nichtehelichen Kindern seitens eines Mannes bekundet werden, was dem Recht des Kindes und seines biologischen Vaters nicht gerecht wird. Für alle anderen amtlichen Dinge müssen doch auch Nachweise erbracht werden, warum nicht auch hier? Es kann ja auch nicht einfach eine Mutter einfach so mit einem Kind auf dem Arm – ganz ohne Schwangerschaftsvorgeschichte – ohne Überprüfung angeben, das dies ihr Kind sei. Dort werden auf alle Fälle Nachforschungen betrieben, um eine mögliche Kindesentführung aufzuklären. Weiter sollte jede Mutter gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Vater anzugeben bzw. für den Fall, dass sie den Vater nicht kennt, dies eidesstattlich zu versichern.

Grundsätzlich: Was ist bei der Frage von Vaterschaftstests zu beachten?
Männer brauchen Beratungs- und Hilfsangebote in dieser Frage. Wir wollen, dass die Politiker sich darüber Gedanken machen, statt wie bisher Sanktionsmöglichkeiten gegen die betroffenen Väter und Kinder durchzusetzen.

Sind denn nicht die meisten gegen den heimlichen Vaterschaftstest?
Nein, ganz im Gegenteil! Offizielle Umfragen ergaben, dass sich sogar über 80% der Bevölkerung dafür aussprachen. Doch da es keinen Volksentscheid gegeben hat, konnte in Deutschland von der damaligen Justizministerin das „Schlampenschutzgesetz“ diktiert werden.

Warum sprechen Sie von „selbst bestimmten“ Tests?
Weil es allein das Anrecht des Mannes ist und auch gesetzlich wieder werden soll, die Entscheidung zu treffen, ob er einen Test machen lässt. Auch eine evtl. Beratung soll ihn hier in keine Richtung drängen – weder dahin einen Test machen zu lassen, noch dahin, ihn heimlich oder in Absprache mit der Partnerin zu machen. Es kommt auf den Einzelfall an und jede Situation ist anders. Das muss man in der Beratung herausfinden und alle Wege sollen offen sein. Kein Berater darf dies diktieren – und erst Recht nicht wie zuvor eine Justizministerin per Beschluss von „oben“.

Muss nicht vor dem missbräuchlichen Umgang mit Gendaten geschützt werden?
Ein Vaterschaftstest ist KEIN Gentest und lässt in keinster Weise Rückschlüsse auf Erbkrankheiten oder andere sensible Informationen zu. Ein Vaterschaftstest ist ein Vergleich von zwei Genproben. Das ist so, wie wenn sie zwei Fingerabdrücke vergleichen: Sie können feststellen, ob es eine Übereinstimmung gibt – mehr nicht.

Was bereitet Ihnen hier den größten Unmut?
Die Rechte der Väter und der Kinder werden zu wenig berücksichtigt. Ein selbst bestimmter Vaterschaftstest stellt nach geltender Rechtslage in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5.000 € bestraft werden kann. Das muss man sich einmal verdeutlichen: Hier werden Männer kriminalisiert, deren einziges „Verbrechen“ es ist, wissen zu wollen ob sie wirklich Vater sind oder nicht! Und auch dem Recht der Kinder auf Identität, also das Wissen ihrer Herkunft – wird hier zu wenig Beachtung geschenkt!

Welche Personen lassen Vaterschaftstests machen?
Entgegen einiger Vorstellungen, werden vermutlich die meisten Vaterschaftstests von Frauen eingereicht oder von ihnen veranlasst. Manchmal die Mutter, die sich nicht sicher ist, manchmal die Mutter des Vaters – also die vermeintliche Großmutter, die oft ein erstaunliches Gespür dafür beweisen. Oft aber ist es die Zweitfrau oder neue Partnerin des Mannes, die keine Ähnlichkeiten zwischen Ihrem Mann und dem Kind aus der ersten Beziehung findet. Die Zweitfamilie des Mannes muss oft wegen starker finanzieller Belastungen auf ein eigenes Kind verzichten. Da möchte die neue Partnerin natürlich gerne wissen, ob dieses Opfer wenigstens „zurecht verlangt“ wird. Konkret eingereicht werden sie in ca. 30% der Fälle von Frauen.

