Skandal: Mutter muss leiblichen Vater doch nicht benennen – Bundesverfassungsgericht


Bundesverfassungsgerichtsgebäude in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht stellt Scheinväter rechtlos. – © Foto: Tobias Helfrich

Karlsruhe – AZ 1 BvR 472/14 – BVerfG – Bundesverfassungsgericht –  Susanne Baer –
Das Bundesverfassungsgericht (BVerG) in Karlsruhe hat das vorangegangen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgehoben. Der BGH urteilte damals, dass Kuckucksmütter den Namen des leiblichen Vater bzw. sämtlicher als solche in Frage kommenden Personen nennen müssen. (Quelle: Spiegel Online)

Scheinväter sind auf die Nennung des leiblichen bzw. putativen Vaters angewiesen, da nur so es ihnen möglich ist, die von ihnen an das Kuckuckskind zu leistenden Unterhaltszahlungen zurück zu verlangen. Denn Kuckucksmütter genießen in Deutschland Immunität. Das heißt, sie sind für ihre Tat weder juristisch noch finanziell zur Verantwortung zu ziehen.

Das Bundesverfassungsgericht stellt damit die Persönlichkeitsrechte der Betrügerin über die Anspruchsrechte des Opfers. Hingegen müßte es Scheinvätern nicht nur ermöglicht werden, ihre durch den Betrug erschlichenen Zahlungen zurück zu erhalten, sondern vielmehr auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber den Kuckucksmüttern geben. So, wie es in England bereits geschehen ist.

Nachdem man diese absurde Gerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen hat, mag man zuerst zumindest verwundert, wenn nicht sogar entsetzt sein. Dieses Urteil widerspricht jeglichem gesunden Rechts- und Unrechtsempfinden. Doch wenn man ein wenig nachrecherchiert, dann stößt man schnell auf auf brisante Informationen. So ist z.B. bekannt, dass die Genderistin Frau Susanne Baer als Bundesverfassungsrichterin tätig ist. Wer sich über die Persona „Susanne Baer“ ein Bild machen möchte, dem kann ich den Artikel über sie auf WikiMANNia nur wärmstens empfehlen.

Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
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25 Antworten zu Skandal: Mutter muss leiblichen Vater doch nicht benennen – Bundesverfassungsgericht

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  7. don2alfredo schreibt:

    Allen Kommentierenden einen (hoffentlich) erleichternden Hinweis: Das BVerfG hat nicht geurteilt, dass Scheinväter kein Auskunftsrecht haben dürfen. Das Gericht stellt fest, dass eine gesetzliche Regelung dazu fehlt und der BGH nicht, um diese Lücke zu schließen („Rechtsfortbildung“), das Auskunftsrecht einführen kann. Was wir als Lobby der Kuckuckskinder und Scheinväter also zu tun haben: Den Bundestag bedrängen, endlich die gesetzliche Grundlage für eine ordentliche Verteilung der Rechte und Pflichten zu schaffen. – Ein Gesetz, die Vaterschaft grundsätzlich durch DNA-Bestimmung bei jeder Geburt feststellen zu lassen, scheint mir längerfristig nicht durchsetzbar. Dagegen sind zu viele Interessengruppen in Stellung. Aber ein Auskunftsrecht für Scheinväter, das sollte zu schaffen sein. Also: Ran an die Abgeordneten!

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  10. Delphitest schreibt:

    Ist zwar schade und v.a. die Begründung ist schon pervers, aber in der Praxis hat es keine Auswirkungen. Auch bisher konnten sich einige Mütter entweder „nicht erinnern“, z.B. weil sie angeblich betrunken waren, oder es wurden so lange absichtlich falsche Männer benannt, bis das Jugendamt nach drei oder vier negativen Vaterschaftstests entnervt aufgegeben hat.

  11. Sammy schreibt:

    Hallo,
    mich trifft das Urteil nun auch, in meiner Rolle als Scheinvater. hatte ich doch erst im Januar dem leugnenden leiblichen Vater geschrieben, wie grotesk ich seine Rechtsauffassung finde (die Mutter würde zu recht die Wahrheit verweigern) und auf das Urteil des BGH aus 2014 verwiesen habe.

