Schwangerschaftsabbrüche – ein großer Teil davon potentielle Kuckuckskinder?


Fetus 12 Wochen nach Zeugung

Lebensgroßes Embryo 12 Wochen nach der Zeugung im Größenvergleich mit einer Hand. © Foto: Bill Davenport, Canada http://lightnshadow.blogspot.com/

Der Schwangerschaftsabbruch ist ein höchst streitbares Thema und die Gründe dafür sind vielfältig. Manche sprechen von dem Anrecht auf die Selbstbestimmtheit, doch wer spricht vom Recht auf Leben? Ich habe vor kurzem einen Artikel gelesen, welcher berichtet, dass ca. 40% der Abtreibungen nach einer Affäre außerhalb einer festen Beziehung stattfänden. Bei rund 110.000 Schwangerschaftsabbrüchen im Jahr 2009 in Deutschland wären das immerhin 44.000 Kinder, die nicht leben dürfen, nur weil  (eventuell) jemand anderes als der Partner der Vater des Kindes sein könnte. Es ist auch davon auszugehen, das gerade diese Schwangerschaftsabrüche ohne die Kenntnis des Partners durchgeführt werden und niemals etwas von der Schwangerschaft erfährt. Von einem Mitspracherecht des biologischen Vaters mal ganz zu Schweigen.

Weitere denkbare Gründe für den Abbruch sind z.B. kein Kindeswunsch, berufliche Selbstverwirklichungswünsche, Vergewaltigung,  medizinische Gründe (Gefährdung der eigenen Gesundheit oder Lebens),  mögliche Behinderung des Kindes.

Nachbildung eines menschlischen 9 Wochen alten Fötus im Größenvergleich mit einer Hand eines Erwachsenen

Embryo 9 Wochen nach der Zeugung im Größenvergleich mit einer Hand – © Foto: Bill Davenport, Kanada – http://lightnshadow.blogspot.com/

97,1 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche (ich beziehe mich bei allen Zahlen auf das Jahr 2009) wurden mit der Beratungsregelung durchgeführt. Das heißt, dass nach einem Beratungsgespräch die Frau selbst den gezielten Abort bis zur 14. Schwangerschaftswoche ohne Strafverfolgung bestimmen darf. Entgegen mancher Meinung ist der Schwangerschaftsabbruch nur legal, wenn eine medizinische, kriminogene oder kriminologische Indikation vorliegt. In den 97,1 Prozent der Fälle ist der Schwangerschaftsabbruch somit nur straffrei, vom Staat geduldet, nicht jedoch legal. Lediglich 2,9 Prozent brechen wegen eines medizinischen Grundes die Schwangerschaft ab. 14 Personen haben die nach einer Vergewaltigung entstandene Schwangerschaft abgebrochen.

In manchen Artikeln finde ich auch Meldungen, dass doch die Schwangerschaftsabbrüche seit 2007 rückgängig seien. In Zahlen stimmt das auch, doch analog dazu waren auch die Anzahl der insgesamt Schwangeren zurückgegangen. In Prozenten blieb somit alles beim Alten. Die Statistiken sprechen Bände, nur richtig lesen und interpretieren oder rechnen fällt manchen Magazinen nach wie vor schwer. (siehe u.a. Artikel Wieviele Kuckuckskinder werden jährlich in Deutschland geboren?)

Auf der Seite www.pro-leben.de habe ich mir das Echtzeit-Ultraschallvideo von einem Schwangerschaftsabbruch in der 9. Woche angesehen. Es ist Leben, welches Panik bekommt, den Mund aufreißt und versucht, dem Saugrohr zu entkommen, welches ihm dann Stück für Stück die Körperteile abreißt, bis nur noch der Kopf übrig bleibt. Der wird dann, weil er bereits zu groß ist, mit einer Zange zerquetscht und anschließend herausgeholt.
Jede Frau, die eine Abtreibung in Erwägung zieht, sollte sich das vorher anschauen. Ich denke, viele würden mit diesem Wissen eine andere Entscheidung treffen. Es ist eben nicht nur ein kleiner Schleim- oder Gewebeklumpen. Es ist bereits ein Mensch und der Schwangerschaftsabbruch ist eine Tötung und wenn sie aus niederen Beweggründen erfolgt, Mord.

Für mich hört mit der misslungenen Verhütung – wenn es sie überhaupt gab – das Recht zur uneingeschränkten Verfügung über den eigenen Körper auf und fängt das Recht des Kindes auf Leben mit der Zeugung an. Ein Leben, welches sich noch nicht selbst verteidigen kann. Eine Pflichtangabe des Erzeugers seitens der Mutter und dessen Mitbestimmungsrecht wäre ein wünschenswerter erster Schritt.

Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
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26 Antworten zu Schwangerschaftsabbrüche – ein großer Teil davon potentielle Kuckuckskinder?

  1. Emma schreibt:

    Interessant, die vielfach gehörte Aussage bezogen auf eine Schwangerschaft
    MEIN KÖRPER GEHÖRT MIR
    Nur eben leider falsch.
    Denn ab dem Empfängnis gehört der Körper der Mutter eben ZWEI Menschen.
    So einfach ist das!
    (Wer da Zweifel hat, ein Blick ins MUTTERpass genügt…)

    Nur in einer zutiefst egoistischen Gesellschaft können Leute mit dieser stupiden Aussage MEIN KÖRPER GEHÖRT MIR (die in dem Fall auch noch eine fette Lüge ist) durchkommen um dann aus Bequemlichkeit ungeborene Kinder zu ermorden.
    Wenn man Sex haben konnte dann sollte man doch den Anstand haben, die Konsequenzen zu tragen.
    Zumindest für die 9 Monate, dann kann man das Kind gerne weggeben, Adoptionswillige gibt es ja genug.
    Es ist ja nicht so, dass man das Kind selber großziehen muss wenn man nicht möchte.

    Wg. „Wieso hat ER nicht aufgepasst?“:
    Aussagen über die Erzeuger sind oft nur da um von der eigenen Verantwortung der Frau abzulenken.
    Man sollte doch einfach mal die eigene Verantwortung als Frau begreifen, diese gehört zum Frausein dazu. U.a. über Verhütung, da in dem Punkt viele Männer leider nicht so achtsam sind. Dies ist aber naturgegeben also selbst die Frau!!!

    Ich finde es abstoßend wie man heutzutage in den Medien die ungewollt Schwangeren als Opfer darstellt, während man das eigentliche Opfer, nämlich das abgetriebene Kind, geflissentlich außer acht lässt.
    Das ist in meinen Augen neofeministische Propaganda.

  2. Gabi schreibt:

    Ich bin eines von den ungeplanten und ungewollten Kindern, die nicht abgetrieben wurden und deren Recht auf Leben du so hoch hältst. Aus meiner heutigen Sicht würde ich es befürworten, hätte mich meine Mutter damals abgetrieben. Es hätte mir, ihr, meinem Vater, ihren Eltern… viel Leid erspart. Die junge Ehe ist damals daran zerbrochen, meine Mutter zurück in den Haushalt ihrer Eltern gezwungen worden und ich habe 38 Jahre und 600 km Distanz benötigt um mich davon zu lösen nicht gewollt zu sein und den ganzen emotionalen Ballast, den es mit sich brachte, einigermaßen aufzulösen.

    Das Recht auf Leben für einen Embryo..: Ich kann als Mensch eh nie selber entscheiden ob ich in diese Welt geboren werden möchte oder nicht, das entscheiden immer andere, Mutter allein, Eltern zusammen … . Aber genau das ist auch der Grund, warum ich es gut finde, das es die Möglichkeit gibt, kein neues Leben hervorzubringen, wenn die Entscheidung gegen ein Kind fällt. Es kann viel Leid ersparen.

    Gerade nachdem ich einige Beiträge in deinem Block gelesen habe, kann ich nicht nachvollziehen, wieso du dafür plädierst, dass noch mehr Kuckuckskinder in eine solche Situation hineingeboren werden, die für alle Beteiligten oft sehr schmerzhaft sein kann.

    Für mich ist beim Thema Abtreibung das Recht/der Zwang zum Leben oft eine Vermehrung von Leid.

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Hi Gabi,

      danke für Deinen Kommentar und auch, für den kleinen Einblick in Dein Leben, den Du uns gibst. Es ist traurig, dass Dir nicht die Liebe geschenkt wurde, auf das jedes Kind einen berechtigten Anspruch hat. Was können Kinder dafür, wenn ihre Eltern nicht mit ihren Entscheidungen leben wollen bzw. können? Nichts. Auch kannst Du nichts dafür, wenn Deinem Vater und Deiner Mutter Leid widerfahren ist. Es ist durch alles möglich, aber nicht durch ein Kind. Das Leid, was denen und auch Dir widerfahren war liegt ganz in deren Verantwortung. Daran tragen Kinder nicht mit, auch wenn die Eltern es daran festmachen wollen. Du sprichst Dich aufgrund Deiner Erfahrung für das Recht auf Mord am ungeborenen Kind aus, das ist schade. Es kann nicht sein, dass die Konsequenzen zu Lasten wehrloser Menschen geht. Wer keine Kinder haben möchte, hat genügend Mittel zur Verfügung, dafür zu sorgen, dass gar nicht erst ein Leben entstehen kann.

