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Ich habe eine Frage. Ich wurde vor 40 Jahren in der DDR in eine Ehe hinengeboren die kurz nach meiner Geburt geschieden wurde. Der Vater kuemmerte sich nicht um mich, zahlte aber den Unterhalt fast regelmaessig was ihm finanziell nicht weiter belastete .Mit 18 erfuhr ich von Ihm selbst das ich nicht seine leibliche Tochter bin und er den Kontakt und weitere Zahlungen jetzt einstellt. Daruf nahm ich Kontakt zu dem mir genannten leiblichen Vater auf. Mit ihm entwickelte sich eine enge Freundschaft und auch so etwas wie ein Vater-Tochter Beziehung , ich legalisierte allerdings unser Verhaeltniss nie, da er mich bat das nicht zu tun um eventuellen Unterhaltsrueckforderungen des rechtlichen Vaters ausdem Weg zu gehen da er ausser einem kleinen Hauschen nichts besass. Da ich nach wie vor ueber das Verhalten des Rechtlichen Vaters veraergert bin habe ich seinem Wunsch entsprochen.
Nun starb mein leiblicher Vater und hinterliess mir noch nicht einmal einen Brief, aber eine Halbschwester und einen weiteren Halbbruder von dem niemand etwas wusste und der erst durch das Studieren der Unterlagen ausfindig gemacht werden konnte. Meine Halbschwester soll nun das Erbe ( das Haus) mit ihm teilen.Ich moechte nun gern Ansprueche geltend machen, wuerde aber alles ruinieren falls mein rechtlicher Vater berechtigt waere seine Unterhaltszahlungen nachtraeglich aus dem Erbe zurueckfordern zu koennen. Wie lange gelten solche Rueckzahlungsansprueche? vielen Dank Juliane
Hi Juliane,
Deine Frage würde ich auf alle Fälle an einen Fachanwalt für Familien- und Erbrecht richten. Sie kommt hier im Kblog auch zum ersten Mal auf, obwohl sie naheliegend und nicht allzu selten sein dürfte. Es wäre natürlich schön, wenn auch Du an dem Erbe beteiligt wärest.
Doch warum soll Dein rechtlicher Vater nicht seinen finanziellen Schaden aus dem Vermögen (Erbe) Deines leiblichen Vaters erstattet bekommen? Das klingt nicht gerade fair ihm gegenüber. Ist er immer noch Dein rechtlicher Vater? Wenn ja, dann bist Du ja auch von ihm erbberechtigt, oder wirst Du seine Vaterschaft anfechten wollen? (Das wäre aufgrund der Zweijahresfrist eh etwas schwierig – da müßte dann jeder dazu schweigen, dass Du es schon seit Deinem 18. Lebensjahr wußtest)
Hattest Du einmal Kontakt zu Deinem gesetzlichen Vater aufgenommen und ihn gefragt, warum er und Deine Mutter sich kurz nach der Geburt haben scheiden lassen? Warum er keinen Kontakt zu Dir hatte? Warum er dennoch immer schön brav seinen finanziellen Verpflichtungen nachkam? Wann und wie hatte er von seiner Nichtvaterschaft erfahren?
Immer wieder höre ich Geschichten, in denen die Kuckucksmutter ihrem Kind erzählte, dass dessen (Schein-)Vater kein Interesse an ihm habe, ja es sogar ablehne. Wenn man dann aber den Scheinvater fragt, dann erfährt man häufig, dass die Kuckucksmutter alles daransetzte, dass er keinen Kontakt mit seinem vermeintlichen Kind haben durfte. Dass ein Kind der eigenen Mutter glauben schenkt, ist verständlich. Wie sollte es auch nur annehmen können, dass die eigene Mutter einen belügt, manipuliert und den Vater entzieht? Das nennt sich EKE (Eltern-Kind-Entfremdung) (engl. PAS). Ist Dein gesetzlicher Vater so ein Entsorgter Vater?
Hallo Juliane,
schau doch hier mal vorbei: http://mainz-kwasniok.de/
Alles Gute!
Christoph
falls noch andere menschen aus österreich hier sind… meldet euch bitte bei mir lg charlotte