Augenwischerei, denn Kuckucksmütter müssen weiterhin keine Auskunft geben


Eigentlich werden ganz andere Ziele durchgesetzt

Augenwischerei aus dem Justizministerium – Heiko Maas verschleiert die wahren Ziele der Gesetzesänderung und die BILD fällt darauf rein.

Gestern Nacht titelte die BILD, dass Bundesjustizminister Heiko Maas die Sex-Auskunftspflicht für Mütter plane.

Aber wie das mit der BILD und dem Justizminister so ist, kann man denen nicht einfach Glauben schenken. Wie so häufig steckt auch hier der Teufel im Detail.

Das Justizministerium – und damit auch Heiko Maas – verfolgt ganz andere Ziele.

Der neue Gesetzesentwurf betrifft – anders als die BILD-Schlagzeile vermuten lässt –  nicht alle Mütter, sondern alleinig nur Kuckucksmütter.
Im Gesetzesentwurf heißt es zum Paragrafen §1607 (4): „Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat, soweit dies zur Feststellung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs erforderlich ist. Die Verpflichtung besteht nicht, wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre .

„… Die Verpflichtung besteht nicht, wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre .“ (Gesetzesentwurf zum §1607 (4) BGB)

Im Klartext bedeutet das, dass sich jede Kuckucksmutter unter Berufung auf die Unzumutbarkeit gegen die Nennung der möglichen Väter sperren kann. Ihre Begründung dafür wird aufgrund der Nichtnennung von keinem Gericht der Welt nachprüfbar sein. Wie will das Gericht ihr diese dann versagen können? Wenn sich doch einmal ein Richter das wagen sollte, so wird das Urteil gleich in der nächsten Instanz einkassiert werden.

Doch warum dann das ganze Theater?

Im November 2011 verurteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Kuckucksmutter zur Nennung des möglichen Vaters bzw. der möglichen Väter, damit der Scheinvater seinen Regressanspruch durchsetzen kann. Doch die verurteilte Kuckucksmutter ging vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Das BVergG gab ihr Recht, weil es derzeit kein Gesetz gäbe, dass die Kuckucksmutter zur Auskunft verpflichten würde.
Das BVerfG forderte  in seiner Urteilsbegründung das Justizministerium dazu auf, ein Gesetz zu schaffen, das Kuckucksmütter zur Auskunft verpflichtet und stellte fest, dass Scheinväter sonst weiterhin faktisch rechtlos gestellt sind.

Ein juristischer Taschenspielertrick aus dem Justizministerium

Dieser Aufforderung ist Heiko Maas nun nachgekommen. Doch er und seine Gefolgsleute bauten gleich eine Hintertür für Kuckucksmütter mit ein, die diesen die Auskunftsverweigerung weiterhin ermöglicht und so das geplante Gesetz (BGB § 1607 Abs. 4) obsolet macht. Das ist ein billiger aber wirkungsvoller juristischer Taschenspielertrick aus dem Justizministerium – und wie man sieht, die BILD ist darauf reingefallen. Ich bin der BILD aber dankbar für den geistigen Fehlschuss. So sind die Breitenmedien auf den Irrsinn aus Berlin aufmerksam geworden und berichten nun intensiv darüber. Hoffentlich fällt wenigsten denen dabei auf, was der Gesetzesentwurf wirklich im Schilde führt und es nicht die Mütter, sondern die Scheinväter und leiblichen Väter sind, die Maas & Co. ans Messer liefert.
[Warum überrascht mich das bei Herrn Maas nicht? (Antworten dazu siehe Genderama 29.08.2016 Punkt 2 , 11.02.2016 Punkt 1 und 12.07.2016 Punkt 2)]

In Wahrheit geht es darum, die Unterhaltsansprüche der Kuckucksmütter zu maximieren.

Bei der Gelegenheit wurden gleich ein paar andere Änderungen mit in den Gesetzesentwurf hineingeschmuggelt. So z.B., dass Scheinväter von nun an nur noch den Kindesunterhalt für die letzen 24 Monate gegenüber dem leiblichen Vater einklagen können. Im Entwurf wird dies damit begründet, dass der leibliche Vater häufig nichts von seinem Glück der Vaterschaft wisse und dann vor einer riesigen (fünfstelligen) Regressforderung steht und davor zu schützen sei.