  3. dingosaar schreibt:

    @kuckucksvater Pardon, in einer Sache muß ich zurückrudern: §218a(3) kennt tatsächlich noch die kriminologische Indikation (…und so langsam wünsche ich mir ein Browser-App, mit dem ich Abschnitte in Seiten farblich markern kann – das ist ja zum…). Nur embryopathische Indikation ist von den „harten Indikationen“ weggefallen.

    Heimchen gegen Rabenmutter – jedem Recht kann das nie jemand machen. Ich kenne viele Frauen, die halbtags arbeiten; Vollzeitstellen gibt es einfach nicht in der Menge. Nimm die Sekretärinnen: in vielen Fällen sind das Halbtagsstellen (vormittags), und wenn sie in Rente gehen, fällt die ganze Stelle weg. Als Mann würde ich keine Hausfrau haben wollen; einerseits, was macht die, wenn mir mal was passiert? (Hatte für über 10 Jahre meines Lebens eine Nebenfrau – im Kaliber 9mm Para. Aber auch sonst kriege ich im Retter zu oft (=1x oder öfters) mit, daß der bei rot fahrende LKW sehr schnell sehr viel verändern kann.) Andererseits, worüber soll ich mich mit der unterhalten?

    Beratung über Hilfen, die eine junge Mutter bekommt: In Deutschland aber ZAPPENduster. Man kann davon ausgehen, daß junge Mütter, die von den Eltern unterstützt werden, trotzdem Hilfen beantragen um besser über die Runden zu kommen – aber die Armutsgefahr unter „Alleinerziehenden“, und das sind vor allem Mütter, ist damit immer noch, klar gesagt, zum kotzen. Und: Bis ein Kind selbständig wird, dauert das 16 Jahre. Könntest Du einer Frau auch nur eine Hilfe nennen, von der man ausgehen kann, daß sie sich darauf 16 Jahre lang verlassen kann? Bei uns im Saarland mußte gerade das kostenfreie 3. Kindergartenjahr abgeschafft werden. In den paar Jahren, in denen es das gab, hat man aber Daten bekommen: Fast jedes Kind war wenigstens im 3. Jahr im Kindergarten, und fast jedes eingeschulte Kind konnte plötzlich altersgemäß Deutsch (ein Problem bei weitem nicht nur von Migrantenkindern).

  4. Anne-Marie Rey schreibt:

    @dingostaar:
    „Das BVerfG hat 1993 klar bestätigt, daß das Recht des Embryos auf Leben höher steht als das Recht der Mutter / Embryoaustragenden auf Selbstbestimmung.“ – Das ist Unsinn, das steht so nirgends im Urteil. Und wenn, dann hätte das BVerfG nicht eine Fristenregelung zulassen können, die als einzige Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch eine Beratung und 3 Tage Bedenkzeit vorschreibt. Das Urteil ist tatsächlich ein unverständliches Wischiwaschi. Aber letztlich zeigt es doch klar auf, dass der Embryo eben nicht gleichwertig ist mit einem geborenen Menschen und daher auch kein gleichwertiges Recht auf Leben hat wie ein geborener Mensch.

    • dingosaar schreibt:

      Weißt – mit zunehmendem Alter muß man sich nicht mehr über alles aufregen. Weder ist das „Unsinn“, noch ist BVerfGE 88,203 „Schwangerschaftsabbruch II“ irgendwie „wischi-waschi“. Und ausgerechnet von einer Betreiberin einer „Pro Choice“-Seite hätte ich mir auch etwas mehr Kenntnis erwartet: Das BVerfG hat niemals eine „Fristenregelung“ zugelassen, sondern im Gegenteil den Schwangerschaftsabbruch über die gesamte Schwangerschaft generell für rechtswidrig erklärt.

      Eine Frau, die nach Beratung abtreibt, handelt rechtswidrig, aber straffrei. Klingt absurd? Eine Frau, die sich bei einer bischöflichen Beratungsstelle beraten ließ, sollte eine Dokumentation mit dem Vermerk „Darf nicht zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs verwendet werden“ bekommen; sollte der Arzt, der abtreiben sollte, dies nicht anerkennen (wie ja der Vermerk recht eindeutig festzulegen scheint), sollten Musterprozesse geführt werden, daß der Vermerk nicht dazu verwendet werden dürfe, das Beratungsprotokoll nicht anzuerkennen. Wirft irgendjemand Johnny Paul jun. vor, diese „Lösung“ untersagt zu haben?