Wem nützt das jetzt gültige Gesetz?
Dem „Vater“ sicher nicht, denn ihm bleibt bei fehlender Zustimmung der Kindesmutter  nur der Gang vor Gericht. Das ist zeit- und kostenintensiver und die garantierte Zerrüttung der Beziehung, gleich wie das Ergebnis auch immer ausfallen mag.
Dem Kind sicher auch nicht, denn es hat ein Recht auf das Wissen um seine Herkunft. Das Recht auf Identität ist auch in der UN-Kinderrechtskonvention Artikel 8 Absatz 2  festgeschrieben.
Den Frauen nutzt das Gesetz nur begrenzt. Vorwiegend denjenigen, die dieses Gesetz missbrauchen wollen, um leichter ein Kind unterschieben zu können.
Der Familie insgesamt sicher auch nicht, denn ein zweifelnder Vater wird nur schwer eine innige Beziehung zum Kind und der Mutter aufbauen können.
Dem Staat nutzt das Gesetz auf den ersten Blick, müsste er im Extremfall doch als „Ersatzvater“ einspringen, wenn sich der mutmaßliche Vater als der falsche herausstellt und der wirkliche Vater nicht mehr greifbar ist. Auf dem zweiten Blick schadet er sich nur selbst, denn er unterstützt die seelische Mißhandlung durch die Entrechtung der Väter und Kinder.
Es gibt aber noch eine Gruppe von „Vätern“, denen das Gesetz hilft. Nämlich genau denjenigen, denen die Beziehung zum Kind letztlich egal ist, ebenso wie die Beziehung zur Mutter. Diese brauchen auf etwaige Befindlichkeiten und Enttäuschungen keine Rücksicht zu nehmen und dürfen sich bei Frau Schmidt und Frau Zypries bedanken. Kurioserweise wird dieses Verhalten also unterstützt und belohnt! Weiteres im Artikel „Wer wird hier geschützt?

Bleiben wir bei der Beziehung zwischen Vater und Kind. Was bedeutet so ein hochoffizieller Test für diese Beziehung? Ist ein selbst bestimmter Test nicht eine große Gefahr für das Kind?
Hier wird der Sachverhalt auf den Kopf gestellt: Nicht der zweifelnde Vater ist der „Unruhestifter“, sondern die gegenüber ihrem Partner nicht offene Partnerin. Ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren per Gericht würde auch bei einem positiven Ausgang (d.h. der mutmaßliche Vater ist der wirkliche Vater – zum Glück ist dies ja noch der häufigste Ausgang der Tests) die Beziehung in der Familie natürlich wesentlich stärker belasten als ein selbst bestimmter Test.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Wahrheit sowohl für den Vater, als auch für das Kind, und letztendlich für die Familie insgesamt das Beste ist.
Auch das Verhalten von Adoptivkindern und ihre Suche nach den leiblichen Eltern zeigt, wie wichtig die Abstammung für uns Menschen ist. Dies wollte man lange Zeit nicht wahr haben. Man dachte lange Zeit, nur die „soziale“ Vater- oder Mutterschaft sei wichtig. Erst seit wenigen Jahren wird man hier klüger. Der LEIBLICHE Vater und die LEIBLICHE Mutter sind äußerst wichtig für das Kind.

Worauf muss man dann achten, wenn das Kind seine leiblichen Eltern nicht kennt?
Die Erfahrung mit Adoptivkindern hat gezeigt, dass diese möglichste früh von ihrem Familienstand als Adoptivkind erfahren sollten. Dies gilt auch für „Kuckuckskinder“. Hier auch ein Wort an die Väter: Bei Zweifel, zögern sie nicht länger! Auch im Interesse des Kindes, aber auch im ureigensten Interesse: Lassen sie die Vaterschaft bald möglichst testen. Der Schaden ist sowohl für sie, als auch für das Kind in der Regel am geringsten, je früher die wahren Vaterschaftsverhältnisse aufgedeckt werden. Für ein jüngeres Kind ist es vorwiegend wichtig, dass es geliebt und versorgt wird, es nimmt oftmals später ganz natürlich Kontakt zu seinem Vater auf.

