Offener Brief an die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates


Marcus Spicker in einem Offenen Brief an die Senatorin Jana Schiedek

Offener Brief an Frau Senatorin Jana Schiedek – © Foto: Miguel Ugalde

Offener Brief – Justiz – Gleichstellung – Jana Schiedek / Deutschland – Hamburg / leiblicher Vater

An Frau Senatorin Jana Schiedek
Präses der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg
Drehbahn 36
20354 Hamburg

Sehr geehrte Frau Senatorin Schiedek,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundesrates und nehme Bezug auf dessen Empfehlung für eine Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters. (Drucksache 666/1/12 vom 03.12.2012)

Zunächst begrüße ich ausdrücklich, dass Sie dem Bundesrat empfehlen, die Bundesregierung darum zu bitten, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob es mit Blick auf die Interessen aller Beteiligten geboten ist, die im Gesetzentwurf vorgesehene inzidente Prüfung der biologischen Vaterschaft dadurch zu ersetzen, dass dem mutmaßlichen biologischen Vater unter einschränkenden Voraussetzungen ein Klärungsanspruch nach § 1598a BGB eingeräumt wird.

Im Anschluss folgt jedoch eine höchst befremdliche Passage, bei der es ausschließlich darum geht, einem

möglichen Missbrauch dieses Anspruchs entgegenzuwirken. Ich zitiere: „Einem Missbrauch des Anspruchs nach § 1598a BGB könnte dadurch entgegengewirkt werden, dass die einschränkenden Voraussetzungen des neuen § 1686a BGB (Glaubhaftmachung der Beiwohnung, nachhaltiges Interesse am Kind) zur Voraussetzung für den Anspruch auf Einwilligung in die Abstammungsuntersuchung gemacht werden. Eine Missbrauchsgefahr würde zudem dadurch abgeschwächt, dass der mutmaßliche biologische Vater selbst für die Einholung des Abstammungsgutachtens sorgen müsste und dessen Kosten zu tragen hätte. Ihm würde hierdurch Gelegenheit gegeben, sein Interesse an dem Kind durch Eigeninitiative zu belegen.

Besonders die unterstrichene Passage stellt einen kaum hinnehmbaren Zynismus dar, der den betroffenen Personenkreis nicht nur diskriminiert, sondern geradezu verhöhnt. Ich wäre Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie mir erläutern könnten,

  • warum dieser Punkt den Mitgliedern des Rechtsausschusses so wichtig ist,
  • wie diese Passage zustandegekommen ist,
  • welche Mitglieder des Ausschusses  dafür explizit verantwortlich zeichnen
  • und ob Sie sich in der Lage sehen, über eine Neuformulierung nachzudenken.

Denn erstens ist die Missbrauchsgefahr eine zu vernachlässigende Größe, zweitens müssen alle Beteiligten je nach Ergebnis des Abstammungsgutachtens an den Kosten beteiligt werden, da die Konstellation nicht alleine Schuld des biologischen, nicht-rechtlichen Vaters ist. Die Aufbürdung der Kosten zum Zwecke des Belegs von Eigeninitiative kommt eher einer Bestrafung gleich als einer ehrlichgemeinten Umsetzung der vom EGMR angemahnten Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht-rechtlichen Vaters. Was mögliche Bestrafungen angeht, wäre es dagegen sinnvoller, zielführender und gerechter darüber nachzudenken, wie die Mütter der Kinder und die rechtlichen Väter – zumindest diejenigen, die um ihre biologische Nicht-Vaterschaft wussten – angemessen haftbar gemacht werden können für den Betrug am biologischen Vater, den Identitätsraub am Kind und die in vielen Fällen begangene Personenstandsfälschung.

Dieses Schreiben wird im Kuckucksvater-Blog unter http://www.kuckucksvater.wordpress.com veröffentlicht. Daher sehe nicht nur ich sondern eine Vielzahl Betroffener Ihrer geschätzten Antwort entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Spicker

Die Antwort der Senatorin und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundesrats

Über Marcus Spicker

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