      Und damit das so richtig zynisch wird: Momentan fordert Kanzlerin Merkel ein generelles Verbot der PID. Eine Frau mit Veranlagung zu Genkrankheiten, die man bei notwendiger künstlicher Befruchtung durch PID verhindern könnte, soll jetzt erstmal schwanger werden, schließlich kann sie ja bei krankem Kind abtreiben. Hält Frau Kanzlerin induzierte Aborte eigentlich für den neuen Freizeitsport – Botox-Parties mit gleichzeitiger Beratung, und drei Tage später Tupperware-Party mit Schwangerschaftsabbruch?!?

      Ich schlucke die „psychischen Spätfolgen“, die Abtreibungsgegner für Schwangere postulieren, genauso wenig wie die auf Deiner Seite erklärten „psychischen Spätfolgen“ nach Adoptionsfreigabe (falls Du Studien hast – Du hast meine eMail-Adresse, das würde mich brennend interessieren). Aber das heißt nicht, daß eine Abruptio Graviditatis für die Frau besonders angenehm wäre; wenn die durch nicht-invasive Methoden wie PID verhindert werden kann, wirst Du bei mir irgendein Verständnis für PID-Gegner erfolglos suchen.

      Woran Du Dich vielleicht störst ist, daß nach §218a(1) „Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn…“. Der §218 stellt aber hier vor allem den „Durchführenden“ (normalerweise Arzt), der den Abbruch durchführt, unter Strafe.

      Und jetzt zum Selberlesen, damit Du Dich davon überzeugen kannst, daß BVerfGE 88,203 wirklich sehr eindeutig ist und keinesfalls „Unverständliches Wischiwaschi“: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html

      • Anne-Marie Rey schreibt:

        @dingosaar. Danke, das Urteil kenne ich, habs sogar in meinem Compi gespeichert. Mit „unverständliches Wischiwaschi“ meine ich, dass im Urteil von „Recht auf Leben“ des Embryo geschrieben wird und dann doch eine Fristenregelung zugelassen wird. Hier wird gut beschrieben, was ich meine: http://www.zeit.de/2001/25/Die_Abtreibungsfalle . Einiges finde ich tatsächlich absurd in diesem Urteil, anderes kehrt mir den Magen um, z.B. wenn da steht „Rechtspflicht zum Austragen“ – ekelhaft, das ist nichts anderes als Leibeigenschaft im wörtlichsten Sinne. Andere oberste Gerichtshöfe haben da zum Glück anders entschieden, z.B. jene der USA und Kanadas.

        Betr. Adoption siehe http://www.svss-uspda.ch/de/facts/facts.htm#Adoption

        Klar ist ein Schwangerschaftsabbruch nichts angenehmes – ein ungewollte Schwangerschaft und Geburt noch weniger. Ich bin übrigens ganz klar für die Zulassung der PID. Finde ein Verbot absurd.

      • Anne-Marie Rey schreibt:

        Hab das Urteil grad nochmals überflogen. Befund:
        Im Urteil sind die „Rechtsgüter“ gleich gestellt: *“Als vom Lebensrecht des Ungeborenen berührte Rechtsgüter kommen dabei – ausgehend vom Anspruch der schwangeren Frau auf Schutz und Achtung ihrer Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) – vor allem ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie ihr Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) in Betracht.“*
        Wenn eine Schwangerschft für die Frau nicht „zumutbar“ ist (was immer darunter zu verstehen sein mag), dann kann sie gemäss Urteil in den ersten 14 Schwangerschaftswochen straflos abbrechen. Diese Fristenregelung IST zugelassen, sie ist, so wie sie aufgrund des Urteils abgeändert wurde, verfassungskonform und seit 1995 in Kraft.
        Und ja, das Urteil tönt stellenweise absurd. Es wurde ja auch im Minderheitenvotum recht hart kritisiert.

  5. Anne-Marie Rey schreibt:

    Also, wenn Sie schon Wortklauberei betreiben wollen, meinetwegen. „Eine Frau, die mit ihrem Partner alles durchdiskutiert hat“ heisst nicht, dass das auf alle Frauen generell zutrifft.

