England – Schwuler Samenspender wird nach 13 Jahren von lesbischer Mutter auf Unterhalt verklagt


Flagge vom Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Auch in England sorgt die widersprüchliche Behandlung der Vaterschaftsfrage für juristisches Durcheinander

Großbritannien – England – Essex / Samenspender – Ein schwuler Samenspender wollte einem befreundeten lesbischen Pärchen lediglich dabei helfen, deren Kinderwunsch zu erfüllen. Diese Gefälligkeit fällt Mark Langridge, 47, aus Essex in England nun auf die Füße. Wie verschiedene britische Gazetten melden, verlangt die Child Support Agency (das englische Äquivalent zur hiesigen Familienkasse) einen Zuschuss zum Unterhalt in Höhe von 26 Britischen Pfund pro Woche, also umgerechnet ca. 1.720 € pro Jahr. Mr. Langridge will nun erreichen, dass ein vor wenigen Jahren geändertes Gesetz rückwirkend für ebenso gelagerte Fälle angewandt wird.

Seine Geschichte beginnt 1997, als er mit

seinem eingetragenen Lebenspartner Shaun in einer Diskothek das lesbische Paar kennenlernte und sich in der Zeit danach mit den beiden anfreundete. Relativ bald wurde klar, dass die beiden Frauen sich Kinder wünschten. Nachdem Einvernehmen darüber bestand, dass es keinerlei Forderungen geben würde und die finanzielle Situation gesichert schien, willigte Langridge ein und so kam 1998 ein Mädchen zur Welt. Im Jahr darauf bat ihn die Kindsmutter erneut um eine Samenspende, da sie sich ein Geschwisterkind für ihre Tochter wünschten und ihnen der Gedanke gefiel, dass die beiden doch denselben Vater haben sollten. Es klappte wieder und im Frühjahr 2000 erblickte noch ein Mädchen das Licht der Welt. Langridge war auf keiner der Geburtsurkunden eingetragen und die offizielle Story sollte sein, dass die Mutter eine Affäre hatte und der Vater der Mädchen nach Amerika verschwunden sei.

Über die Jahre schlief die Freundschaft dann ein und bis auf ein paar gelegentliche Briefe der beiden Mädchen brach der Kontakt 2004 ab. Was er nicht wusste: Das lesbische Paar trennte sich ein paar Jahre danach und die Mutter der Kinder blieb mit beiden alleine zurück. Die Ex-Partnerin blieb jedoch in der Nähe wohnen und hatte weiterhin Umgang mit den dreien, wie dies auch bei anderen geschiedenen Paaren häufig der Fall ist. Sie wird jedoch schizophrenerweise von der Child Support Agency nicht um Unterhalt angefragt, trotz ehemals eingetragener Lebenspartnerschaft.

Nach einer 2009 durchgeführten Gesetzesänderung können Väter wie Langridge, die lediglich durch eine Samenspende zu ihrer Vaterschaft gekommen sind, nicht haftbar gemacht werden für Kindesunterhalt. Vor dieser Änderung durchgeführte Samenspenden werden jedoch nicht berücksichtigt. Dagegen will Langridge zusammen mit einem anderen betroffenen Samenspender nun vorgehen. „Es ist absurd, dass das ganze Geld nun von mir eingefordert wird, während die andere Mutter der beiden Kinder keinerlei Anteil dazu leisten muss. Wie kann das angehen in einem modernen Großbritannien, in dem angeblich doch Gleichberechtigung herrscht?!“, fragt Langridge.

This article exist even in english. Diesen Artikel gibt es auch in Englisch. England – Gay sperm donor told to pay for ‘his’ daughters

Hier geht es zur Geschichte im Guardian vom 29.10.2012

und hier im Merkur Online vom 29.10.2012

Vor einiger Zeit berichteten wir über einen ähnlichen Fall hier in Deutschland. Denn auch hierzulande kommt es immer häufiger dazu, dass lesbische Paare sich nicht an Abmachungen halten und später Geld einklagen, das sie vor der Befruchtung nicht haben wollten…

Rechtlich sind Samenspenden höchst bedenklich, denn die eigene Freundlichkeit kann später wie ein Bumerang zurückkommen.

Zu den rechtlichen und finanziellen Risiken einer Samenspende sei auch der Artikel Gefährliche Samenspende – Wenn aus Nettigkeit Unterhaltspflicht wird aus der Legal Tribune Online vom 3.11.2012 empfohlen.

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8 Antworten zu England – Schwuler Samenspender wird nach 13 Jahren von lesbischer Mutter auf Unterhalt verklagt

  1. xxxxxxxxxx schreibt:

    Vertrag schriftlich Unterschreiben!!!

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Verträge sind in Bezug auf Kindesunterhaltspflicht irrelevant. An den vielen Urteilen dazu kann man es deutlich belegen. Es gibt nahezu keine Rechtssicherheit für Samenspender in Deutschland, England und den USA. Ein großes Manko ist, dass fast in allen Staaten die UNO-Kinderrechtskonventionen weder umgesetzt noch verstanden werden. Der UN-Kinderrechtskonvention sind alle UN-Mitgliedsstaaten beigetreten, außer Somalia, Südsudan und USA. Die üblichen Schurkenstaaten halt, letzterer Staat verletzt die Menschenrechte sogar weltweit und teilt schamlos mit, dass sie auch in Zukunft so weitermachen werden.

  2. Pingback: England – Gay sperm donor told to pay for ‘his’ daughters | The Milkman's Child

  3. Emil Kunze schreibt:

    Deshalb sollten Samenspenden am besten immer „anonym“ sein.

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Ich halte die anonyme Samenspende für problematisch, da sie das Kind in seinem Recht auf das Wissen über die eigene Herkunft verletzt. Die Abstammungsfrage ist eine identitätsbildende Eigenschaft, die – wenn sie fehlt – die Kinder belasten und in ihrer Entwicklung stören, auch wenn sie den Mangel nicht bewußt wahrnehmen.

  4. Sichart Maximilian schreibt:

    Das Problem hatte doch neulich ein deutscher Lehrer genau so.
    Lesbenpärchen helfen ist sehr sehr teuer.

    • Marcus Spicker schreibt:

      Richtig, ja! Siehe Verlinkungen am Ende des Artikels.

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      oder besser gesagt: kann sehr teuer werden. Für mich ist die Vaterschaft in den Genen festgeschrieben. Es muss endlich in dei Gesetzgebung verankert werden, dass derjenige der Vater ist, dessen Erbgut ans Kind weitergegeben wurde. Gleiches für die Mutterschaftsfrage.

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