Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich abschließend mit den im Offenen Brief vom 29.11.2011 geforderten Gesetzesänderungen befasst. Grundlage war dabei die Stellungnahme des parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesjustizministerin Herrn Dr. Max Stadler (FDP). In der Stellungnahme heißt es unter anderem: „Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass
in vielen Fällen die Kinder des Ehemannes bzw. Anerkennenden auch seine leiblichen Kinder sind.“ Hier das gesamte Schreiben:
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das problem bei den strafvorschriften dürfte der vorsatz sein. wenn die mutter einfach behauptet, nicht gewusst zu haben, dass der biologische vater der andere ist, sondern vielmehr gehofft zu haben, ihr eheman bzw. partner sei der wahre vater, dürfte sie – es sei denn, es gibt beweise, die das gegenteil belegen – aus dem schneider sein.
Auch deswegen ist der Vaterschaftstest ab Geburt dringend notwendig. So werden dann auch Kuckucksmütter vor einer möglichen Unkenntnis geschützt.
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Diese Antwort offenbart ganz einfach den Zynismus derer die weder betroffen noch in irgendeiner Weise an Gerechtigkeit interessiert sind. Typisch für Juristen.
Da haben sich wiedermal ein paar Pilatusjünger die Hände in Unschuld gewaschen und Ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Ein grosses Pfui. Dieses Schreiben ist nicht genetisch rein. Da wird den Vätern ein neues Kind untergeschoben.
Da wurd der Wulff vom Wolf gebissen und die Logik ist der Gauck den Gauklern.
Ich habe noch von keinem Fall gehört, dass eine Mutter, die dem Scheinvater ein Kind unterschiebt, dafür bestraft wurde. Im Gegenteil !
So ist es und deswegen habe ich auch schon ein Antwortschreiben aufgesetzt!