    „Biologische Definition von Mutter und Vater“??? Meines Wissens werden sie immer noch bei der Geburt Mutter und Vater. Vorher müsste man ein „werdende/r“ davor setzen. Wenn die Schwangerschaft ungewollt ist, wird ein Arzt vermutlich (oder sollte) nicht nach dem „Vater“ fragen, sondern nach dem Erzeuger oder so was ähnliches…

    • kuckucksvater schreibt:

      Warum sollte der Arzt nicht nach dem Vater fragen? Zum Thema Wortklauberei: Ihnen ist es doch so wichtig, den Begriff Vater auszuschließen. Es gibt drei Definitionen von Vater, die biologische, die soziale und die juristische. Das die Wortwahl ihnen sehr wichtig ist, ist gut, doch bitte beschuldigen sie doch dann nicht andere der Wortklauberei. Falls Ihnen die biologische Definition nicht paßt, können Sie gleich den Wikipediaeintrag nach Ihrem Sinnen abändern. Mal sehen ob sie dort Erfolg haben werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Vater

      • Anne-Marie Rey schreibt:

        Diese Katze beisst sich in den Schwanz… : weil es noch keinen Vater gibt. Hiermit beschliesse ich diese unfruchtbare Diskussion.

      • dingosaar schreibt:

        Diesen Thread finde ich völlig fruchtlos. Die Parthenogenese ist bei Menschen bisher noch nicht nachgewiesen worden und außer bei Maria und ihrer Mutter Elisabeth (aber nur bei Katholiken) nicht bezeugt. Eine Schwangere ohne Vater hat Pseudocyesis, und das ist ein anderes Kapitel.

        Des weiteren wird beim Beratungsgespräch (und das muß keine §219-Beratung sein) der Vater thematisiert. Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendein verantwortungsvoller Berater das Thema außen vor läßt; vor allem ist ein mitarbeitender Vater oft genau das, was zwischen „Unehlichen-Armut“ und vernünftigen Lebensbedingungen FÜR BEIDE steht.

        Real existierend haben wir diese Lage:
        Entweder, der Vater wird nicht eingebunden. Dann haben die meisten Frauen eine besch… berufliche Zukunft, ihre Kinder kaum Bildungschancen, und der Vater wird durch die Unterhaltsforderungen insolvent.
        Oder, beide teilen sich die Erziehung (auch wenn sie sonst nicht mehr zusammen sind); die Frau kann eine gute Ausbildung machen; damit dem Kind eine gute Ausbildung ermöglichen; und der Vater kann sich eine eigene wirtschaftlich gesicherte Existenz aufbauen.
        Ersteres bezeichnete man bis 1992 als „Soziale Indikation“. Letzteres bietet für die Mutter eine gewaltige Erleichterung. Ob diese Option realistisch ist, ist so grundlegend, daß es kein Berater außer acht lassen wird.

        Seit Juli 2010 ist auch das gemeiname Sorgerecht der Normalfall. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html

        Damit halte ich diesen Teil der Diskussion für längst von der Realität überholt. Der Teil, ob man von „Mutter und Vater“ oder von „Austrägerin und Erzeuger“ reden soll, ist ein Fall für die Grammatikpolizei und den Stildienst.

  6. kuckucksvater schreibt:

    @ Anne-Marie Rey. Wie kommen Sie zu der fälschlichen Behauptung, dass die Frau generell bereits mit Ihrem Partner und ihrem Arzt bereits alles durchdiskutiert habe? Das sind falsche Rechtferigungsaussagen. Darf ich davon ausgehen, dass sie einem Mitbestimmungsrecht des Vaters zustimmen? Denn wenn nicht, ist es nur zur Augenwischerei bestimmt. Das eine schwangere Frau keine Mutter sei, sehe ich anders. Ob sie der Rolle gerecht wird, steht auf einem anderem Blatt – z.B. dem Antrag zur Abtreibung. Wer nicht Mutter werden möchte – oder noch nicht – kann alles dafür unternehmen, dass es auch ausgeschlossen ist. Wenn man aber so fahrlässig ist, dass man dennoch schwanger wird, dann sollte auch das Leben ausgetragen werden. Wörter wie Gebärzwang lenken nur davon ab, dass es sich hier um die Beendigung – für mich persönlich Ermordung – eines Menschenlebens handelt. Das Leben des ungeborenen Lebens wiegt genausoviel wie das Leben der Frau.

    • Anne-Marie Rey schreibt:

      @Kuckucksvater. Ich habe nicht geschrieben „generell“. Aber bei den meisten Paaren ist es so, dass sie bei ungewollter Schwangerschaft miteinander darüber sprechen, was geschehen soll. Und andernfalls ist eine Frau auch allein fähig, sich das Ganze genau zu überlegen. Mit dem Arzt findet ja so oder so ein Gespräch statt – es ist ja nicht so, dass die Frau in die Praxis marschiert und ohne zu reden eine halbe Stunde später nicht mehr schwanger wieder heraus kommt…

      Über die „Rechte“ des Partners (er ist noch nicht Vater…) habe ich ja schon weiter oben geschrieben.