Doch wollen Heiko Maas und seine Mitarbeiter wirklich die leiblichen Väter so ritterlich schützen? Nein! Gegen hochverschuldete Väter sind nur sehr geringe Kindesunterhaltsforderungen einzuklagen. Eine Begrenzung der Regressforderungen auf die letzten 24 Monate durch Scheinväter hält leibliche Väter schön flüssig für die nun anstehenden Alimentierungsansprüche der Kuckucksmutter.

Was denkst Du über den Gesetzesentwurf und wie er in den Medien dargestellt wird? Bitte poste in den Kommentaren die Links zu den Berichterstattungen, damit wir diese gesammelt in unserem morgigen Pressespiegel einbinden können.

Wir fordern vom Justizministerium die Schaffung von Gesetzen zur

  • Echten Verpflichtung der Kuckucksmutter zur Nennung aller als leibliche Väter in Frage kommenden Männer.
  • Rückzahlungspflicht der Kuckucksmutter für die zu viel in Anspruch genommenen Leistungen, also für den Differenzbetrag, den der Scheinvater nicht beim leiblichen Vater einklagen kann, wenn dieser geringere Kindesunterhaltszahlungen zu leisten gehabt hätte.
  • Haftungspflicht der Kuckucksmutter für den Betrag, der beim leiblichen Vater nicht eingeholt werden kann.
  • Änderung des §1592 BGB Abs. 1 auf: „Vater eines Kindes ist derjenige, der es gezeugt hat.“

Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
Dieser Beitrag wurde unter - Recht, Deutschland, Diskussionen, Männerrechte abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

39 Antworten zu Augenwischerei, denn Kuckucksmütter müssen weiterhin keine Auskunft geben

  1. Jan schreibt:

    Heute entscheidet die Richterin, dass auch ich über 50 Jahre von meiner damaligen Frau betrogen wurde. Jedenfalls ordnete die Richterin einen Vaterschaftstest an. Aus dem Test ging hervor, dass ich nicht der leibliche Vater bin. Nachdem ich als nicht Jurist das hier so alles gelesen habe, kann das alles ja wohl nur Chaos verursachen. Was mich interessiert, ist ob es Sinn macht eine Strafanzeige wegen Betruges gegen die Kindsmutter zu stellen?

  2. Vanessa schreibt:

    Wir reden her von Heiko Maas und damit ist auch schon alles gesagt! So einen Justizminister hatten wir seit Hilde Benjamin nicht mehr in Deutschland.

  3. Kuckuckstochter schreibt:

    Und deshalb: Abstammungsgutachten unmittelbar nach der Geburt eines Kindes!
    http://www.weser-kurier.de/region/achimer-kurier_artikel,-Schreiben-als-Selbsttherapie-_arid,1449881.html

  4. Pingback: Neue Regelungen zum Scheinvaterregress | Alles Evolution

  5. Pingback: Herrn Prantls Schwierigkeiten mit der Gleichberechtigung « man tau

  6. Kritischer Beobachter schreibt:

    Hier gibt es nach dem Kabinettsbeschluss vom 31.08.2016 jetzt auch den Regierungsentwurf:

    http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Scheinvaterregress.html;jsessionid=3FF57CC02B99CE87F67CD3E232535A41.1_cid297?nn=6704238

    Hier gab es übrigens eine Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Referentenentwurf. Da das eine Vereinigung von Leuten ist, die in der Praxis die Urteile zu fällen haben werden, sind solche Stimmen wesentlich kompetenter als Pressemeldungen halbinformierter Medienvertreter.

    http://www.drb.de/stellungnahmen/2016/scheinvaterregress.html

  7. Kuckuckstochter schreibt:

    Ich wäre auch für den obligatorischen Vaterschaftstest ab Geburt. Damit hätte man alle Schwierigkeiten, die im Nachhinein ein angestrebter Vaterschaftstest mit sich bringt, aus den Weg geräumt. Es würde dann keine Kuckuckskinder mehr geben, denen die Auskunft, wer der leibliche Vater ist, heute immer noch verwehrt wird. Außerdem müssten keine Unterhaltsregressprozesse geführt, und Familien zerstört werden.
    Diese Familienpolitik ist keine Familienpolitik, das ist Zerstörungspolitik auf allen Ebenen.

