Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 472/14


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Kinder haben das Recht auf Identität – Aktion vom Kuckucksvaterblog – Karikatur von Dorthe Landschulz

Dank des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 24. Februar 2015 genießen die Täterinnen, die ihren eigenen Kindern deren Identität rauben, de facto Immunität – Immunität vor Verantwortung.
Der Identitätsraub dient meist der finanziellen Schröpfung des Scheinvaters und die Nichtnennung des leiblichen Vaters nicht selten sogar zur Doppelalimentierung.

Die Kindesunterschiebung und die damit verbundene Identitätsfälschung werden im Strafgesetz im Prinzip als Straftat aufgeführt und dennoch ist bis heute nicht eine einzige Kuckucksmutter danach verurteilt worden. Denn das ist alles andere als einfach. Man muss dafür der Kuckucksmutter nachweisen, dass sie garantiert mit Vorsatz gehandelt hatte und sie kann sich leicht herausreden, indem sie behauptet, dass sie sich aber doch sicher war, dass nur der gesetzliche Vater der leibliche Vater sein konnte. Hinzu kommt, dass die Kuckucksmütter, die zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, von der Identitätsfälschung und Kindesunterschiebung vom Staat in ihrem Betrug geschützt und gefördert werden, da durch den Paragrafen 1592 im BGB die Vaterschaft durch den Staat unterstellt wird. Damit ist die Kuckucksmutter nicht für die Personenstandsfälschung verantwortlich zu machen.

Die Begriffe Verantwortung und Kuckucksmutter haben in der deutschen Gesetzgebung keine Schnittmenge. Selbst dann nicht, wenn die Kuckucksmutter nicht den Namen des bzw. der möglichen leiblichen Väter preisgeben möchte und damit dem Betrugsopfer die Möglichkeit verwehrt, sich die Unterhaltszahlungen beim leiblichen Vater des Kindes wieder zurückzuholen. Meistens sind die gesetzlichen Väter finanziell besser gestellt als die leiblichen Väter der Kuckuckskinder. Das hat zur Folge, dass diese nur einen Bruchteil der von der Kuckucksmutter erschlichenen Unterhaltszahlungen bei den leiblichen Vätern zurückfordern können.
Warum nur ein Bruchtteil einforderbar wird?
Da der Scheinvater vom leiblichen Vater nur den Kindesunterhalt einfordern kann, den dieser zu leisten gehabt hätte und dieser sich an dessen Einkommen in den jeweiligen Zeiträumen orientiert. Auf der Differenz bleibt der Scheinvater schadhaft sitzen, denn er kann diese weder bei der  Kuckucksmutter noch beim Staat – der sie so eifrig schützt – zurückfordern. Fair und gerecht sieht anders aus.

Karikatur von Reinhard Trummer alias Trumix zum Familienrecht

Väterrechte vs. Mütterrechte vor dem Gericht – Kinderrechte werden meist ignoriert und als die Rechte der Mütter angesehen. – © Karikatur Reinhard Trummer alias Trumix

Durch das Urteil des BVerfG wird die Intimsphäre der Kuckucksmütter über den Schutz vor Betrug der Scheinväter und dem Identitätsraub an den Kuckuckskindern gestellt. Das Bundesverfassungsgericht ignoriert, nein, leugnet damit nicht nur das finanzielle Leid der Scheinväter und deren Bedürfnis auf zumindest finanzielle Reparaturen, sondern auch deren persönliches Leid. Das Leid durch den Verlust des Vaterseins und den Identitätsverlust der Kinder. Ein Verlust, der viele Scheinväter und Kuckuckskinder in schwere Identitätskrisen stürzt. Schwere Depressionen sind die Folge und bei einigen besteht sogar Suizidgefahr. Schmerzensgeldzahlungen an die Opfer seitens der Kuckucksmutter – wie in Großbritannien – wären angebracht, doch davon können die Opfer in Deutschland nicht einmal träumen. Sie dürften schon feuchte Augen bekommen, wenn sie erfahren dürften, wer denn der leibliche Vater sein könnte.

Es ist Zeit, dass der Gesetzgeber die Opfer von Identitätsfälschung und die Opfer von Betrug schützt und die Täterinnen in die Verantwortung nimmt.