Aber kann dies so reibungslos klappen? Wie wird der „Nicht-Vater“ auf diesen Schock reagieren?
Bei eingereichten Vaterschaftstests sind 20%-25% aller Fälle Kuckuckskinder. Hier geht es aber schon um „Verdachtsfälle“. In 75% dieser Fälle ist der mutmaßliche Vater aber tatsächlich der Vater. Die Beziehung ist dann geklärt und er hat Sicherheit. Umgekehrt ist es für eine Beziehung belastend, wenn ein Vater sich seiner Vaterschaft nicht sicher ist. Der Fade Beigeschmack des möglichen Betruges fällt damit weg.
Zudem ist es nur ein Klischee, wenn in der Diskussion um Vaterschaftstests die Meinung vertreten wird, ein Mann wäre nicht fähig, eine liebevolle Beziehung zu einem nicht-leiblichen Kind aufzunehmen. Wenn dem so wäre, dürfte es kaum so viele Stiefväter geben. Hier ist die Nicht-Vaterschaft von vorne herein klar und deshalb gibt es auch kaum Probleme. Trauen sie also Männern ein bisschen was zu und lassen sie ihn selbst für sich entscheiden! Aber auch hier die wichtige Erkenntnis: Je früher der Mann von seiner Nicht-Vaterschaft weiß, umso besser für ihn und das Kind.

Und was, wenn es nicht so reibungslos klappt?
Der Mann braucht Beratung, sinnvoller Weise von Mann zu Mann. Er braucht schon im Vorfeld – schon wenn erste Zweifel auftreten und noch gar nicht an einen Test gedacht wird – Einrichtungen, an die er sich wenden kann. Hier wären Männer-/ Väterbüros gefragt, unter professioneller männlicher Leitung.

Geht es ihnen und den Vätern denn nicht nur um Geld?
Ohne Frage spielt natürlich auch Geld eine Rolle. Hier geht es um Summen um die 100.000 Euro in 18 bis 20 oder mehr Jahren. Das wissen auch die Politiker und Politikerinnen, die hier in die Geldbörsen der betreffenden Männer greifen. Deshalb muss sich auch die Politik die Frage gefallen lassen, ob es ihr nicht nur um das Geld geht, denn im Extremfall müsste vielleicht der Staat als „Ersatzvater“ dieses Geld bezahlen, wenn der wirkliche Vater nicht mehr zu greifen wäre. Für den Staat ist es aus dieser Sicht allemal billiger, wenn der Betrug an Kind und Vater nur erschwert aufgedeckt werden kann.
Jeder sollte das Recht haben, sich vor einem so hohen Schaden schützen zu dürfen!
Trotzdem reden wir hier aber hauptsächlich über eine Beziehung, die auf Wahrheit aufgebaut werden muss. Der Betrug betrifft hier drei Personen: Den Nicht-Vater, der denkt er sei Vater, das Kind, das seinen wirklichen Vater vielleicht niemals kennenlernt und den wirklichen Vater, der vielleicht nicht einmal weiß, dass er Vater ist.

Können Vaterschaftstests auch schaden?
Natürlich! Wenn man obige Punkte überhaupt nicht beachtet, zu lange zögert, vorher und nachher emotional reagiert, nur an sich selbst denkt (was für den Mann und Frau gleichermassen gilt!) usw.
Vaterschaftstests schaden aber auch, wenn sie NICHT gemacht werden, wenn man zu lange zögert und von sich verlangt, mit dem „schlechten Gefühl“, mit der Angst und der Unsicherheit zu leben. Unter welchen Vorzeichen wächst da ein Kind heran?
„Natürlich lieben Mütter ihre Kinder mehr als Väter – sie können sicher sein, dass sie von ihnen sind“, sagte schon Aristoteles. Dieser Test schafft Sicherheit für eine unbelastete Liebe vom Vater zum Kind.

Sind ihre Aktionen nicht im Gegensatz zum Kindeswohl?
Nichts wird in Deutschland so sehr missbraucht wie der Begriff „Kindeswohl“. Oft stehen bei näherem Hinsehen knallharte Interessen der Mütter oder des Staates dahinter. Auch in diesem Fall. Jedes Kind hat das Recht zu wissen, wer sein Vater ist. Auch wenn die Mutter dies verhindern will. Wer sich wirklich um das Kindeswohl sorgt, schafft kein Gesetz, das den Betrug am Kind und die Entrechtung dessen erleichtert.

