Personenstandsfälschung – ein Delikt, das keinen interessiert?


Im deutschen Strafgesetzbuch findet sich der Paragraph 169, in welchem das Unterschieben eines Kindes eindeutig als strafbare Handlung definiert wird, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird:

§ 169 Personenstandsfälschung

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
                                                                                     (Quelle: Bundesministerium der Justiz)

Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ist dabei die konkrete Gefahr eines falschen Eintrags in den Personenstandsbüchern. Angewandt auf unsere heutige Zeit, müsste es eine recht hohe Zahl an Gerichtsverfahren und Verurteilungen in diesem Bereich geben. Doch weit gefehlt. Das StGB stammt aus dem 18. Jahrhundert und der Gesetzgeber der damaligen Zeit verstand unter dem Begriff des Unterschiebens das Vertauschen des neugeborenen, kranken Kindes wohlhabender, vorzugsweise adliger Eltern gegen ein gesundes Kind aus einfachen Verhältnissen ohne Wissen der Mutter.

Somit findet der Paragraph kaum Anwendung und stellt somit auch keinerlei Abschreckung für Kuckucksmütter dar. Denn insbesondere in der Ehe schützt sie der §1592 Nr.1 BGB.

„Keine Kindesunterschiebung und damit keine strafbare Personenstandsfälschung ist das Verschweigen der Tatsache der Zeugung im Ehebruch durch die Kindesmutter gegenüber dem Ehemann. Zum einen wird hierbei nicht die Abstammung von einer anderen Mutter vorgetäuscht und zum anderen werden auch keine falschen Eintragungen in das Personenstandsbuch vorgenommen, weil der Ehemann der Mutter gem. § 1592 Nr. 1 BGB rechtlich der Vater ist.“ (Quelle: Wikipedia)

Fazit: Ein veralteter und überflüssig gewordener Paragraph, der dringend neu interpretiert bzw. neu gefasst werden muss.

Informieren Sie uns bitte dennoch, wenn Sie gemäß § 169 Strafgesetzbuch gegen eine tatverdächtige Mutter wegen des Verdachtes einer Personenstandsfälschung Strafanzeige gestellt haben und halten Sie uns über den Fortgang der Ermittlungen und einer möglichen Anklageerhebung gegen die straftatverdächtige Mutter auf dem Laufenden.

Über Marcus Spicker

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13 Antworten zu Personenstandsfälschung – ein Delikt, das keinen interessiert?

  1. Stefan schreibt:

    https://kukuksvaeter.jimdofree.com/ hier findet ihr meine Meinung dazu und meine Geschichte

  2. stefan schreibt:

    Personenstandsfälschung nach § 169 StGB und des Betruges nach § 263 StGB. Kann ich meine Ex Im Nachhinein deswegen anzeigen Feststellung wahr 2016 ist das Möglich sie hat mir 16 Jahre vorsätzlich verschwiegen das das Kind nicht von mir ist nach der Scheidung vaterschafts Feststellung als man bist voll der Ar…… kein Anwalt will was machen Ich finde da eine absolute sauerrei

  3. Angelika Christine Kempter schreibt:

    wie sieht es mit einer Petition aus? können Wir da nix erreichen?

  4. Pingback: Strafverfahren gegen Kuckucksmutter wegen Erschleichung von Alimentezahlungen durch gewerbsmäßigen schweren Betrug – Österreich | kuckucksvater

  5. Tom schreibt:

    Dieser § ist insofern wichtig weil es Mütter gibt welche den Vater verschweigen um dem Vater keine Rechte zu geben.

  6. Pingback: TV-Tipp: Getäuschte Väter – Leben mit Kuckuckskindern – Hallo Deutschland – Hautnah – ZDF – | kuckucksvater

  7. Ich bin sauer schreibt:

    Gern schreibe ich Ihnen!
    Doch für alle die dieses lesen…so etwas hat Rechtliche Konsequenzen!Wenn der arme Kuckuck(i.ü.weibl,sehr lieb,intelligent,bildhübsch und stinksauer)wissentlich von allen hinters Licht geführt wird um wie blöd z.b.angebl.Familienerb/Grab und Geschichten zu regeln die finanziell und seelisch für die wahren Angehörigen untragbar erscheinen!
    Mopst man sich“gute“Gene und dann wird davon profitiert…oder was?
    Ich komme mir vor wie ein Statist in einem Film!Kinokarten gab es umsonst oder wie?!

  8. Ich bin sauer schreibt:

    Und was macht das arme Kuckuckskind 40 Jahre später wenn früher die Schwangere Mutter und der damalige „neue“Lebensgefährten/Ehepartner wissentlich die Geburtsurkunde des Kindes „fälschten“!Muß sich das Kind später das Gelächter des fiesen Mannes anhören mit dem Spruch:Tja wo man hineingeboren wird kann man sich nicht aussuchen!
    Wie werde ich wohl diese Täuschung los?Angebl.Vater verweigert „natürlich“Vaterschaftstest!Mutter verstorben und es gibt nur noch einen“Halbbruder“!

    • Marcus Spicker schreibt:

      Liebe(r) „Ich bin sauer“,

      gerne können Sie mir unter marcusspicker@hotmail.com ihre Geschichte ein wenig detaillierter erzählen. Diese Seite ist genau für Menschen wie Sie eingerichtet worden, um sich mit anderen Betroffenen auszutauschen. Vielleicht können wir einen Weg finden, um für Sie eine späte Gerechtigkeit zu erreichen und v.a. um mit Hilfe Ihres Schicksals Veränderungen zu erreichen. Es kann nicht sein, dass man in eine Geburtsurkunde eintragen lassen kann, was gerade bequem erscheint. Die unabsehbaren Folgen derart verantwortungsloser Handlungsweisen führen zu Schicksalen wie dem, das Sie hier andeuten…Das macht „mich auch sauer“ und auch deshalb gibt es diesen blog!

  9. Pingback: Femokratische Rückschau 01.07.2011 « FemokratieBlog

  10. anne schreibt:

    Haben sie einen Namen oder E-mail Adresse ? ich würde mich gerne mit ihnen in verbindung setzen.Lg Anne

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