Wir fordern von den Politikern die Schaffung von Gesetzen zur

  • Verpflichtung der Kuckucksmutter zur Nennung aller als leibliche Väter in Frage kommenden Männer.
  • Rückzahlungspflicht der Kuckucksmutter für die zu viel in Anspruch genommenen Leistungen, also für den Differenzbetrag, den der Scheinvater nicht beim leiblichen Vater einklagen kann, wenn dieser geringere Kindesunterhaltszahlungen zu leisten gehabt hätte.
  • Haftungspflicht der Kuckucksmutter für den Betrag, der beim leiblichen Vater nicht eingeholt werden kann.
  • Änderung des §1592 BGB Abs. 1 auf: „Vater eines Kindes ist derjenige, der es gezeugt hat.“

Eine fundierte Besprechung und Bewertung des Urteils nimmt Rechtsanwalt Philipp M. Reuß in seinem Blog abstammungsrecht.eu vor.

Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
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28 Antworten zu Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgericht 1 BvR 472/14

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  7. Georg Reischel schreibt:

    Die wahre und wahrhaftige Identität eines Kindes

    Ein Mann zeugt und wird zum Vater eines Kindes und findet heraus, dass er nicht der Vater seines Kindes ist, das allerdings bisher seine Identität an diesem seinen Vater orientiert und aufgebaut hat.

    Soll jetzt der Erwachsene, der eigentlich mit Enttäuschungen umgehen können sollte, seinem Kind die Wahrheit sagen, mit der das Kind vielleicht nicht umgehen kann?

    Ist die Identität eines Kindes, entsprechend der Gene des „wahren und wahrhaftigen Vaters“, etwa a-priori vorgefertigt?

    Sucht entsprechend das Kind die schon vorgefertigte Identität anhand der Gene des wahren, aber für ihn nicht identifizierbaren Vaters, anstatt das es seine Identität eigenständig und sukzessive aufbaut entsprechend des je Erlebtem.

    Diese „wahre Identität“ ist eine erwachsenerseits unbewußt projizierte Identität und insofern eine vorgefertigte. Das Kind hat damit allerdings nichts zu tun.

    Es sind die Eltern, bzw der Vater, der sich im Kind wieder finden will und deswegegen von der „wahren Identität“ des Kindes redet. Und das macht er nicht an seiner „Erziehung“ fest, die primär von der Mutter getätigt wird, sondern an seinen Genen. Denn nur diese sind so oder so gegeben, egal was aus dem Kind wird.

    Das das Verhältnis des Kindes zum Vater von der unabänderbaren Genetik des Kindes abhängt und nicht von der Beziehung beider zueinander, ist schon ein starkes Stück.

  8. isuv schreibt:

    In vielen Presseerklärungen haben wir – der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) immer darauf hingewiesen: Die Wahrheit macht frei, das Kind, den Vater und die Mutter! Der Gesetzgeber ist jetzt endlich gefordert, der Wahrheit und damit der Freiheit eine Gasse zu bahnen.
    Josef Linsler
    ISUV-Bundesvorsitzender

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  11. Petra Scholz schreibt:

    Dass der Mann in dem Sinne gezwungen ist, seine Gene bei „einer“ Frau zu verewigen , ist meiner Meinung grotesk. Schon der Ausdruck „abladen“ spricht für sich und ich glaube dass sich so manches Tier besser verhält, wie mancher Mensch.

    Auch muss nicht jeder beinahe zwanghaft seine Gene verewigen, dass ist ein Irrglaube, denn letztlich regelt dies die Natur. Nur der Mensch versucht dieser oft zu trotzen, weil einige sich durchaus schlecht fühlen, wenn sie keine Kinder haben und dies meist mit ihrer Männlichkeit assoziieren. Das ist lächerlich, denn auch ein zeugungsunfähiger Mann ist sozusagen vollwertig und demnach nicht in seiner Männlichkeit gemindert.

    Die Natur wird letztlich immer diejenige sein, die versucht ist, einen Ausgleich zu schaffen.

    Mal abgesehen vom Eigentlichen hat jeder eine Verantwortung und weiß vorab, dass ein Liebesakt mit der Möglichkeit einer Kinderzeugung verbunden ist.
    Dies letztlich auf einen Spaßfaktor zu reduzieren, ist für mich gesehen traurig und entwertend, da die Sexualität etwas Wertvolles ist und mit „Spaß“ in dem Sinne nichts zu tun hat.