  8. kardamom schreibt:

    Gedanken zum Auskunftsverweigerungsrecht:

    Zu berücksichtigen wird zudem sein, ob die Mutter Umstände darlegt, aus denen sich ergibt, dass sie sich durch die Benennung der bestimmten Person selbst der Strafverfolgung aussetzen könnte (etwa in Fällen des Beischlafs zwischen Verwandten nach § 173 des Strafgesetzbuchs) oder dass in dieser Person besondere Merkmale vorliegen, die eine Benennung unzumutbar erscheinen lassen (z. B. in Fällen der Vergewaltigung durch Familienangehörige).

    Ist das nun ein Freibrief oder eine „Catch-22“-Situation?

    Fall 1: Wenn sie aussagen würde, dass sie den biologischen Vater verschweigt, um sich nicht selbst zu beschuldigen(§ 55 StPO), so liefert sie ja eine Begründung für einen Anfangsverdacht, den es von Amts wegen zu verfolgen gilt…

    Oder gilt die Aussage, man würde sich selbst beschuldigen, als Freibrief, der weitere Ermittlungen ausschließt?

    Fall 2: Wenn sie aussagen würde, dass sie den biologischen Vater verschweigt, weil sie bei nahen Verwandten ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 StPO) hat, so liefert sie ja eine Begründung für einen Anfangsverdacht, den es von Amts wegen zu verfolgen gilt…

    Oder gilt die Aussage, man berufe sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, als Freibrief, der weitere Ermittlungen ausschließt?

    Weiß da jemand genaueres, wie dies juristisch gehandhabt wird?

    Die Ausführungen auf

    Klicke, um auf Auskunftsverweigerungsrecht.pdf zuzugreifen

    sind zwar tiefschürfend, im Endeffekt aber für mich nicht eindeutig…

    • Kritischer Beobachter schreibt:

      Gut, dass Sie den Dingen auf den Grund gehen (auch in ihren anderen Beiträgen). Leider bilden sich die meisten heute ihre Meinung nur nach Medienberichten, die nur im seltenen Ausnahmefall wirklich tiefschürfend sind, oder nach persönlichem Bauchgefühl.

      Dass man ein solches Verweigerungsrecht hat, muss für das Gericht natürlich glaubhaft gemacht werden. Einfache Behauptungen reichen nicht. Siehe z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Auskunftsverweigerungsrecht (nicht die beste Quelle, ich weiß, aber hier dürfte das reichen).

      Und in den hier betroffenen Fällen müssten die Damen dann schon ziemliche Räuberpistolen andeuten (wenn der Sachverhalte nicht ausnahmsweise stimmt) und meist ist ja doch aus dem privaten Umfeld einiges bekannt, so dass die sich nicht nach Belieben etwas einfallen lassen kann. Aber das ist natürlich auch alles schon dagewesen.

      Im Zweifelsfall werden die Gericht zu beurteilen haben, ob sie meinen, dass im Einzelfall keine Auskunft gegeben werden muss oder ob der Auskunftsanspruch greift. Es wird also auf Einzelfallentscheidungen hinauslaufen, sofern sich die betroffene Dame auf Unzumutbarkeit beruft.

  9. Rupert schreibt:

    Die Politik wird sich niemals ändern. Nicht solange selbt Männderrechtler eine art Traditionalismus verteidigt und den Gynozentrismus zusätzlich verfestigt.
    Die einzige Methode sich als Mann zu schützen ist das Spiel nicht mitzuspielen. Aber der Drang und das männliche Ego scheint die grösste Hürde zu sein.

  10. Stephan Brandl schreibt:

    Ich bin erschüttert, dass darüber noch diskutiert werden muss. Das Kind trägt die Gene von beiden Elternteilen und jeder Elternteil hat ein Recht zu wiisen ob seine Gene weiterleben bzw. ob das Kind seine Gene nicht hart.

