Grund Nr. 9: Schutz vor AIDS
Da im Fall eines obligatorischen Abstammungstests alle Beteiligten an einem „Seitensprung“ wissen, dass durch die ungewollte Zeugung eines Kindes die Affäre entdeckt wird, würde eine solche Regelung
die Verhütungsdisziplin fördern, die derzeit nach den vorliegenden Zahlen offensichtlich unzulänglich ist. Im Zeitalter von AIDS und der anderen, aus Osteuropa wieder zu uns vordringenden, Geschlechtskrankheiten würde der obligatorische Test zudem einen wichtigen gesundheitlichen Beitrag liefern, insbesondere auch für den hintergangenen Partner – gleichgültig ob Mann oder Frau.
Quelle zur Verfügung gestellt von Manndat e.V., aktualisiert vom Kuckucksvaterblog
Grund Nr. 1: Der Gleichheitsgrundsatz
Grund Nr. 2: Kriminalitätsprävention
Grund Nr. 3: Steuergelder sparen
Grund Nr. 4: Informationelle Selbstbestimmung für alle
Grund Nr. 5: Bestehende Familien wirklich schützen
Grund Nr. 6: Kinder haben das Recht auf Identität
Grund Nr. 7: Gesundheitsvorsorge
Grund Nr. 8: Inzest
Grund Nr. 10: Respekt vor Vater und Kind