    Auch in meinem Antrag auf Vaterschaftsanfechtung und Feststellung habe ich auf dieses Urteil verwiesen. Der Gerichtstermin war für Februar vorgesehen. Laut Aussage der Justitzbeamtin ist es kein dringender Fall, also Termin erst Ende April……

    Ihr könnt es nachlesen, es geht mir natürlich auch um die Absicherung, dass ich nach der Scheidung nicht für das fremdgezeugte Kind zahlen muss, aber auch das Recht des Kindes, das die Mutter meiner Kinder negiert und verleugnet. Sie schützt nur die Familie des anderen !

    Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Scheinväter und Kuckuckskinder ! Ehe wird mit Füssen getreten, genauso das Grundrecht des Kindes auf Identität.

    Meiner Noch Frau liegt ein Vergleichsvorschlag vor. Nach Frist Ablauf gehe ich die Scheinvater Regressklage an. Dummerweise hat sich meine Frau verplappert und ich habe Zeugen dafür, das macht’s mir einfacher und ich bin nicht mehr auf ihre Aussage angewiesen. Mehr in einem 11. teil.

    VG Sammy

  12. Birgitt schreibt:

    Nach diesem Urteil mein erster Kommentar hier .. trotz Sorge, dass ich mich schon zum Einstieg gleich “unbeliebt” mache (vermtl. ein kleines Kuckuckskind-Neuröschen) Vornweg: Ich bin jetzt 50 Jahre alt und weiß seit fast einem 3/4 Jahr, dass mein sozialer Vater nicht mein leiblicher Vater war, da ich nach Jahren (Jahrzehnten) des Zweifelns an seinem Sterbebett eine Probe genommen habe und in Österreich auswerten ließ. Mein Verhältniss zu ihm war innig und ich wollte ihn mit meinem Verdacht nicht kränken (er war ein sehr sensibler und defensiver Mann), deshalb habe ich gewartet, gewartet, gewartet .. Meine Mutter hat nach dem Ergebnis (da war er bereits verstorben) mit den Worten ” na dann weißt du es jetzt” die Richtigkeit bestätigt. Die Nennung meines biologischen Vaters lehnt sie ab: Es geht nur! sie etwas an …
    Vor dem Urteil habe ich immer wieder darüber nachgedacht, mich selbst anzuzeigen und sie auf Nennung zu verklagen, das kann ich nun wohl vergessen. (Sie hat allerdings, nun fast 84 jährig sowieso gesagt, dass sie vor Gericht immer sagen würde, nicht zu wissen, wer mein Vater ist .. “Wie heißt das jetzt .. Onenightstand .. dann war’s eben sowas”)
    Gleichwohl habe ich den Eindruck, dass die Vermischung von Unterhaltsansprüchen und Identitätskenntnis für die Interessen der betroffenen “Kuckuckskinder” nicht hilfreich ist. Ich kann die Haltung der Scheinväter durchaus nachempfinden, vielleicht als Frau nicht allumfassend — ?! Mich als “Kuckucks”Kind hätte es dennoch schmerzlich berührt, wäre ich nach z.B. 10jähriger Nähe und Zuwendung plötzlich ein Objekt finanzieller Belange geworden. “Ich habe dir gegeben, aber nun wo du nicht mein eigen Fleisch und Blut bist, möchte ich Geld für meine “Mühe/Zuneigung zurück!”
    Das tut weh! Vielleicht besonders Menschen, die (ich finde noch immer keine Antwort darauf, woher diese Ahnungen rühren) sich von klein auf irgendwie “am falschen Platz”, “fremd”, “nicht dazu gehörend” (etc.p.p) fühlen (und das scheint uns “Kuckuckskinder” offensichtlich zu verbinden)
    Das Urteil ist ein Skandal, ob eine der urteilenden RichterInnen nun besonders genderorientiert ist oder nicht ! !
    Meine Bitte an alle lügenden Mütter und belogenen Väter: Achtet die Gefühle Eurer Kinder!! Stellt Eure Scham und Eure Kränkungen hinter ihre Interessen, sie sind die tatsächlich Betroffenen. Seelenfrieden ist unbezahlbar
    Antwort

  13. niemans schreibt:

    In Karlsruhe da trinkt man schon mal einen zu viel unter den Pyramiden und Zirkeln und mit der Tussi Baer muss man sich über nicht viel wundern. Die wurde halt da installiert um den Deutschen zu schaden. Zu Baer siehe auch http://www.danisch.de/blog/?s=baer Dass mal Recht in der Bananenrepublik gesprochen wurde ist schon Jahre her. Verabschiedet euch vom Gedanken an irdischer Gerechtigkeit.