Welche Ängste haben Männer, die einen Vaterschaftstest machen lassen?
Die Angst, dass sie Vater sind – oder die Angst, dass sie es nicht sind. Je nachdem ist beides möglich. Im ersteren Fall ist meist keine Beziehung zum Kind vorhanden, oft noch nicht mal eine Beziehung zur Mutter oder diese ist zerstört. Kurioserweise sind diese Männer von dem Gesetz kaum betroffen.
Im zweiten Fall ist es schwieriger: Oft besteht eine enge Beziehung zum Kind. Der Mann hat Angst, diese Beziehung zu verlieren – nicht weil er es will, sondern weil die Mutter den Umgang verweigern könnte, wenn es nicht sein Kind ist. Hier brauchen die Männer Hilfe, sich dagegen wehren zu können. Kindesentzug seitens der Mütter ist der Regelfall, genügend Studien und Reportagen belegen dies Jahr für Jahr, wieder und wieder.

Können Sie sich einen Kompromiss vorstellen?
Alles ist besser, als das, was jetzt „Recht“ sein soll: Männer zu kriminalisieren, weil sie wissen wollen, ob sie Vater sind oder nicht, ist nicht nur ungerecht, sondern vielmehr eine Entrechtung.
Wenn dies geändert werden kann und gleichzeitig gesichert wird, dass der Mann Hilfe und Beratung bekommt und mit seinem Problem nicht mehr alleine gelassen wird, dann haben wir unsere Ziele erreicht.

Halten Sie das Selbstbestimmungsrecht der Kinder für weniger wichtig als das Recht der Väter auf das Wissen ihrer Vaterschaft?
Die Rechtslage benachteiligt Männer und Kinder gleichermaßen. Es wird nur die Frau, die was zu verbergen hat geschützt, weswegen dieses Gesetz im Volksmund auch als Schlampenschutzgesetz bezeichnet wird. Jedes Kind wünscht sich, seinen Vater zu kennen und hat das Recht auf Identität. Ein wesentlicher Bestandteil der Identität ist eben auch die Abstammung / Herkunft. Es ist somit gut für das Kind, dass es seine Abstammung kennt und einen Vater vor sich hat, der sich sicher ist!

Frau Zypries verglich einen heimlichen Vaterschaftstest mit dem Bruch des Briefgeheimnisses. Was halten sie davon?
Ein guter Vergleich! Da stellt sich doch die Frage, warum soll der Vater einen Brief nicht lesen dürfen, der vorgeblich von ihm zusammen mit der Kindesmutter verfasst worden sein soll?

Sind Sie persönlich betroffen von dem Gesetz?
Ja – ganz einfach, weil JEDER von dem Gesetz persönlich betroffen ist.
Es kann sein, dass irgendwo in Deutschland ein Kind von mir ist – und ich hätte noch nicht mal das Recht zu erfahren, dass es existiert.
Als Frau sind sie auch betroffen, weil es sein kann, dass sie morgen ihre Mutter besuchen und zwischen der ersten und zweiten Tasse Kaffee ihnen mitteilt, dass ihr Vater nicht ihr Vater ist. Vielleicht noch mit den Worten: „Eigentlich geht es dich ja nichts an, weil das mein informationelles Selbstbestimmungsrecht ist.“

Halten Sie die derzeit geltende Rechtslage für pauschal „gegen Männer“ gerichtet?
Im Prinzip schon, zumindest von der Absicht her, die dahinter steht. Zwar ist das Gesetz geschlechtsneutral formuliert, man muss aber wissen, dass 30% der Vaterschaftstests von Frauen eingereicht werden und man schätzt, dass 60% aller Tests von Frauen initiiert werden. Trotzdem sprach Frau Zypries von einer „Bestrafung von Männern“ und Frau Bender (B90/Die Grünen) gar von einer „Feigheit der Männer“. Durch derlei Aussagen entstand in Männerkreisen sogar der Eindruck, dass nur der Test für Männer verboten ist und Frauen nach wie vor testen dürfen.

Ist nicht die „soziale Vaterschaft“ wichtiger als die leibliche Vaterschaft?
Wenn das stimmt, müsste dasselbe auch für die Mutterschaft gelten. Obigen Irrglauben beginnt man aber langsam abzulegen. Natürlich ist die soziale Vaterschaft wichtig – es ist wichtig, dass Kinder Männer in der Erziehung erleben. Trotzdem weiß man heutzutage, wie wichtig es für ein Kind ist zu wissen, wer seine leiblichen Eltern sind. Das sieht man auch bei den Fällen, wo Kinder versehentlich vertauscht worden waren, da versteht es jeder und keiner würde in diesem Fall eine solche Frage stellen.
Wäre dies nicht so und wäre NUR die soziale Vater- und Mutterschaft wichtig, dann könnte man auch die geborenen Kinder wöchentlich in einer Tombola verlosen. Dann sind „wenigstens“ Mütter und Väter gleichermaßen benachteiligt.