  11. Pingback: zwischendurch: Maas'sche Augenwischerei und ein Buch über Anders Breivik - NICHT-Feminist

  12. Pingback: Der Sexminister in den breiten Medien – ein klitzekleiner Rant | kuckucksvater

  13. Gast schreibt:

    Mit einem anderen Themen-Bereich befassend kann ich nur sagen, was ihr vermutlich selbst wißt: Die Medien hängen, wie jeder Mensch, an ihren Weltbildern, wobei die BILD nichtmal führend ist.
    Wo aber auch die bewegten Männer seit 100 Jahren(!) regelmäßig versagen, sind ihre Wünsche. Forderungen an die für die aktuelle Situation Verantwortlichen sind im besten Falle sinnlos verbratene Energie. Meist bekommt man aber, was man will, so ja vermutlich auch in diesem Punkte. Nur halt nicht genau so, wie man sich das vorstellt. Daher ist es besser, nichts zu fordern, sondern selbst zu machen, oder aus Marketinggründen Forderungen in die Absurdität zu steigern.
    Oder anders gesagt: Wer eine Auskunftspflicht wollte, sitzt nun mit im Boot und muß sich das verwunschene Ergebnis zurechnen lassen, denn die Details des Ergebnisses sind ja begründbar.

  14. vortex schreibt:

    Ich bin, in Bezug auf Kindsunterhalt seitens der Männer, für reine Freiwilligkeit. Die Mutter hat jeden Schritt, der für die Fortpflanzung nötig ist, fest im Griff. Warum also sollte ihre Lebensplanung irgendwelche Forderungen bei ihren Liebhabern legitimieren. Als praktisch Rechtloser in Fortpflanzungsangelegenheiten sehe ich auch keinen Grund für Verpflichtungen seitens dem Vater/Liebhaber/Goldesel.

    Und weil durch unsere Sozialsysteme auch kinderlose Steuerzahler für den Nachwuchs von Müttern blechen, sind auch Leute wie ich, jedenfalls monetär, gehahnreit.

    Daher setze ich mich für die Aussetzung der Sozialhilfe von Müttern ein. Ohne dieses Netz, zusätzlich zu der von mir angesprochenen Freistellung von Vätern, werden Frauen ihr Verhalten garantiert sehr plötzlich ändern. Ergebnis: Funktionierende Familien.

    Ich wünsche allen Lesern eine schöne Woche

  15. Elke Huchthausen schreibt:

    Der Begriff “ Kuckuckskind“ ist in jedem Fall überholungsbedürftig und gehört nicht in die Gesetzgebung.
    Als Kuckuckskind bezeichnet zu werden, ist diskriminierend.
    Der Ausdruck gehört in die “ Mottenkiste“ des Sprachgebrauchs.

    • Gast schreibt:

      Was wäre der Dame denn genehm? Betrugssubjekt? Hurenkind? Geldquelle? Alles davon ist richtig, nichts davon diskriminiert, erst recht nicht Kuckuckskind. Ich finde Mottenkisten gut, man sollte „Bastard“ wieder entstauben und Schönreden und PC als Fortsetzung des Betruges da rein schmeißen.

    • kardamom schreibt:

      Keine Sorge, weder der Begriff „Kuckuckskind“ noch „Kuckucksvater“ werden in Gesetz oder Entwurf verwendet.
      Die Verwendung im allgemeinen Sprachgebrauch dagegen wird solange bestehen bleiben, bis ein eingängigerer Ausdruck gefunden worden ist. So funktioniert Sprache nun mal.
      Diskriminierend sind nicht die Bezeichnungen, diskriminierend sind immer die Umstände hinter den Bezeichnungen.

      Ausflug in die Geschichte: Bis in die 80er Jahre hinein galt der Ausdruck „schwul“ als diskriminierend. Seit der breiten gesellschaftlichen Akzeptanz der Homosexualität ist dieser Ausdruck nicht mehr diskriminierend.

  16. kardamom schreibt:

    tl;dr:
    Eine Gefährdung des Lebens des Kindes begründet Unzumutbarkeit.

    Die Rechtssprechung hat die Definition der „Unzumutbarkeit“ bereits sehr eng ausgelegt. Ich denke, dass im Bereich der Kuckucksväter-Thematik bereits erfolgte Auslegungen im Bereich der Vaterschaftsanfechtung übernommen werden.