      „Wer nicht Mutter werden möchte, kann alles dafür unternehmen“ – nur leider funktionierts nicht immer. Jede Verhütungsmethode hat eine Versagerquote. Und dann gibt es ja auch Fälle von Vergewaltigung oder Typen, die nicht fähig sind, das Kondom richtig zu handhaben.

      • kuckucksvater schreibt:

        @Anne-Marie Rey Ich zitiere sie an dieser Stelle am besten. „Eine Frau, die sich des langen und breiten überlegt hat, ob sie die Schwangerschaft austragen kann/will oder nicht und mit ihrem Partner und ihrem Arzt alles durchdiskutiert hat,..“ ist eine generelle Aussage. Über Vergewaltigungsumstände habe ich auch schon gepostet, dass es auch weiterhin erlaubt sein soll. Doch wenn eine Frau kein Kind haben möchte, muss sie alles dafür machen, das es kein Versagen gibt. Ich merke, dass Sie sehr bestrebt sind, die Begriffe Mutter und Vater herauszunehmen. Doch wie wird der Arzt und alle anderen Fragen? Doch wie folgend: „Wer ist der Vater?“! Also belassen wir es doch bitte bei der biologischen Definition von Mutter und Vater, welche hier Bestand hat.

  7. dingosaar schreibt:

    „Weitere denkbare Gründe für den Abbruch sind z.B. kein Kindeswunsch, berufliche Selbstverwirklichungswünsche, Vergewaltigung, medizinische Gründe (Gefährdung der eigenen Gesundheit oder Lebens), mögliche Behinderung des Kindes.“

    Von allen Indikationen ist nur die medizinische nach 218 übriggeblieben; damit fallen Behinderung/schwerste Krankheit („eugenische“/embryopathische Indikation) und Vergewaltigungs-/Mißbrauchsopfer (Kriminologische Indikation) auch unter die „Beratungslösung“ – muß ein tolles Gefühl für ein Vergewaltigungsopfer sein, „rechtswidrig, aber straffrei“ abtreiben zu können.

    Sinn dahinter ist eine gute Frage, man könnte spekulieren, daß damit eben embryopathische und kriminologische Indikation nicht mehr in der Statistik auftauchen und die medizinische I. nur deswegen noch drin ist, weil selbst Deutschland eine Abtreibung deshalb nicht rechtswidrig machen kann. Damit hätte der Gesetzgeber bewußt dafür gesorgt, daß mit „97% straffrei und rechtswidrig nach Beratung“ keinerlei Daten über weitere, teils zwingende, Gründe mehr erfaßt werden.

    • kuckucksvater schreibt:

      @ dingosaar,
      das Beratungsgespräch halte ich für wichtig, denn es fordert dazu auf, sich noch einmal mit der Entscheidung sich auseinanderzusetzen. Leben soll geschützt werden, erst recht, wenn es durch die eigene Mutter bedroht wird. Wer, wenn nicht wir, verteidigt dann das ungeborene Leben?

      • Anne-Marie Rey schreibt:

        @Kuckucksvater. Das gesetzliche Zwangsberatungsgespräch ist eigentlich ein Unsinn. Es war ein politischer Kompromiss. Eine Frau, die sich des langen und breiten überlegt hat, ob sie die Schwangerschaft austragen kann/will oder nicht und mit ihrem Partner und ihrem Arzt alles durchdiskutiert hat, braucht keine zusätzliche Beratung. Das ist dann reine Schickane. „Leben soll geschützt werden“ – o.k. aber nicht durch Gebärzwang, bitte und nicht mit Bevormundung von Frauen. Das Leben (damit meine ich nicht bloss biologisches Leben) einer Frau ist schützenswerter als embryonales Leben. Im Übrigen ist eine Schwangere natürlich noch keine „Mutter“.

        • kuckucksvater schreibt:

          @ Anne-Marie Rey. Das eine schwangere Frau keine Mutter sei, sehe ich anders. Ob sie der Rolle gerecht wird, steht auf einem anderem Blatt – z.B. dem Antrag zur Abtreibung. Wer nicht Mutter werden möchte – oder noch nicht – kann alles dafür unternehmen, dass es auch ausgeschlossen ist. Wenn man aber so fahrlässig ist, dass man dennoch schwanger wird, dann sollte auch das Leben ausgetragen werden. Wörter wie Gebärzwang lenken nur davon ab, dass es sich hier um die Beendigung – für mich persönlich Ermordung – eines Menschenlebens handelt. Das Leben des ungeborenen Lebens wiegt genausoviel wie das Leben der Frau.

