Grund Nr. 5: Bestehende Familien wirklich schützen
Das seit dem 01.04.2008 geltende Testverbot bei gleichzeitiger Erleichterung der gerichtlichen Anfechtung nützt nur jenen Vätern, für die das Wohl der Kinder nicht oberste Priorität hat, beispielsweise weil sie keinerlei Beziehung zum Kind und/oder zur Mutter (mehr) haben. Der überwiegenden Mehrzahl der verantwortungsbewussten Väter würde diese Regelung die Wahrheitsfindung erschweren. Die für das Gesetz verantwortliche damalige Bundesjustizministerin Zypries sprach seinerzeit von einem zweistufigen Verfahren, das den Scheinvätern die Möglichkeit geben soll, auch nach einem für sie negativen Abstammungstest ein Vater für das Kind zu sein. Frau Zypries übersah dabei, dass eine gerichtliche Klärung zu irreparablen Schäden innerhalb der Familie/Partnerschaft führen kann und in vielen Fällen wird, da es schließlich nicht nur vom guten Willen des Vaters abhängt, ob die Beziehung nach einer solchen Krise weiter besteht. Auch der Kontakt zwischen Vater und Kind ist gefährdet, da dieser im Trennungsfall nicht selten von der Kindesmutter torpediert wird. Deshalb werden sowohl das geplante Gesetz als auch die Strafandrohung wirkungslos bleiben: Ein guter Vater, der lediglich die ihm zustehende Gewissheit erlangen will, wird nie vor Gericht gehen, sondern einen selbstbestimmten Test im Ausland durchführen lassen. Er wird eher die potenzielle Strafe riskieren als das Glück seines Kindes zu gefährden. Es ist jedoch wenig sinnvoll, ein Gesetz zu beschließen, von dem man bereits vorher weiß, dass es kaum Wirkung zeigen wird und leicht umgangen werden kann. Hinzu kommt noch ein fatales Signal: Ein Gesetz, das dazu führt, dass die kindschonende Wahrheitsfindung bestraft wird, stattgefundene Straftaten – durch Erhöhung der emotionalen Hürden – jedoch besser vor der Entdeckung schützt, genießt in der Bevölkerung keine Akzeptanz und fällt daher negativ auf den Rechtsstaat zurück.
Ein obligatorischer Abstammungstest verhindert zudem, im Gegensatz zu einer gerichtlichen Feststellung, eine Brüskierung der betroffenen Mutter, falls sich der Verdacht als falsch herausstellt, was in 75 Prozent aller zur Analyse eingereichten Vater/Mutter-Kind-Proben der Fall ist. Ein obligatorischer Test dient deshalb dem Familienfrieden und damit eindeutig den Interessen des Kindes.
Quelle zur Verfügung gestellt von Manndat e.V., aktualisiert vom Kuckucksvaterblog
Grund Nr. 1: Der Gleichheitsgrundsatz
Grund Nr. 2: Kriminalitätsprävention
Grund Nr. 3: Steuergelder sparen
Grund Nr. 4: Informationelle Selbstbestimmung für alle
Grund Nr. 6: Kinder haben das Recht auf Identität
Grund Nr. 7: Gesundheitsvorsorge
Grund Nr. 8: Inzest
Grund Nr. 9: Schutz vor AIDS
Grund Nr. 10: Respekt vor Vater und Kind
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