„Zuständigkeitshalber übergeben“ – Chronologie einer Vaterschaft, die es nur für die Ämter gab – Teil 1 von Matthias M.


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Chronologie einer Vaterschaft, die es nur für die Ämter gab. – von Matthias M.

Die völlig absurde Geschichte (wir berichteten) des Scheinvaters Matthias M. geht in die nächste und hoffentlich letzte Runde. Für alle, denen der Fall – der sich seit fast zwanzig Jahren hinzieht – noch neu ist, hier der chronologische Bericht in drei Teilen von Matthias M. selbst.
Wer immer noch daran glaubt, dass die Dinge in unserem Rechtsstaat schon ihren gerechten Gang gehen, sollte ab hier nicht mehr weiterlesen und stattdessen den Wunschzettel für den Weihnachtsmann weiterschreiben …

1995: Meine im April geschiedene Frau entbindet im November einen Sohn Ihres neuen Lebensgefährten. Da die Empfängniszeit laut Gesetz noch vor dem Zeitpunkt der Scheidung lag, wurde nach den in Absurdistan geltenden Gesetzen ich als Ex-Ehemann als Vater eingetragen, auch wenn ich die Frau seit Jahren nicht mehr gesehen habe und dies auch im Scheidungsverfahren eidesstattlich erklärte.

1996: Natürlich erfolgte umgehend und fristgemäß Ehelichkeitsanfechtung meiner  Vaterschaft; in beidseitigem Einvernehmen betrieben durch das (durch seine Mutter  vertretene) Kind. Ich konnte mich nun sicher fühlen, hatte nur noch die Entscheidung des Gerichts abzuwarten.
Einer zwischenzeitlichen Mitteilung des Gerichtes, dass der Prozesskostenhilfeantrag des Kindes abgelehnt wurde, da ein Papier nicht eingereicht wurde, maß ich keine weitere Bedeutung für das Verfahren an sich zu – MEIN RUIN, wie sich später herausstellen sollte!

Das Leben ging weiter, ich genoss meine neue Beziehung, ohne ständig an das Anfechtungsverfahren zu denken – wozu auch? Das einzig Wichtige für mich war doch, dass fristgemäß angefochten wurde, und das war ja geschehen. Die Klage, versehen mit dem fetten Eingangsstempel des Gerichts, lag in meiner Hand …

2000: Noch immer keine gerichtliche Entscheidung – die Gerichte waren seinerzeit hoffnungslos überlastet mit Immobilienproblemen im Osten. Dafür Post vom Jugendamt! Von nun an hieß es: Showtime! Unterhaltszahlungen wurden verlangt – schließlich sei ich doch der Vater … Es folgten Telefonate, Schriftverkehr, schließlich der Gang zum Anwalt.

Dann die bittere Aufklärung: Durch Ablehnung der Prozesskostenhilfe war die Anfechtungsklage nicht „rechtshängig“, sozusagen nicht existent!

Familienrecht - Karikatur

Die gesetzliche Regelung der Vaterschaftsanfechtung hat schon etwas zynisches. – Karikatur von Trumix

2001: Wir versuchten, eine nochmalige Anfechtung meinerseits durchzuboxen; gingen in Berufung, legten schließlich Verfassungsbeschwerde ein – doch alles war vergeblich. Auf Ablehnung folgte wieder Ablehnung; arrogant und kaltschnäuzig wurde ich von den Rechtsbeugern abgewatscht – immer unter Hinweis auf die verstrichene Frist.

2003: Das BVerfG mochte sich mit der Beschwerde nicht befassen, weil dem damaligen
Präsidenten Papier meine Angelegenheit „im Augenblick politisch zu heikel“ wäre (!!!).

2004: Nach weiteren Rechtsstreiten wegen Formfehlern lag nun ein Unterhaltstitel gegen mich vor. Rechtlich war nichts mehr dagegen zu unternehmen – von der Existenz eines EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Anm. d. Redaktion) wusste ich seinerzeit nicht …

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Chronologie einer Vaterschaft, die es nur für die Ämter gab. – von Matthias M.

Fortsetzung folgt …

Teil 2 folgt am kommenden Mittwoch, den 5. November 2014

Über Marcus Spicker

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Eine Antwort zu „Zuständigkeitshalber übergeben“ – Chronologie einer Vaterschaft, die es nur für die Ämter gab – Teil 1 von Matthias M.

  1. sweetkoffie schreibt:

    … Sprachlos …

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