    Das OLG Koblenz zur Unzumutbarkeit in Sachen Vaterschaftsanfechtung:

    „Für eine erhebliche Beeinträchtigung genügen dabei nicht allgemein die Härte, die der Verlust des rechtlichen Vaters ohnehin mit sich bringt oder kaum vermeidbare psychische Störungen, sondern es geht darum, ob das Abstammungsverfahren aufgrund außergewöhnlicher Umstände atypische, besonders schwerwiegende Folgen für das Kind auslöst.
    In Betracht kommen als atypische, besonders schwere Folgen für das Kind dabei ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drs. 16/6561, S. 13) psychische und physische Gründe in der Person des Kindes, die dazu führen können, dass das Ergebnis des Gutachtens das Kind außergewöhnlich belastet (z. B. Suizidgefahr oder Gefahr der gravierenden Verschlechterung einer bereits bestehenden schweren Krankheit).“

    Klicke, um auf Genetische%20Untersuchung%20-%20EinwilligungOLG%20Koblenz%20-%2021-06-2013.pdf zuzugreifen

    Die Frage der juristischen Durchsetzbarkeit bleibt jedoch unbeantwortet…

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Was Du erwähnst, ist die Definition der Unzumutbarkeit bei Vaterschaftsanfechtungen. Diese bezieht sich auf das Kind und dessen Wohl – was auch immer das sein soll, juristisch ist es bis heute nicht definiert worden.

      Doch in der Auskunftsklage gegen die Kuckucksmutter geht es um die Zumutbarkeit für die Kuckucksmutter, also NICHT um das Kindeswohl.

      Zitat:

      „… Die Verpflichtung besteht nicht, wenn und solange die Erteilung der Auskunft für die Mutter des Kindes unzumutbar wäre .“ (Gesetzesentwurf zum §1607 (4) BGB)

      • kardamom schreibt:

        uppps… da hatte ich wohl zu schnell gelesen.
        Herzlichen Dank für die Berichtigung!

      • kardamom schreibt:

        Okay, ich bin nochmal den Referentenentwurf durchgegangen:

        Durch das vorangegangene Anfechtungsverfahren wird regelmäßig feststehen, dass es in der Empfängniszeit zu einem geschlechtlichen Mehrverkehr gekommen ist. Sofern die Mutter den Scheinvater dennoch zu einer Anerkennung der Vaterschaft veranlasst oder dessen Zweifel an der Abstammung des Kindes durch unzutreffende Angaben aktiv zerstreut hat, wird eine Unzumutbarkeit regelmäßig nicht vorliegen.

        Wenn der Kuckucksvater aktiv belogen worden ist, gibt’s keine Unzumutbarkeit.

        Auch ist zu berücksichtigen, dass die Mutter durch die bereits offengelegte geschlechtliche Beziehung zu einer weiteren Person den finanziellen Nachteil des Scheinvaters mitverursacht hat, so dass sie gehalten sein kann, an der Beseitigung dieser Nachteile mitzuwirken.

        Wenn Mutter „Fremdgehen“ bereits zugegeben hat, dann keine Unzumutbarkeit

        Dagegen könnte die nachträgliche Benennung des mutmaßlichen leiblichen Vaters für die Mutter unzumutbar sein, wenn der Scheinvater die Vaterschaft in Kenntnis des Mehrverkehrs anerkannt oder in sonstiger Weise zu erkennen gegeben hat, dass er die Vaterschaft trotz des Mehrverkehrs und ungeachtet der mutmaßlichen Person des Erzeugers annehmen oder aufrechterhalten will.

        Wenn Kuckucksvater vom Kuckuck Kenntnis hatte und trotzdem die Vaterschaft anerkannte, dann Unzumutbarkeit

        Zu berücksichtigen wird zudem sein, ob die Mutter Umstände darlegt, aus denen sich ergibt, dass sie sich durch die Benennung der bestimmten Person selbst der Strafverfolgung aussetzen könnte (etwa in Fällen des Beischlafs zwischen Verwandten nach § 173 des Strafgesetzbuchs) oder dass in dieser Person besondere Merkmale vorliegen, die eine Benennung unzumutbar erscheinen lassen (z. B. in Fällen der Vergewaltigung durch Familienangehörige).

        • kardamom schreibt:

          Nachtrag:

          Zu berücksichtigen wird zudem sein, ob die Mutter Umstände darlegt, aus denen sich ergibt, dass sie sich durch die Benennung der bestimmten Person selbst der Strafverfolgung aussetzen könnte (etwa in Fällen des Beischlafs zwischen Verwandten nach § 173 des Strafgesetzbuchs) oder dass in dieser Person besondere Merkmale vorliegen, die eine Benennung unzumutbar erscheinen lassen (z. B. in Fällen der Vergewaltigung durch Familienangehörige).