Ist eine Ehe oder Partnerschaft nicht ohnehin schon am Ende, wenn der Mann einen heimlichen Test macht?
Ob eine Ehe oder Partnerschaft am Ende ist, entscheiden die beiden Beteiligten. Der Mann sieht die Partnerschaft offensichtlich nicht als „am Ende“ und versucht durch einen heimlichen Test einen Verdacht auszuräumen.
Wenn die Frau einen Detektiv engagiert, um einen Verdacht auszuräumen, ist die Partnerschaft doch auch noch nicht am Ende – je nachdem, was der Detektiv feststellt.
Wenn der Mann im Büro Überstunden macht – und dies schon öfters – und die Frau ein „mulmiges Gefühl“ bekommt und einen Kontrollanruf macht, ist dann die Partnerschaft „ohnehin schon am Ende“?
Trotzdem darf man dabei natürlich nicht aus dem Auge verlieren, dass ständiges Nachspüren hinter dem Partner ein Problem darstellen kann. Ein Vaterschaftstest ist hingegen eine Überprüfung, so wie es der Staat den Ausweis überprüft, wenn man einreist. Es ist aber nicht die Aufgabe einer Justizministerin, dies zu regeln, sondern Aufgabe von sozialen Trägern oder Therapeuten und Sozialarbeiter, hier Beratung und Hilfe anzubieten.

Was ist ihre Kritik an der bestehenden Gesetzeslage?
Drei Kritikpunkte gibt es zu erwähnen:
1.) Der gerichtliche Test kostet zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Die meisten Väter können sich das nicht leisten und sind daher gezwungen, VORHER einen billigeren anonymen Test zu machen, bevor sie dieses Wagnis eingehen. Sie werden in diesem Vorhaben aber nun kriminalisiert.
2.) Viele Väter wollen einfach nur Sicherheit! Sie wollen nicht vor Gericht, sie wollen sich vielleicht noch nicht mal scheiden lassen. Sie wollen nur sicher sein, dass sie der Vater ihres Kindes sind. Welche Belastung diese Unsicherheit für das Vater/Kind-Verhältnis bedeutet, sollte auch unseren Politikern und Politikerinnen zu denken geben.
3.) Wo sind Hilfen für die betroffenen Männer? Wohin können sie sich wenden?  Wie vermitteln wir ihnen, dass ihnen großes Unrecht widerfahren ist und dies eben NICHT gleichgültig ist. Der Anspruch, der Männern vermittelt wird, ist immer noch der: “ Schluck es  runter und beiß‘ die Zähne zusammen!“ Die Konsequenzlosigkeit für Mütter, die Väter und Kinder entrechten zeigt ja, dass es legitim sei und somit Väter und Kinder ohne Recht dastehen.
Übrigens, wenn das Kind 18 Jahre alt ist, kann es endlich vor Gericht ziehen und die Vaterschaft feststellen lassen. Doch wer dreht dann für dieses bereits erwachsene Kind die Zeit zurück?

Deswegen fordern wir außerdem eine bessere strafrechtliche Verfolgung der betrügenden Mütter!

7 Antworten zu FAQs

  1. Norbert Potthoff schreibt:

    Macht sich auch ein K-Kind strafbar, wenn es einen heimlichen Vaterschaftstest durchführen lässt?

    • Marcus Spicker schreibt:

      Ja und Nein. Der Deutsche Bundestag hat am 24. April 2009 das neue Gendiagnostikgesetz verabschiedet, das dann zum 01.02.2010 in Kraft trat. In diesem Gesetz wird der Umgang mit genetischen Untersuchungen beim Menschen und insbesondere auch alle genetischen Untersuchungen zur Klärung der Abstammung geregelt, denen ein eigener Paragraph gewidmet wurde. Die neuen Regelungen sind deshalb auch für alle Vaterschaftstests verbindlich einzuhalten. Die Durchführung so genannter ‘heimlicher Vaterschaftstests’ – also Tests ohne die Zustimmung eines der Beteiligten bzw. von deren Sorgeberechtigten – ist gesetzlich verboten. Verstöße werden unter Strafe gestellt. Personen, die Vaterschaftstests z.B. ohne das Einverständnis der / des Sorgeberechtigten durchführen lassen können Strafen bis zu € 5000,- , die Anbieter solcher Tests sogar Strafen bis zu € 300.000,- erhalten, wenn Sie gegen das Gesetz verstoßen. Allerdings wird das Ganze als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat gewertet und irgendjemand muss diesen Verstoß auch erstmal zur Anzeige bringen. Insofern macht man sich nicht per se strafbar und viele Betroffene berichten uns immer wieder, dass über den Umweg des Auslands (Östereich, Niederlande) nach wie vor auch heimliche Vaterschaftstests möglich sind…Insofern: Ja und Nein!

