Lucia G. soll von April 1993 bis November 2011 die Sozialämter in Offenbach, Dietzenbach und Mönchengladbach um insgesamt mehr als 200.000 Euro betrogen haben. Wie? Recht einfach, sie gab an, nicht zu wissen, wer der Vater ihrer sechs Kinder ist. Auf diese „laut Staatsanwaltschaft gar nicht unübliche“ Weise habe sie sich die Sozialleistungen bei den jeweiligen Ämtern erschlichen. Laut OP-Online.de soll diese spezielle Form von Sozialhilfebetrug (Zitat) „besonders in gewissen Sippen“ üblich sein.
Die Masche ist den Sozialämtern bekannt, doch ihnen sind die Hände gebunden. Sie sind in der Beweislast und müssen belegen, dass die antragstellende Mutter entgegen ihrer Aussage doch Vater kennt.
In diesem einem konkreten Fall sind nun offenbar genügend Beweise vorhanden, die eine Anklage zugelassen haben. Der Vater der Kinder sei der Lebensgefährte der sechsfachen Mutter, mit dem sie bereits seit 1986 in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Die Gerichtsverhandlung wurde von Richter Manfred Beck für mehr als zwei Wochen ausgesetzt, um der Angeklagten die Möglichkeit zu geben den finanziellen Schaden zu erstatten und so Aussicht auf eine Bewährungsstrafe zu erhalten. (Quelle: OP-Online.de – Auf den Artikel aufmerksam geworden durch Genderama von Arne Hoffmann)
Kommentar:
Interessant dabei ist, dass bei der Stütze der Staat die Zahlung an die Mutter leistet und sie dafür haftbar ist, aber Scheinvätern gegenüber wird das Kind als Leistungsempfänger dargestellt und NICHT die Mutter. So wird das Kind für den Betrug der Mutter haftbar gemacht. Da jedoch das Kind mittellos ist, kann der Scheinvater sich dort auch nichts rückwirkend zurückholen und bleibt auf seinem finanziellen Schaden sitzen. Zweierlei (Heiko) Maas läßt grüßen.
Unsere Forderung:
Wir fordern, dass der Gesetzgeber auch den Scheinvätern die gleichen Rechte wie sich selbst gewährt. Scheinväter müssen die Möglichkeit bekommen, bei der Kuckucksmutter die Rückzahlung der erschlichenen Unterhaltszahlungen einklagen zu können.
Unsere Artikeltipps:
Man kann das immer kaum glauben, wenn man über derartige Ungleichbehandlungen liest, bei der es wohl ein einfaches für den Gesetzgeber wäre, den Tatbestand entsprechend zu ändern. Gruselig.