          Niemand ist gezwungen, sich selbst zu beschuldigen. Solch eine Selbstbeschuldigung wäre Unzumutbarkeit.

          Das ist zwar der Referentenentwurf und keine Bundestagdrucksache; aber OLG Koblenz beispielsweise hat solche Entwurfsbegründungen in Bundestagsdrucksachen zur Urteilsfindung einbezogen…

          • Max Kuckucksvater schreibt:

            Danke Kardamom! Da gibt’s einiges zu analysieren. Meine Vermutung ist, dass eine juristisch gut beratene Kuckucksmutter stets sich erfolgreich auf Unzumutbarkeit der Auskunft berufen können wird. Der Entwurf hätte ihr die Wahl geben sollen zwischen Vaternennung oder Regressübernahme.

  17. Anja schreibt:

    Was in Eurer Liste fehlt sind die Ansprüche des Kuckucksvaters an die Mutter für gezahlte Leistungen während der Elternzeit. Wenn die Mutter z.B. wegen eines Kindes zu Hause bleibt, dann erhöht sich der finanzielle Beitrag des Vaters erheblich. Gleiches gilt auch für Unterhaltszahlungen nach einer Trennung die primär durch die Betreuung des Kindes entstehen. Diese müsste die Mutter in jedem Fall selber dem Kuckucksvater erstatten.
    Ansonsten klar, man kann einen Menschen nicht zur Auskunft zwingen. Auch Folter würde wenig nutzen ;-). Aber gerade deshalb müßte die Mutter 1. in Regress genommen werden, bis der leibliche Vater gefunden wurde (Geld erhöht die denkleistungd er Menschen auf erstaunliche Art und Weise) und 2. unabhängig davon strafrechtlich belangt werden, wegen Täuschung im besonders schweren Fall und zwar von Kind und Vater, da sie bei beiden eine massive Traumatisierung verursach.
    Bestimmt wollen die meisten Mütter das eigentlich nicht. Dinge passieren und schwups ist man in einer unguten Situation aus der frau keinen Ausweg findet. Da könnte so ein Gesetz helfen den richtigen Weg für alle zu finden.

  18. Kai V schreibt:

    Der Vater hat den Kukuksvater ja nicht betrogen, ich denke man sollte an die Quelle gehen… Das ist nun einmal die Mutter.

    • Anja schreibt:

      da bin ich anderer Meinung. Gewiss liegt die Hauptverantwortung bei der Mutter, aber auch der mögliche leibliche Vater steht in der Verantwortung. In der Regel weiß ein Mann, wann er mit einer Frau geschlafen hat und wenn sie dann schwanger ist, dann kann er auch wissen, dass er womöglich als Vater in Frage kommt. Es wäre doch nur redlich, wenn er dann von sich aus zu seiner Verantwortung stehen würde, statt sich hinter der Mutter zu verstecken ,um sicher zu gehen, dass er nichts zahlen muss. Auch läge es an ihm, sicher zustellen, dass die mögliche Vaterschaft geklärt wird. Auch er hat eine Verantwortung dem Kind gegenüber.

      • Steffen schreibt:

        Der leibliche Vater weiß von dem Kind, wenn Mutter und Vater bis nach der Entbindung zusammen sind oder weiß nicht davon, wenn er auch von der Schwangerschaft nichts weiß. Das alles hängt von der Mutter ab. Der „Kuckucksvater“ weiß mit Sicherheit nicht davon, sonst würde man ihn auch nicht so nennen.

        • Anja schreibt:

          Lies dir doch mal alle Berichte hier im Block durch. In fast allen wird berichtet, dass die Mutter mit dem leiblichen Vater ein längeres Verhältnis hatte und sehr genau wußte, dass er der leibliche Vater war oder wenigstens sein könnte. Und was tun sie? Oft genug gehen sie schnell wieder zur eigentlichen Familie zurück und hoffen, dass keiner was sagt um diese zu schützen. Ich finde das nicht okay. Natürlich wissen die Kuckucksväter meist nichts davon, denn sonst hätten wir ja auch nicht das Problem in der Form.
          Natürlich liegt es in erster Linie an der Frau die Umstände aufzuklären.

