Handeln Kuckucksmütter kriminell?


Vater Sohn und Tochter

Vater, Tochter und Sohn – Es trifft die ganze Familie schwer

Die eine schiebt ihr Kind durch eine aktive Lüge unter und die andere durch ihr Schweigen über den Ehebruch: Ein Schweigen, welches den Mann im Glauben lässt, dass es das eigene Kind sei. Was treibt eine Frau dazu, ihrem Mann (Partner, Geliebten etc.) eine Vaterschaft vorzugaukeln und ihr eigenes Kind um den wahren Vater zu betrügen? Die Motive werden von sich aus die Frage – ob es kriminell ist oder nicht – beantworten.

Der leichteste Fall ist mit Sicherheit, in der die Mutter schwanger wird und sich einen Partner aussucht, der dumm genug ist, zu glauben, das es seines sei und unsterblich in sie verschossen ist und dann später die berühmte Geschichte von der Frühgeburt nicht in Frage stellt. Hier geht es um die eigene Versorgung, nicht alles alleine in der Erziehung stemmen zu müssen und eventuell – im Falle einer Visumspflicht – ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Ein Fall, der leider nicht nur in Seifenopern vorkommt.

Bei denen, welche sich in einer festen Partnerschaft befinden und den Ehebruch nicht mitteilen wollen, kommt als mögliches Motiv, die Vermeidung des möglichen Verlustes des Partners und des Ansehens hinzu.

Die Frau, welche nicht die Familie zerstören möchte, gibt es auch noch. In diesem Fall gibt es bereits ein oder mehrere Kinder in der Partnerschaft und die Offenlegung des Ehebruches und die damit verbundene Vaterschaftsfrage wirken sich nicht nur auf das Paar selbst, sondern auch auf die bereits vorhanden Kinder aus. Eine schwierige Situation, die von der Mutter einiges an Rückrat abverlangt. Eine darauf wahrscheinliche Scheidung würde Sie mit Sicherheit brandmarken und wer verliert schon gerne vor den eigenen Kindern und den Freunden und Verwandten sein Gesicht? Von finanziellen Einbußen ist wohl auch auszugehen und ob der wahre Vater dann an ihrer Seite stehen wird, ist offen.

Die mit sicherere Entscheidung ist die, die Schwangerschaft abzubrechen, was ich persönlich jedoch ablehne, da für mich das schützenswerte Leben bereits ab der Zeugung beginnt. Es ist anzunehmen, dass dann die Abtreibung ohne das Mitwissen des Partners durchgeführt wird. Mehr dazu im Artikel „Schwangerschaftsabbruch – ein großer Teil davon potentielle Kuckuckskinder?„.

Das letzte Beispiel höre ich immer wieder von Menschen, die pauschal den Vaterschaftstest verteufeln. Das sind dieselben, die dann argumentieren, dass ja heutzutage so viele Patchworkfamilien existierten, da käme es ja schließlich auch nicht auf die genetische Abstammung mehr an. Das ist so eine irrwitzige, empathielose und  wissenschaftlich widerlegte Argumentation, dass es einen eigenen Artikel Wert ist. Denn bei einer Patchworkfamilie hat sich, im Gegensatz zum Kuckucksvater, der neue Partner frei entscheiden können, ob er sich auf diese Konstellation einlässt.

Das Argument, man hätte es ja nicht geahnt, das es von einem anderen sein könnte, kann ich nicht vollziehen, schliesslich wird man ja nicht durch einen Pollenflug schwanger, sondern durch einen Akt, der zwei Menschen sich vereinen lässt und eben nicht im vorübergehen stattfindet.

Die Motive hier sind teilweise durchaus verständlich und nachvollziehbar, doch rechtfertigen diese den Betrug des Scheinvaters, des eigenen Kindes und des biologischen Vaters?  Die anderen Motive sind erschreckend und abstossend.

Das Motiv, des finanziell – auf Kosten des Scheinvaters – abgesichert seins, ist nicht weniger kriminell, als in eine Bank einzubrechen, diese auszurauben und anschließend zu sagen, „ich wollte doch nur meinen Nachwuchs den Lebensunterhalt sichern“. Im alten Rom kannte man bereits die Straftat als suppositio partus, in Frankreich, Österreich und anderen Staaten kennt man sie auch und ahndet sie entsprechend, doch hier in Deutschland hinkt der Gesetzgeber hinterher. Für die Deutsche Gesetzgebung ist es noch nicht einmal ein Kavaliersdelikt, es gibt somit keine Tat und auch keine Opfer. Für die Opfer bedeutet dies eine weitere Traumatisierung, da sie vom Staat ignoriert und geleugnet werden, wie es in der Stellungnahme von MdB Dr. Max Stadler aus dem Justizministerium deutlich nachzulesen ist.

