Grund Nr. 8: Inzest
Das Strafgesetzbuch kennt weiterhin den Inzest als Tatbestand. Erst vor Kurzem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Rechtsprechung dahingehend bestätigt. Bei Kindern, die durch nahe miteinander verwandte Personen gezeugt wurden, ist zudem die Chance deutlich erhöht, dass latent vorhandene Gendefekte zum Ausbruch kommen. Aber gerade da, wo besonders oft „Kuckuckskinder“ entstehen, finden sich nicht selten auch die Partner für’s Leben (Bekannten- und Freundeskreis sowie Nachbarschaft). Die Gefahr eines ungewollten Inzests zwischen Halbgeschwistern und der damit verbundenen Risiken besitzt deshalb eine signifikante Wahrscheinlichkeit, die nur durch einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt vermeidbar ist.
Quelle zur Verfügung gestellt von Manndat e.V., aktualisiert vom Kuckucksvaterblog
Grund Nr. 1: Der Gleichheitsgrundsatz
Grund Nr. 2: Kriminalitätsprävention
Grund Nr. 3: Steuergelder sparen
Grund Nr. 4: Informationelle Selbstbestimmung für alle
Grund Nr. 5: Bestehende Familien wirklich schützen
Grund Nr. 6: Kinder haben das Recht auf Identität
Grund Nr. 7: Gesundheitsvorsorge
Grund Nr. 9: Schutz vor AIDS
Grund Nr. 10: Respekt vor Vater und Kind
Pingback: Inzestvorwürfe bei RTL 7 Tage Sex – ist einer der beiden Halbgeschwister ein Kuckuckskind? | kuckucksvater
Ich kann nur alle bisherigen 7 Gründe voll und ganz unterstützen !