      • Kai V schreibt:

        „…aber auch der mögliche leibliche Vater steht in der Verantwortung. In der Regel weiß ein Mann, wann er mit einer Frau geschlafen hat und wenn sie dann schwanger ist…“
        Also ich nudel morgen mit der Nachbarin rum, sie kriegt irgendwann zwischen 8 und 9,5 Monaten ein Kind. Soll ich dann zu meinem Nachbarn gehen, nachdem die Ehe gekittet ist, und sagen, Hallooooooo, evtl. bin ich ja der Vater, wissen wiess ich es nicht, DNA Test darf ich nicht, DU ABER AUCH NICHT!!! Rechtlich ist das eheliche Kind zwar Deines, aber hey, scheiss was drauf, ich übernehme jetzt Verantwortung, auch wenn es doch Dein Kind ist…
        So in etwas @ANJA ?
        Ich denke ja erst einmal sollte man überhaupt Männern Möglichkeiten geben ihrer Verantwortung verantwortungsvoll gerecht zu werden…

        • Anja schreibt:

          Es ist absolut unstrittig, dass in erster Linie die Mutter die Verantwortung trägt. Aber wo ist das Problem? Dann geht man als möglicher leiblicher Vater zur Mutter und verlangt von ihr, dass sie schnellstmöglich einen Vaterschaftstest macht, damit man klärt, ob man der leibliche Vater ist. Wenn sie sich weigert, dann kann man ihr erklären, dass man dann ihren Partner informiert, um die Vaterschaft klären zu lassen. Was meinst du, wie schnell die mit dir einen heimlichen Vaterschaftstest machen würde. Und wenn der positiv wäre, dann fängt das Spiel von vorne an, entweder sie sagt es ihrem Partner, oder der tatsächliche Vater tut es. Wird die Vaterschaft möglichst früh geklärt, d.h. Es sollte möglichst wenig Bindung zwischen dem Kuckucksvater und dem Kind geben, dann steigt die Wahrscheinlichkeit enorm, dass er die Vaterschaft anfechten wird, bzw. erst gar nicht annimmt. Und schon sind die Fronten geklärt. Damit wird man nicht jeden Fall lösen, aber bestimmt sehr viele.
          Mann kann sich aber auch feige hinter den Frauen oder dem Staat verstecken und so tun, als wäre die Mutter die einzige, die etwas tun könnte. Nur wo ist da das Verantwortungsgefühl eines Mannes für sein leibliches Kind? Soll er doch mal kämpfen, statt jammern. Das Leben ist weder fair noch gerecht und man bekommt nur, was man fordert.

          • vortex schreibt:

            @Anja

            Hier zeigen sie sehr überzeugend die weibliche Unterverantwortung.

            „Ja, die Mutter hat die Hauptschuld, aber der Mann……“

            Der Mann hat keine Reproduktionsrechte, also sollte er auch keine Verantwortung haben. Das Gegenteil ist der Fall. Und sie kitten den Status Quo, indem sie ihr Augenmerk auf den anderen Mann legen, ihn praktisch in die Pflicht nehmen „Familien“ auseinander zu reißen, statt die eigentliche Ursache, die Mutter, als Kern des Unbills zu identifizieren.

            „Nur wo ist da das Verantwortungsgefühl eines Mannes für sein leibliches Kind? “

            Wurde ihm ohne Betäubung vom Familiengericht entfernt. In diesem Land gehören Kinder der Mutter, falls ihnen diese Tatsache noch nicht aufgefallen ist. Unter diesen Verhältnissen ist es seelisch unklug sich emotional zu binden. Dies führt nicht selten in den Selbstmord.

            „..als wäre die Mutter die einzige, die etwas tun könnte.“

            Nach neuer Gesetzeslage könnte sie ja auch sagen er hätte sie vergewaltigt. Schachmatt.

            „Soll er doch mal kämpfen, statt jammern.“

            Wie der Lich.

            „…und man bekommt nur, was man fordert.“

            Männer fordern nicht, sie arbeiten. Fordern ist eher ein weiblicher Zug. Aber ihre Weltsicht und Gemüt präsentieren Gynozentrismus auf eindeutige Weise.