      • dingosaar schreibt:

        @kuckucksvater Ich halte das Beratungsgespräch für großen Schmarrn, bis mir jemand Statistiken vorliegt, wieviele Frauen sich nach Beratung wirklich für die Austragung entschieden haben; und die Statistiken möchte ich genau dokumentiert haben, sonst fällt die junge Schwangere, die sich bei Pro Familia nur nach ihren Möglichkeiten erkundigt, plötzlich auch unter „Beratung“. Diese Statistiken können gefährlich werden; das BVerfG fordert: „12. Ein solches Beratungskonzept erfordert Rahmenbedingungen, die positive Voraussetzungen für ein Handeln der Frau zugunsten des ungeborenen Lebens schaffen. Der Staat trägt für die Durchführung des Beratungsverfahrens die volle Verantwortung.“ http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088203.html Es könnte passieren, daß nach so einer Statistik das BVerfG die „Beratungslösung“ für verfassungswidrig erklärt.

        Fakt ist, bei kriminologischer und embryopathischer Indikation hat niemand das Recht, den Abbruch als „rechtswidrig, aber straffrei“ zu bezeichnen; die Konstruktion an sich ist ein schlechter Witz, der nur noch durch den der bischöflichen Stellen getoppt wurde (die wollten auf dem Beratungsschein vermerken, der Schein sei nicht für die Durchführung eines Abbruchs zulässig – und vor Gericht dagegen klagen, wenn jemand den Passus ernst nähme).

        Dieser ganze Beratungszirkus ist m.E. nur dafür da, damit der Staat weiter die „Kinder, Küche, Kirche“-Frau fördern kann und kein Geld für die Förderung produktiver Frauen in die Hand nehmen muß (die auch als „Fleischwarenfachverkäuferin“ produktiv sein können, die Frau Doktrix braucht Förderung eher weniger – aber auch, in Form eines guten Bildungssystems und guter Kinderbetreuung).

        Das BVerfG hat zweimal die Exekutive aufgefordert, Frauen und Eltern Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen ein Kind kein existentielles Risiko darstellt. Seit 1975 tut sich nichts, selbst die em. DDR hatte ein besseres Betreuungskonzept und bessere Rahmenbedingungen als die BRD (selbst wenn man den Druck über die staatliche Wohnungsvergabe (nur mit Kindern) wegnimmt).

        Gleichzeitig kann sich keine Familie mehr die „Kinder, Küche, Kirche“-Frau leisten, bzw. will sie aus guten Gründen nicht.

        • kuckucksvater schreibt:

          in welcher Qualität die Beratungsgespräche erfolgen, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich halte ich – vorausgesetzt es ist ein qualitatives – es für wertvoll. Ich kann mir vorstellen, dass viele – vor allem junge Frauen – Lösungen und Hilfsangebote aufgezeigt bekommen brauchen und dann durchaus zu einer anderen Entscheidung finden.
          Zum Thema rechtswidrig aber nicht straffrei, ist es das, was ich als Laie derzeit in den Texten über die deutschen Gesetze (vieleicht auch hier eine Abgrenzung notwendig, wir arbeiten noch daran sinnige Rubriken für Schweiz, Österreich und Deutchland zu schaffen) wiedergefunden habe. Das der Staat es nur nicht mehr verfolgen würde, lasse mich gerne mit Fakten auch eines Besseren überzeugen. Der Gesetze wirken auf mich an der Stelle bewußt schwammig. (Falls das ein Fachjurist lesen sollte: bitte hinterlassen Sie einen Kommentar!)
          Die Zeitspanne, in der eine Abtreibung erlaubt ist, ist mir zu lang. Für mich ist alles was über das blose Zellstadium hinaus geht, unumstößlich ein Mensch und gehört geschützt – wenn nötig sogar vor der eigenen Mutter. (@Anne-Marie Rey werdenden Mutter).
          Ich stimme mit Dir überéin, dass Kinder und Familie in unserer Gesellschaft nicht genügend gefördert werden. Auch die Wertschätzung des Vaters/ der Mutter, die zu Hause bleibt um sich den Kindern zu widmen, ist nicht auch nur ansatzweise vorhanden. Frauen untereinander lassen nicht selten in der Gesprächsrunde Sätze wie „ach, du machst also gar nichts.“ verlauten. Viele Mütter würden gerne zu Hause für die Kinder dasein können, oder nur halbtägig arbeiten. Doch leider können sie es sich oftmals nicht mehr leisten. (z.B. die Fleischwarenfachverkäuferin) und die, die es machen, werden dann aus den eigenen Reihen dafür auch noch diskriminiert. Es sollte für beide Möglichkeiten Raum sein. Die Doppeltverdiener, mit hervoragenden Kinderbetreuungsangeboten und die Alleinverdienerfamilien mit Lebensqualität und Wertschätzung, dass sie Ihren Fokus auf die Kindeserziehung und Familie legen.