  14. Marco schreibt:

    Schon erstaunlich, wie nicht-gender-gerecht Geurteilt wird. Geht es darum, dass ein Mann, privat, einen Vaterschaftstest machen möchte, weil er Gewissheit haben möchte, dann ist das verboten, wenn die eventuelle Fremdgehering dazu nicht ihre Zustimmung gegeben hat (im internet auch Schlampenparagraf genannt). Will Mann nun als nachgewiesener Kuckucksvater den biologischen Vater genannt haben, um berechtigte Ansprüche geltent zu machen, wir das ebenso Torpediert. Hat man aber als Mann eine „anonyme“ Samenspende getätigt, so wurde gerichtlich geurteilt, dass man Unterhaltspflichtig sein kann oder namentlich seinen, so gezeugten, Kindern zugänglich gemacht wird. Es ist also anzunehmen, das Persönlichkeitsrechte, wie viele andere rechte auch, nur für Frauen durchgesetzt werden.

  15. don2alfredo schreibt:

    Das überraschende Urteil, ganz im Gegensatz stehend zu dem allmählich zunehmenden Verständnis für die schlimme Lage von Scheinvätern und Kuckuckskindern, hat dem Kommentator etwas den Blick getrübt. Zum einen kann man nicht sagen, nur weil an einer Stelle das zarte Pflänzchen Gerechtigkeit wieder gekappt worden ist, Scheinväter seien „rechtlos gestellt“ (Bildunterschrift). Zum Zweiten genießen „Kuckucksmütter“ (eigentlich „Mütter von Kuckuckskindern“) keine „Immunität“, auch wenn dem unter ihrer Untreuehandlung leidenden Ziehvater nicht jedes Rechtsmittel (hier: Auskunftserzwingung) gegen sie zur Verfügung gestellt wird. Und drittens kann eine einzelne Richterin eines Senats am BVG nicht allein für ein Urteil verantwortlich gemacht werden (hier: die „Genderin“ Susanne Baer). Bei allem Verständnis für die von mir geteilte Empörung: Das „gesunde Rechtsempfinden“ ist noch keine juristische Qualifizierung.

  16. Melanie Engels schreibt:

    Unfassbar!!! Da soll man noch an Gerechtigkeit glauben?
    Den Schaden tragen letztendlich das Kind und der betrogene Vater.
    Und wofür? ?
    Für 5min fremdspass und eine applaudierende Mutter!
    Ganz toll.
    Glückwunsch an den Staat!

  17. Martin Domig schreibt:

    Mich verwundert, dass in der Berichterstattung über diesen Konflikt die wichtigste Partei nicht mal erwähnt wird: das Kind.

    Hat das Kind denn kein Recht darauf zu erfahren, wer sein Vater ist?

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Hi Martin,
      das Anspruchsrecht des Kindes auf die Nennung des Vaters ist in dem Bundesverfassungsgericht nicht behandelt worden. Kinder haben weiterhin das Auskunftsanrecht und können dieses vor Gericht einklagen, Scheinväter nicht …

    • Alexander schreibt:

      Doch, natürlich hat das Kind ein Recht darauf zu wissen, wer der leibliche Vater ist.
      Das Kind muss nur die eigene Mutter verklagen.
      Ganz einfach!
      Aber speziell in diesem Fall hier, das Kind wird ganz genau wissen, wer der leibliche Vater ist.
      Meines Erachtens soll aber gerade der durch die Aussageverweigernde Mutter leibliche Vater geschützt werden.
      Der ganze Inhalt des Urteiles lässt zumindest darauf schließen.
      Mann sollte sich das mal ganz aufmerksam durchlesen.
      Der Scheinvater wusste im Übrigen schon Jahre vorher, dass er nicht leiblicher Vater ist,
      Die Anfechtung ging auch nur durch, weil sich das Kind nicht dagegen “gewehrt“ hat.
      Ich bin der Meinung, Mutter und Kind wissen sehr wohl Bescheid.
      Irrsinnig ist natürlich nur, dass das BVerfG hiermit ein Grundsatzurteil gefällt hat.
      Das wird anderen Scheinvätern schwer auf die Füße fallen.