    Ich schreibe dies aus jenem Grund, weil ich selbst ein solches Produkt einer solch außerehelichen, so genannten (Spaß)-Affäre bin, unter welcher ich quasi ein Leben lang zu leiden hatte.
    Schließlich war ich nicht vorgesehen und spürte die Abneigung und insgeheime Stigmatisierung.
    Den daraus resultierten Frust bekam ich auf psychische, wie auf physische Art zu spüren und obwohl sich meine Eltern quasi „nicht riechen konnten“, bzw. meine Mutter sich ihrem Mann, seitdem ich denken kann, stets verweigerte und beide voneinander getrennt schliefen, bekam ich zu spüren, dass ich letztlich für beide der Sündenbock war.

    Verantwortung jedenfalls, haben beide Geschlechter und wenn ich die Rechtfertigung höre, „dass man ja nur „Spaß“ haben wollte“, welchen einige scheinbar als ihr Recht ohne mögliche Konsequenzen und Verantwortung ansehen, sorry, da wird mir schlecht und ich mag gar kein Ausdruck finden, zumal kaum einer von den so denkenden Menschen sich Gedanken darüber macht, wie es diesen Kinder möglicherweise dabei ergeht.

    Dennoch, auch ich würde diese Forderung unterschreiben, denn auch mir fehlen die Worte, zu was Mütter in der Lage sind, dessen Lüge und die, durch eine Ehe begünstigte, mitunter wissentliche Personenstandsfälschung durch den § 1592 geschützt werden und trotz des Straftatbestand, diesen plötzlich aushebelt.

    Hier stellt man das Persönlichkeitsrecht der Mütter, über das Recht der von ihnen betrogenen Kinder die ein Recht haben, zu wissen was sie als Person ausmacht und billigt somit eine Straftat der Identitäts,- bzw. Personenstandsfälschung zu.

    Auch jene hintergangenen Scheinväter leiden unter diesem Missbrauch, wie unter enormen Vertrauensbruch und es ist nicht auszudenken, wie ein Mensch innerlich leidet und verarbeiten muss, er der Prämisse wohl möglich nur als Mittel zum Zweck gedient zu haben.

    Dass dieses Gesetz bis heute weiterhin zum Wohl- und zum Schutz des Kindes dienen soll, etc. darüber kann ich nur lachen, obwohl mir dabei zum heulen sein müsste, wenn ich daran denke.
    Vom Wohl und Schutz des Kindes in meiner Situation, konnte ich stattdessen, wie auch viele andere Betroffene nur träumen, das Gegenteil war der Fall, was einerseits von der Außenwelt geächtet, aber oft genug insgeheim geduldet wurde.

    Die insgeheim spürende Ablehnung bleibt letztlich immer am Betroffenen hängen und erstreckte sich oft auch außerhalb der Familie. Von den psychischen Belastungen mal ganz zu schweigen.

    Schlimm genug, dass jene Dinge am Ende noch vehement bestritten werden und viele Betroffenen,- weil die Mutter bestreitet und weiterhin die Auskunft verwehrt,- die auf Hilfe des Staates hoffen um sich auf ihr Recht auf Wissen ihrer Herkunft berufen, letztlich „bloße Behauptungen“ unterstellt werden, als klage man auf den bloßen Verdacht hin, oder weil man gerade mal lange Weile hat.

    Auch hier kann die Mutter gefahrlos lügen und bestreiten und das Gericht unterstellt dann dem Kind „bloße Behauptungen“.

    Es sollte klar sein, dass jeder der klagt, einen wirklichen Grund hat. Stattdessen wird aber Müttern zugebilligt den Test zu verweigern und selbst samt Zeugen plötzlich noch vor Gericht ohne Konsequenzen zu lügen.

  12. emannzer schreibt:

    Doppelstandards in Deutschland?

    Die Antwort ist wohl offensichtlich, Zwar ist der „Kuckucksvater“ eine Sonderform (nicht wertend gemeint der generellen „Zwangsvaterschaft“ in diesem Land, aber das aktuelle Urteil setzt dem Ganzen (wenn auch mit Einschränkungen) die Krone auf.

    Ich habe deinen diesbezüglichen Blog gerade im Kommentarbereich empfohlen:

    Ich und ein Baby – für mich

    PS: Da es momentan Pläne gibt, die Zwangsvaterschaft in einer Gemeinschaftsarbeit von Bloggern zu thematisieren, wäre es klasse, wenn du mitmachen würdest. Melde dich einfach, die eMail siehst du ja in diesem Kommentar.

