Grund Nr. 4: Gleiches Recht für alle
Die Diskussion über die informationelle Selbstbestimmung des Kindes im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes zur Anfechtung von Scheinvaterschaften mutete überaus grotesk an. An dieser Stelle behält sich der Staat das Recht vor,
ohne Zustimmung der Mutter, des Kindes und des potenziellen Vaters/Nichtvaters einen Abstammungstest durchzuführen. Die informationelle Selbstbestimmung des Kindes spielt an dieser Stelle plötzlich ebenso keine Rolle mehr wie das Kindeswohl. Eine Regelung für solche Fälle (beispielsweise vor Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung) könnte im Rahmen eines obligatorischen Abstammungstests erfolgen und würde nicht nur dokumentieren, dass die informationelle Selbstbestimmung für alle in Deutschland lebenden Menschen in gleichem Umfang gilt. Es würde gleichzeitig klargestellt, dass der Staat bereit ist, seine Bürger vor dem gleichen Betrug zu schützen, gegen den sich die öffentliche Hand berechtigterweise selbst wehrt.
Quelle zur Verfügung gestellt von Manndat e.V., aktualisiert vom Kuckucksvaterblog
Grund Nr. 1: Der Gleichheitsgrundsatz
Grund Nr. 2: Kriminalitätsprävention
Grund Nr. 3: Steuergelder sparen
Grund Nr. 5: Bestehende Familien wirklich schützen
Grund Nr. 6: Kinder haben das Recht auf Identität
Grund Nr. 7: Gesundheitsvorsorge
Grund Nr. 8: Inzest
Grund Nr. 9: Schutz vor AIDS
Grund Nr. 10: Respekt vor Vater und Kind
Wie kann ein solches land zu lassen das ein bezahlzer deutscher stadtsbürger wegen honorar baterschaft erkennt es geht um viel geld baby wurde erst vorige woche geboren und keiner merkt das kann sogar die namen sagen buric keta ist die mutter und das baby lidija buric und ein berliner untetschreibt wegen geld ist das nicht betrug.oder ist es in berlin so.leicht was für ein gesetz ist das frag ich.mich