  19. tom174 schreibt:

    Ich war auch zunächst erstaunt und fragte mich, was in den Herrn Maas gefahren ist. Als ich auf das „unzumutbar“ stieß wurde ich dann aber auch stutzig.
    Ich sehe das so: Unterhaltspflichtig sind die Eltern. Bin ich ein Scheinvater, dann war ich nie unterhaltspflichtig. Damit liegt es an der Mutter, herauszufinden, wem gegenüber sie einen Anspruch hat. Man kann so etwas heilen, den Seitensprung beichten und der Partner kann sich entscheiden, ob er für den Unterhalt des nicht leiblichen Kindes aufkommen will.
    Hier da eine Betrügerin zu schützen und ihr eine Auskunft nicht zuzumuten halte ich für einen ganz falschen Ansatz. Auch das ganze auf 2 Jahre zu begrenzen ist absurd. Ich würde das dann auch verzinst sehen wollen, so wie Schulden beim Finanzamt.
    Ich lebe in einer Familie mit zwei Töchtern, eine 8 und eine 10. Ich gehe davon aus, dass beide von mir sind, aber auch wenn nicht, sie wuchsen mir ans Herz und es sind meine Töchter. Aber was ist mit dem Vater, der außer den Unterhaltsforderungen nichts von seinen Kindern hatte? Alleine die Frage, ob die Mutter auskunftspflichtig ist ist schon sehr schräg. Ich finde durchaus, dass die Inanspruchnahme von Unterhalt schon auch strafrechtlich relevant sein sollte, falls die Mutter hier wissentlich ein Risiko einging. Ja, Seitensprünge gibt es. Nein, ich will Seitensprünge nicht juristisch ahnden. Aber widerrechtliche Unterhaltsinanspruchsnahme dann eben schon.

  20. Norbert Potthoff schreibt:

    Es ist nie und nimmer juristisch durchsetzbar, eine Frau zu zwingen auszusagen, mit wem sie in der fraglichen Zeit Beischlaf hatte und womöglich dieses Kind gezeugt wurde.
    Die ganze Aktion st eine Farce.
    Cui bono?
    Ja haben wir denn schon Wahlkampf?

    • Kritischer Beobachter schreibt:

      Selbstverständlich sind derartige Auskunftspflichten juristisch durchsetzbar.

      Als Mittel zur Durchsetzung bei Verweigerung gibt es, wenn es eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gibt, die Möglichkeit von Zwangsgeldfestsetzungen und bei Nichtzahlung Ersatz-Zwangshaft. Das ginge bei Verweigerung also deutlich auf den Geldbeutel oder die betreffende Dame muss im Extremfall sogar einrücken. Spätestens dann werden die meisten betroffenen Damen wohl irgendwann einknicken.

      • Norbert Potthoff schreibt:

        Ihr Kommentar zielt auf ein Verfahren ab, das mit der aktuellen Gesetzesnovelle rein gar nichts zu tun hat.

        • Kritischer Beobachter schreibt:

          Wie kommen Sie auf diese Idee, Herr Potthoff? Was für ein Verfahren sollte das sein? Die Anmerkung bezog sich ganz allgemein auf die Frage, welche Zwangsmittel zur Durchsetzung rechtskräftig festgestellter Auskunftspflichten bestehen.

          Sie hatten schließlich die Auffassung geäußert, eine Auskunftspflicht sei „nie und nimmer juristisch durchsetzbar“. Diese Auffassung halte ich für falsch, daher habe ich eine Gegenmeinung geäußert.

          Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird es wie bei anderen ähnlichen gesetzlichen Regelungen so sein, dass im Streitfall die Gerichte zunächst darüber zu entscheiden haben, ob die Auskunftspflicht greift, oder sich die mutmaßliche Kuckucksmutter mit Erfolg auf Unzumutbarkeit berufen kann. Ist letzteres nach Überzeugung des Gerichts nicht der Fall, wird die mutmaßliche Kuckucksmutter gerichtlich zur Auskunftserteilung verpflichtet. Spätestens sobald das rechtskräftig ist, können bei Verweigerung die vorgenannten Zwangsmittel angewendet werden. So werden Auskunftsansprüche vollstreckt.

Was ist Deine Meinung?

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..