In Deutschland findet dies zigtausende Male pro Jahr statt. Wie häufig, finden Sie in dem Artikel „Wieviele Kuckuckskinder werden jährlich in Deutschland geboren?

Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
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8 Antworten zu Handeln Kuckucksmütter kriminell?

  1. Mattes schreibt:

    Moin,
    ihr seit schon schräg drauf, wenn es Betrug wäre also eine Straftat wie viele Mütter müssten dann in den Knast. Schadensersatz das wäre in Ordnung. Das funktioniert aber nicht wie soll der Staat ein solches Gesetz Formen. Wobei er gar nicht willig wäre ( 1 Trennungsjahr reicht für die Niederkunft der Fremden Säuglinge ) so war es gedacht !
    Ihr müsst Euch damit abfinden sobald der “fremde Herr” bei eurem Schatz einloggt Ihr die Luser seit. Wie oft er danach noch einloggt bzw wie viele unserer Geschlechtsgenossen weiss man nie.
    Angeblich jede 2 Frau geht einmal fremd so sagt man.

    Grüsse

  2. Pingback: Als Baby vertauscht – Opfer fordert 9 Millionen Euro Schadensersatz – Italien | kuckucksvater

  3. KaRa schreibt:

    Auf jeden Fall:
    der Staat leistet Beihilfe zum Betrug, indem er die Täterin durch Verhinderung der Aufklärung und vor der Strafe schützt .

    Der § 263 StgB Betrug ist eindeutig:
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

    2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

    3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

    4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder

    5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

    Es geht durchschnittlich um eine Schadenssumme (Unterhalt) von ca.150 000.-€, dazu ein evtl. Erbe. Ebenso wird das Kind um sein Recht auf Kenntnis der Abstimmung betrogen
    Weiterhin werden im Erbfall die leiblichen Abkömmlinge um einen Teil ihres Erbes betrogen.

    Warum ist bei Grundstücks.- und Immobilien Übertragungen, unabhängig vom Wert und tatsächlichen Kaufpreis, eine Notarpflicht vorgeschrieben?

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Auch ich stelle mir immer wieder die Frage, warum bei anderen durchaus geringbedeutenderen Dingen die Notarpflicht besteht. Hingegen bei der Vaterschaftszuordnung keine Notarpflicht besteht, obwohl die Identitätsfrage für Kind UND Vater bedeutsam und die rechtlichen Konsequenzen einer Vaterschaft enorm sind.

    • Norbert Potthoff schreibt:

      Dem ist nichts hinzuzufügen, außer vielleicht noch eine Urkundenfälschung eines amtlichen Dokuments (Geburtsregister, später auch noch beim Personalausweis).

    • KaRa schreibt:

      Ergänzung,
      folgende Gesetze gelten teilweise auch für die Politiker:

      §169 StGB Personenstandsfälschung
      (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.

      §258 StGBStrafvereitelung
      (1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
      (3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
      (4) Der Versuch ist strafbar.
      (5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
      (6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

      § 258a StGB Strafvereitelung im Amt
      (1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
      (2) Der Versuch ist strafbar.
      (3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

      §271 StGBMittelbare Falschbeurkundung
      (1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.
      (3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
      (4) Der Versuch ist strafbar.

      § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt
      (1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.

  4. immo lünzer schreibt:

    Was ist eigentlich mit dem ‚zweiten‘ Mann (der Vater des Kuckuckskindes), der das alles ermöglicht.
    Trägt der nicht auch eine Verantwortung?
    Ist der mitschuldig – ist der skrupellos – verantwortungslos – ist der auch kriminell?
    Und das alles in einer Zeit, wo wir so viele Möglichkeiten der Empfängnisverhütung haben!

  5. A aus D schreibt:

    Also Du hattest leider Modell Satansbraten erwischt.

    Wir denken, dass sie sich nur jemanden hier gesucht hat, um bleiben zu können.

    Und wie geht das schon einfacher, als wenn man „nen Dummen“ gefunden hat, der auch noch bereit ist, zu investieren und einem die Welt zu Füßen zu legen.

    Meine Meinung:

    Madame sollte ihr Aufenthaltsrecht abgenommen bekommen und zurück geschickt werden. Sie hat es sich erschlichen bzw. ergaunert und dabei den Betrug an Dir UND dem Kind in Kauf genommen. Beides ist verachtenswert und ich weiß echt nicht, wer von Euch beiden mir in dem Kontext mehr leid tut.

    Solche Skrupellosigkeit, die Deinen Ruin sowie die Zerstörung des seelischen Wohls des Jungens billigend in Kauf nimmt, müsste eigentlich irgendwie bestraft werden…

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