  13. Georg Reischel schreibt:

    Dies ist mir in dieser Formulierung erst just eingefallen:

    „“ Das Genom eines Mannes besteht aus einem haploiden Chromosomensatz seiner Mutter und einem haploiden Chromosomensatz seines Vaters. Der Mann hat das Genom zu einhundert Prozent von seinen Eltern erhalten.

    Auf der genetischen Ebene leben die Eltern in dem neuen Organismus weiter und nicht der Mann selber, der er ja keine eigenen Gene aufweisen kann. „“

    Das daraus folgende lasse ich offen…

    • Norbert Potthoff schreibt:

      Sorry, wir diskutieren eher hier über die soziale Kompetenz einer Frau, die ihrem Ehemann das Kind eines anderen Mannes unterschieben will, und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben. Dein biologistisches Abschweifen ist da nicht zielführend.
      LG

      • Georg Reischel schreibt:

        Warum sollte ich als Frau Hartz 4 beantragen, wenn sich eine finanzielle Alternative anbietet? Das kann man ganz trocken sehen. Solange die Mutterschaft nicht bezahlt wird, wird die Frau nicht mit einer teuren Moral zahlen.

    • Sammy schreibt:

      …da nun aber Eva aus der Rippe des Mannes erschaffen wurde, haben wir im Irdischen nur männliche Gene….

      Also ich glaube wir lassen das an dieser Stelle mal, denn wie Norbert Potthoff zu recht darstellt, geht es hier um rechtliche Folgen der Missachtung der leiblichen Vaterschaft durch die gebärende Mutter. Es geht um die Missachtung des Grundrechtes des Kindes auf seine Identität und, ja auch um die wirtschaftliche Absicherung des Kindes. Es gibt ja auch die Situation , dass der leibliche Vater besser gestellt ist, als der Scheinvater.

      Und es geht um die mangelnde soziale und emotionale Kompetenzen einer Mutter, die Kind und 1 oder 2 Männer vorsätzlich belügt.

      VG Sammy

  14. Pingback: Statement zum Kuckuckskind-Urteil des Bundesverfassungsgerichts | Familienschutz

  15. Georg Reischel schreibt:

    Meine Frage ist folgende: Ist eine Frau moralisch und gesetzlich dafür verantwortlich zu sprechen, wo ein Mann seine Gene hinterlässt und dann noch als einzig Verantwortliche, weil man dem Manne nicht habhaft wird?

    Kein Mann wird gesetzlich zur irgendeiner Verantwortung gezogen. Stattdessen darf er sich zu allen Zeiten freikaufen (Unterhalt). Das muss ein Mann natürlich nicht tun, es ist aber gesetzlich erlaubt.

    Übernehmen die Männer die Belastungen der Menstruation, der Schwangerschaft, die schmerzhafte Geburt, das Risiko des Kaiserschnitts oder der Gefahr des Sterbens? Nicht einmal die Brutpflege ist ihr Ding. Und dann sollen die Frauen, auch noch die Verantwortung für die männliche Sexualität übernehmen, am Besten gesetzlich. Zur allgemeinen Freude des Mannes, weil seine Freiheit erhalten bleibt?

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Die Kindsmutter möchte Unterhalt und forderte diese bei jemandem ein, der nicht der Vater des Kindes ist. Das mindeste, was man nun von ihr einfordern kann, ist, dass sie bei der Schadensbegrenzung mitwirkt.
      Heißt Du wirklich Georg? Deine ganze Argumentation ist unlogisch und klingt mehr nach einer Radikalfeministin, die nicht die Zusammenhänge sehen möchte.

      • Georg Reischel schreibt:

        Du kennst mich von Google+ und es ist mein tatsächlicher Name. Meine Radikalität, soweit du meinen ehemaligen Blog kennst, leite ich nicht mehr aus dem Gedankengut des Feminismus ab und du wirst meine Thematik auch nicht im Feminismus finden.

        Die Zusammenhänge sind zu simpel, als das man sie nicht verstehen könnte und das vordergründige Interesse ist mir klar, auch das zugrunde liegende Leidensmoment.

        Du hast natürlich recht, eigentlich habe ich auf deinen Blog nichts zu suchen. Ich bin nicht einmal ein Vater.

        Dennoch danke für deine prompte Reaktion. Mein Thema habe ich auf Google+ mittlerweile etwas besser dargestellt und drei Beiträge dazu gestellt. Und glaube mir, mit meinem Thema bin ich weitaus „einsamer“ als du, was auch in Google+ so vermerkt ist.