  2. immo lünzer schreibt:

    Letzlich geht es um das Grundrecht, dass jedes Kind wissen will, wer die leiblichen Eltern sind. Deshalb bin ich – als Kuckuckskind, das erst mit 42 Jahren davon erfahren hat – sehr für einen ges. Vaterschaftstest.

  3. Olivier Karrer schreibt:

    Mache nicht den Fehler, den viele in Deutschland machen.
    In Deutschland haben Kinder DREI Elternteile; der Vater, die Mutter und das JUGENDAMT.
    Das Jugendamt ist allmächtiger staatlicher dritter Elternteil.
    Deshalb sitzt es auch im Gerichtssaal als DRITTE vollberechtigte Partei, neben den zwei biologischen Eltern.
    Das deutsche JUGENDAMT ist auch POLITISCHER Familienrichter. Das heisst, ein deutscher Familienrichter ist nicht befugt, ohne das JUGENDAMT zu entscheiden.

    Die Funktion des JUGENDAMTES … http://www.facebook.com/OlivierKarrer

  4. Wolfgang Wenger (Odin) schreibt:

    Genau genommen ist die Kenntnis über die Abstammung ein Grundrecht (Menschenrecht). Der Gesetzgeber darf dieses gar nicht einschränken.

  5. Nosce te Ipsum schreibt:

    Es geht um Authenzität!

    Ich habe zwei Kinder, zu denen ich eine emotionale Bindung habe. Ob ich auch der biologische Vater bin interessierte mich bisher nicht.
    Jedes Kind sollte von seinem biologischen Vater wissen und sich bei einem emotionalen Vater geborgen fühlen. Ob dies verschiedene Personen sind oder nicht.
    Für die Entstehung eines Kindes, sind beide Beteiligten verantwortlich. Finanziell als auch moralisch.
    Deshalb sollte jedes Kind und jeder Vater wissen, wer zueinander gehört. Deshalb ist in unserer Gesellschaft ein verbindlicher DNS-Test für jede Geburt angeraten.
    Zusätzlich würden so Vergewaltigungstäter öfter überführt und Verwechslungen im Kreissaal vermieden werden.
    In einer Zeit, in der jeder immer öfter auf den eigenen Vorteil gedacht ist, ist die derzeitige Gesetzgebung eine Aufforderung zum Betrug. Nach Schätzungen die mir bekannt sind, werden die Kosten für ein Kind insgesamt auf mindestens €500.000,- gerechnet. Ein akzeptierter Betrug jeder Kuckucksmama.
    Der emotionale Aspekt: früher oder später werden wir alle nach unseren Wurzeln suchen. Bedenken wir, was wir dem Kinde mit Offenbarung seiner Herkunft antun!
    Und das nur, weil die Mutter, prinzipiell über den Vater in Kenntnis, keinen Gang nach Canossa machen kann und die Wahrheit aussprechen?
    Kennt jemand, die Vorwürfe und Verurteilungen die ein Mann erträgt wenn er fremd geht? Und diese Spezies lässt man Kuckuckskinder unterschieben, emotionellen und finanziellen Schaden anrichten, ohne Sanktion?
    Vor dem Gesetz haben alle gleich zu sein, so steht es jedenfalls dort.
    Jeder Mann der seine Frau betrügt, riskiert seine Familie – ergo muss dies der Frau auch so geschehen.
    Opfer sind nur die Kinder – die Beteiligten sind keine Opfer!

    • kuckucksvater schreibt:

      Den letzten Satz „Opfer sind nur die Kinder – die Beteiligten sind keine Opfer!“ verstehe ich entweder nicht richtig oder ich muß ihm widersprechen, denn die Kindesmutter und alle Mitwisser sind hier Täter und die, auf die es sich Auswirkt sind demnach Opfer.

Was ist Deine Meinung?

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..