      • dingosaar schreibt:

        @Anne-Marie Rey: Rechtlich: Doch. Das BVerfG hat 1993 klar bestätigt, daß das Recht des Embryos auf Leben höher steht als das Recht der Mutter / Embryoaustragenden auf Selbstbestimmung.

        Ethisch: Da muß ich Erich Fromm rechtgeben, wenn man keine Kinder bekommen kann, hat man vielleicht eine Art „Gebärmutterneid“ – ich stimme dem BVerfG voll zu. Es gibt gute Gründe für eine Abtreibung; darüber hinaus ist der Mutter zuzutrauen, 6 Monate eingeschränkt zu sein, damit das Kind 76,6-81,2 Jahre leben kann. Wir sind vor allem in keinem Entwicklungsland; Verhütungsmittel stehen in Deutschland jedem offen.

        Realpolitisch: Die Frage kann nicht sein, ob „die Frau“ eine Abtreibung will oder nicht; die Frage muß sein,
        * warum die Eltern nicht verhütet haben -> Aufklärungsfehler
        * was man tun muß, damit die Eltern ein Kind annehmen -> Kinderbetreuung, Informationen über Adoption, Bildungsmöglichkeiten, Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz beider (auch wenn die „Fleischwarenfachverkäuferin“ und „Industriemechaniker“ sind) nach dem „EB-Fall“.

  8. Anne-Marie Rey schreibt:

    Ich habe nicht behauptet, ein Embryo sei nicht lebendig. Ich habe bloss die konkrete Falschaussage kritisiert und korrigiert.
    Niemand „setzt sich massiv für Abtreibungen ein“ – alle, die sich vehement für das Selbstbestimmungsrecht der Frau in bezug auf den Schwangerschaftsabbruch einsetzen, setzen sich auch für eine bessere Prävention ungewollter Schwangerschaften ein (Sexualerziehung, Familienplanung, etc.). Je weniger ungewollte Schwangerschaften, desto weniger Abtreibungen und desto besser, das ist unsere Meinung.
    Selbstverständlich hat der Partner der Schwangeren (manchmal ist es auch bloss ein Schwängerer) ein MitSPRACHErecht. Aber wenn sich die beiden nicht einig sind, kann nun mal einzig die Frau ENTSCHEIDEN. Ihr Körper gehört nicht ihm… (auch nicht dem Embryo übrigens).

  9. Anne-Marie Rey schreibt:

    „Auf der Seite http://www.pro-leben.de habe ich mir das Echtzeit-Ultraschallvideo von einem Schwangerschaftsabbruch in der 9. Woche angesehen.“ Das video zeigt mit Sicherheit nicht einen Abbruch in der 9. Woche. Der Fötus ist mindestens 12 Wochen alt (also 14 Ende 14. Schwangerschaftswoche). Ausserdem werden in diesem Stadium keine Glieder „abgerissen“ und der Kopf braucht nicht „zerquetscht“ zu werden, weil alles abgesaugt werden kann, es gibt noch keine Verknöcherung. Der Film ist eines jener amerikanischen anti-Abtreibungs-Machwerke, voller Lügen.
    Und das mit den „40% der Abtreibungen nach einer Affäre außerhalb einer festen Beziehung “ halte ich für Quatsch.

    • kuckucksvater schreibt:

      Es ist nicht das einzige Dokument im Netz, was belegt, das hier Leben getötet wird und wer sich das Video ansieht, kann sich gerne selbst ein Bild davon machen.

      Natürlich ist es sehr unbequem für die, die sich massiv für Abtreibungen einsetzen.

      Ungeborenes Leben gehört geschützt und jeder Frau, die es erwägt ein Leben zu beenden, wünsche ich an der Stelle viel Kraft, Mut und Mitgefühl sich doch noch für das heranwachsende Leben zu entscheiden.
      Hier eine Liste von Hilfsangeboten http://www.pro-leben.de/abtr/abtreibung_hilfe.php

      Jeder Vater sollte hier zumindest ein Mitspracherecht bekommen, denn schließlich geht es auch um sein Kind, dessen Leben er vieleicht gerne verteidigen möchte.

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