        Falls du wider allen Erwartens meinerseits an meinem Thema interessiert bist (trotz alledem), kannst du in meinen 3 Beiträgen auf Google+ was hinterlassen.

        Anderseits: Google mal “ männlicher Brutparasitismus“ oder „männlicher Brutpflegeparasitismus“

    • Sammy schreibt:

      Hallo Georg,

      also Deine Darstellung trifft für Scheinväter nicht zu. Ich habe seit 3 Jahren keinen intimen Kontakt mehr mit meiner Ehefrau. Ich bin selbst Zeugungsunfähig, seit 2 Jahren. Dennoch ist meine Ehefrau schwanger geworden. Nach BGB stehe ich aber dennoch in der vollen Verantwortung für dieses Kind, werde dazu gezwungen in einer Geburtsurkunde als Vater ausgewiesen zu werden und die Verantwortung zu tragen, ohne dass ich irgendetwas dazu beigetragen habe.

      Dann dürftest Du doch jetzt verstehen, warum ich das Recht habe, meine Nicht Verantwortung gerichtlich klären zu lassen. Dazu musste ich Geld in die Hand nehmen. Obwohl ich überhaupt nicht aktiv war, meine Frau nicht mit meiner Sexualität belastet habe, musste ich ein Gutachten veranlassen und bezahlen und auch die Gerichtskosten vorstrecken. Obwohl ich nachweislich nicht Vater sein kann, muss ich die Hälfte der Gerichtskosten selber tragen.

      Meine Ehefrau muss weder etwas bezahlen, noch für meinen wirtschaftlichen Schaden aufkommen. Dass soll ich beim leiblichen Vater einklagen.

      Kannst Du nun verstehen dass ich es als gerecht empfinden würde, wenn mir meine Ehefrau den Namen dessen nennen müsste, der mich wirtschaftlich, psychisch und emotional geschädigt hat ?
      Wenn jemand Brutparasitismus betreibt, dann der leibliche Vater, der wissentlich zuschaut, wie ein Kind belogen und vom Scheinvater ausgehalten wird.

      Auch obliegt es der Frau selbst, über ihren Körper zu bestimmen und zu entscheiden, ob sie schwanger wird, oder nicht (Vergewaltigung ausgenommen).

      Somit stehe ich vollumfänglich zu o.g. Stellungnahme und würde diese jederzeit unterschreiben und an das Bundeskabinett senden.

      VG Sammy

      • Georg Reischel schreibt:

        Hey, Sammy
        Soweit, so gut. Konkret müsste ich dich gut kennen, da es eine sehr persönliche Geschichte ist, die du, glaube ich, in diesem Blog veröffentlicht hast. So bleibe ich allgemein…

        Das erste Problem ist, dass der Mann naturbedingt gezwungen ist, seine Gene bei einer Frau abzuladen, damit diese ihm sein Kind produziert. Und das erzeugt direkt das nächste Problem, dass der Mann nicht weiß, ob die Frau mit seinem Kind schwanger ist, weil er seinen Zeugungsakt nicht mitbekommt. Und nur so wird die Scheinvaterschaft ermöglicht.

        Dabei ist es das einhundert prozentige Kind der Frau, das da (so oder so) heranwächst und jeder weiß es. Die Frau übernimmt darüber hinaus in aller Regel auch die Brutpflege, die der einzige natürliche Grund der Elternschaft ist, genauer gesagt der Grund der Mutterschaft (Brutpflegeperson).

        Es ist das selbst erzeugte Problem des Mannes, dass ihm einzig und allein die Gene einfallen, wenn es um die Instanz der Vaterschaft geht, obwohl es hier Entscheidungsspielräume gibt, was letztlich auch der Grund des obigen Post ist.

        Es ist eigentlich kein Zug des Mannes, sich von einer einzigen Sache so abhängig zu machen.Eigentlich müsste man eine Revolution erwarten.

        Obiges ist völlig allgemein gemeint und richtet sich nicht gegen einen individuellen Vater oder Scheinvater.

        In diesem Sinne
        Gruß an Sammy

  16. Bernd Plechatsch schreibt:

    Ich als Kuckucksvater unterschreibe das sofort!

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  18. luenzer schreibt:

    Als Kuckuckskind, das erst mit 42 Jahren dahinter gekommen ist,
    kann ich diesen Forderungen nur zustimmen.

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