Mutter verschafft sich durch Betrug mehr als 200.000 Euro Stütze bei Sozialämtern


Justitia - Gerechtigkeitsbrunnen - © Roland Zumbuehl

Bei Sozialhilfebetrug läßt der Staat nicht mit sich spaßen. Dann droht selbst Müttern Strafverfolgung. Machen Mütter dasselbe mit  Scheinvätern, genießen sie hingegen faktische Immunität durch den Gesetzgeber.

Lucia G. soll von April 1993 bis November 2011 die Sozialämter in Offenbach, Dietzenbach und Mönchengladbach um insgesamt mehr als 200.000 Euro betrogen haben. Wie? Recht einfach, sie gab an, nicht zu wissen, wer der Vater ihrer sechs Kinder ist. Auf diese „laut Staatsanwaltschaft gar nicht unübliche“ Weise habe sie sich die Sozialleistungen bei den jeweiligen Ämtern erschlichen. Laut OP-Online.de soll diese spezielle Form von Sozialhilfebetrug (Zitat) „besonders in gewissen Sippen“ üblich sein.

Die Masche ist den Sozialämtern bekannt, doch ihnen sind die Hände gebunden. Sie sind in der Beweislast und müssen belegen, dass die antragstellende Mutter entgegen ihrer Aussage doch Vater kennt.

In diesem einem konkreten Fall sind nun offenbar genügend Beweise vorhanden, die eine Anklage zugelassen haben. Der Vater der Kinder sei der Lebensgefährte der sechsfachen Mutter, mit dem sie bereits seit 1986 in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt. Die Gerichtsverhandlung wurde von Richter Manfred Beck für mehr als zwei Wochen ausgesetzt, um der Angeklagten die Möglichkeit zu geben den finanziellen Schaden zu erstatten und so Aussicht auf eine Bewährungsstrafe zu erhalten. (Quelle: OP-Online.de – Auf den Artikel aufmerksam geworden durch Genderama von Arne Hoffmann)

Karikatur von Reinhard Trummer alias Trumix zum Familienrecht

Väterrechte vs. Mütterrechte vor dem Gericht – Kinderrechte werden meist ignoriert und als die Rechte der Mütter angesehen. – © Karikatur Reinhard Trummer alias Trumix

Kommentar:

Interessant dabei ist, dass bei der Stütze der Staat die Zahlung an die Mutter leistet und sie dafür haftbar ist, aber Scheinvätern gegenüber wird das Kind als Leistungsempfänger dargestellt und NICHT die Mutter. So wird das Kind für den Betrug der Mutter haftbar gemacht. Da jedoch das Kind mittellos ist, kann der Scheinvater sich dort auch nichts rückwirkend zurückholen und bleibt auf seinem finanziellen Schaden sitzen. Zweierlei (Heiko) Maas läßt grüßen.

Unsere Forderung:
Wir fordern, dass der Gesetzgeber auch den Scheinvätern die gleichen Rechte wie sich selbst gewährt. Scheinväter müssen die Möglichkeit bekommen, bei der Kuckucksmutter die Rückzahlung der erschlichenen Unterhaltszahlungen einklagen zu können.

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Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
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Eine Antwort zu Mutter verschafft sich durch Betrug mehr als 200.000 Euro Stütze bei Sozialämtern

  1. SalvaVenia schreibt:

    Man kann das immer kaum glauben, wenn man über derartige Ungleichbehandlungen liest, bei der es wohl ein einfaches für den Gesetzgeber wäre, den Tatbestand entsprechend zu ändern. Gruselig.

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