Grund Nr. 6: Kinder haben das Recht auf Identität
Jedes Kind hat das Recht, seine Wurzeln zu kennen. Die Bundesrepublik Deutschland verstößt seit 20 Jahren gegen den Artikel 8 der UN-Kinderrechtskonvention, in dem es heißt:
Artikel 8 Identität
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
(2) Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.“
Es hat zwar die Möglichkeit, diese Informationen mit Erreichen der Volljährigkeit notfalls einzuklagen. Dass dieses Recht im Zweifelsfall nichts wert ist, musste beispielsweise Susan Stahnke leidvoll erfahren: Ihre Mutter war selbst nach der Beugehaft nicht bereit, die ihr zustehenden Informationen zu gewähren. Eine eigene Recherche des Kindes dürfte auf Grund des großen zeitlichen Abstandes kaum zum Erfolg führen. Ein obligatorischer Abstammungstest nach der Geburt würde die Chance deutlich erhöhen, dem Kind zu seinem Recht zu verhelfen.
Hier eine ausführliche Analyse zum Thema „Was ist Identität?“.
Quelle zur Verfügung gestellt von Manndat e.V., aktualisiert vom Kuckucksvaterblog
Grund Nr. 1: Der Gleichheitsgrundsatz
Grund Nr. 2: Kriminalitätsprävention
Grund Nr. 3: Steuergelder sparen
Grund Nr. 4: Informationelle Selbstbestimmung für alle
Grund Nr. 5: Bestehende Familien wirklich schützen
Grund Nr. 7: Gesundheitsvorsorge
Grund Nr. 8: Inzest
Grund Nr. 9: Schutz vor AIDS
Grund Nr. 10: Respekt vor Vater und Kind
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