      • Sammy schreibt:

        Hallo Max, Hallo Alexander,

        Kleinkinder bekommen im Fall der Vaterschaftsanfechtung das Jugendamt als Beistand. Wie agieren die Jugendämter als Vertreter der Kinder ? Darf ein Jugendamt die Mutter im Namen des Kindes auf Preisgabe des Namens des leiblichen verklagen = Vaterschaftsfeststellungsklage ?

        VG Sammy

        • Alexander schreibt:

          Hallo Sammy,
          ich denke schon, dass ein Bestand bzw. JA das machen könnte.
          Ob sie es machen, das ist eine andere Frage…
          Letztendlich wird eine Mutter immer sagen können, sie weiß nicht, wer der leibliche Vater ist.
          Wenn allerdings eine Mutter ihr eigenes Kind belügt, also dem Kind auf Nachfrage nicht oder falsch antwortet, dann halte ich das für eine totale Kapitulation. Ich würde der Mutter dann raten, aller schnellst sich in psych. Behandlung zu geben.
          Wer sein Kind so belügt, der hat m.E. der Recht verwirkt, sich “Mutter“ nennen zu dürfen.
          Meine KM wollte “ihr“ Kind auch belügen. Ich als biologischer Vater habe aber ein Abstammungsgutachten per Gericht durchsetzen können, dem “Scheinvater“ war es allerdings egal, er freut sich, nun ein Kind zu haben.
          Bin inzwischen im übrigen auch davon überzeugt, eine große Anzahl von “Scheinvätern“ weiß von Anfang an, was Sache ist.
          Aber Mann kann sich ja sein Leben auch ganz wunderbar schönreden…

          • Sammy schreibt:

            Hallo Alexander,

            da ich gewollt Zeugungsunfähig bin, konnte mir die Mutter meiner Kinder ihr 5. nicht unterschieben. Ich wusste von Anfang an wo ich dran bin. Deshalb brauchte Sie ja auch so lange um es mir zu sagen, was Sache ist. Beinahe hätte ich das 5. als eigenes akzeptiert, bis mir 2 Therapeuten die Augen öffneten und ich mir dessen bewusst wurde, dass ich für dieses Kind keine Verantwortung trage und es ein Recht auf Wahrheit hat. Nur bockt jetzt der leibliche er will nicht, dass seine Frau und seine Kinder von seinem langjährigen Fremd gehen erfahren. Am meisten tut mir das Kind leid, es hat schon „einen Rucksack auf“, ohne dass es laufen kann. Ich hoffe ihr könnt mich als Scheinvater dennoch verstehen, dass ich die Vaterschaftsanfechtung durchziehe.

            VG Sammy

            • Alexander schreibt:

              Sammy, natürlich verstehe ich dich.
              Der leibliche Vater bockt…o.k., dass wäre mir persönlich doch so ziemlich egal.
              Was ICH allerdings nicht verstehe – was hast‘ n du für ein Exemplar von Frau am Start??
              Wer sich vasektomieren lässt, und dann ’ne schwangere Frau….also nee, irgendwas läuft da falsch.
              An deiner Stelle würde ich mal schauen, wer von den vier anderen Kindern mein Biologisches ist.
              Aber gut, das ist ein anderes Thema…

            • Sammy schreibt:

              Hallo Alexander,

              Danke für den Tipp, aber das habe ich ja schon hinter mir. Bedenklich war mein 4. Kind, aber das ist geklärt. 99,9999 % mein sohn.
              Den Rest kannst du ja nachlesen. 11. Teil müsste demnächst online gestellt werden.
              VG Sammy

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