Offener Brief eines Scheinvaters an den Ausschuss für Menschenrechte des Deutschen Bundestages


Offener Brief an den Deutschen Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Berlin

Unterschieben von Kindern unter Verletzung von Grundrechten gem. den Artikeln 1, 2 und 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

 Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, dass dieses Schreiben über die Nöte Tausender Männer und Kinder, Ihre Aufmerksamkeit findet. Ich berufe mich ausdrücklich auf unser Grundgesetz und bitte Sie, sich für eine grundlegende und vor allem gerechte Änderung einzusetzen. Ich betone ausdrücklich, dass ich keine Hinweise über die derzeitige Gesetzeslage wünsche. Meinen Erfahrungen zufolge dienen diese nur zur Ablenkung vom eigentlichen Problem. Ich werde das Gefühl nicht los, dass

hier gemauert wird, weil den gestellten Fragen kontinuierlich ausgewichen wird. Dies kann nicht im Sinne des Art. 17 des GG sein. Es geht hier einzig um die Verfassungsmäßigkeit des § 1592 Nr.1 BGB im Zusammenhang mit den Vaterschaften, bei denen der verheiratete Mann das Kind nicht gezeugt hat, respektive, ihm das von einem anderen Mann gezeugte Kind von seiner Ehefrau untergeschoben wird. Ich hoffe auf eine faire Behandlung, denn es ist nichts schwieriger, als mit geeigneten Worten die Wahrheit zu sagen, ohne in ein Fettnäpfchen zu treten. Dazu erinnere ich, dass vor Jahren die ehem. Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Dr. Limbach in einem Fernsehgespräch erklärte, dass in einem Rechtsstaat das Recht auch gerecht sein muss. Dies ist eine klare Aussage, der uneingeschränkt zuzustimmen ist. Wer unser Grundgesetz liest, kommt zu der Überzeugung, in einem rechtlichen Paradies zu leben. Doch leider lehrt folgender Sachverhalt etwas anderes:

Nicht nur meiner Überzeugung zufolge ist der § 1592 Nr.1 BGB in diesen Fällen  verfassungswidrig, weil hier ein ohnehin Betrogener mittels Lug und Trug zu einer Vaterschaft gezwungen wird, an der er nicht beteiligt war und sich nicht einmal dagegen wehren kann, weil er die Wahrheit nicht kennt. So etwas nennt der Volksmund Hinterlist. Gemäß dieser Bestimmung ist der Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei allem Wohlwollen, wie kommt der Gesetzgeber allein aufgrund der Verheiratung dazu, einem Ehemann hinter seinem Rücken ein nicht von ihm gezeugtes Kind zuzuordnen, wie es so schön heißt? Dies ist völlig abwegig und verstößt gegen die eingangs angeführte Artikeln unseres GG, deren Inhalt jedermann garantiert ist.

Die Regel ist: Die Ehefrau geht fremd, wird von deren Liebhaber geschwängert, weil beide zu ungeschickt sind, einen folgenlosen Geschlechtsakt zu vollziehen. Das so unerwünschte Kind wird dem Ehemann untergeschoben, der dann per Gesetz zum Vater gestempelt  wird. So einfach ist das!

Ob dadurch dessen Menschenwürde verletzt und dessen freie Entfaltung seiner Persönlichkeit missachtet wird, interessiert dabei nicht. Es ist nicht zu verstehen, wie in einem Rechtsstaat eine solche verfassungswidrige Regelung überhaupt praktiziert werden kann. Die Zeugung eines Kindes ist der intimste Bereich einer Ehe, in dem der Ehemann ein Mitspracherecht haben muss. Hier liegt ein zweifacher Verfassungsbruch vor, nämlich die Missachtung der Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Die Vaterschaftsfrage regelt die Natur, dazu braucht es überhaupt keine gesetzliche Regelung, und wenn, dann muss diese analog der Mutterschaftsfrage (§ 1591 BGB Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat) lauten: Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat und kein anderer. – Gesetzlicher Vater kann allenfalls nur ein Mann sein, der die Sachlage kennt und damit einverstanden ist, wie beispielsweise bei einer Adoption. Alles andere ist aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben nicht möglich.

Was die derzeitige gesetzliche Regelung für Kapriolen schlägt, können Sie der beigefügten Geschichte eines Kuckucksvaters entnehmen. Das ist der reinste Exzess! So eine menschen-unwürdige Behandlung ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. –  Sagen Sie nicht, dass folgendes Beispiel unrealistisch ist: Ein verheirateter Bundeswehrsoldat folgt seinem Eid gemäß nach Afghanistan, um dort Deutschland am Hindukusch zu verteidigen. Während seines dortigen Aufenthaltes wird seine Ehefrau von deren Liebhaber geschwängert. Da kommt bei der Rückkehr des Soldaten Freude auf, weil ihm der Gesetzgeber aufgrund der Vaterschaftsvermutung dieses nicht von ihm gezeugte Kind automatisch zuordnet. Derartige Dinge werden überhaupt nicht verstanden, und zwar von niemandem. Gehen Sie auf die Straße und befragen Sie dort Bürger, insbesondere ob diese den § 1592 Nr. 1 BGB und dessen Verjährungsfrist kennen und ob sie dies für gerecht empfinden!  Schon alleine in Sachen Verjährungsfrist werden vom Normalbürger Dinge verlangt, für die Juristen ein Studium absolvieren  müssen.

Die Eheschließung beruht auf der Grundlage der gemeinsamen Lebensteilung. Es heiratet kein Mann eine Frau, um sich von ihr ein außerehelich gezeugtes Kind unterschieben zu lassen. In einem solchen Fall bewegt sich die Frau außerhalb des ehelichen Rahmens, weil sie gegen das Ehegelöbnis verstößt und das von ihrem Ehemann entgegengebrachte Vertrauen auf die übelste Art und Weise missbraucht. Dies ist nicht nur charakterlich unterste Schublade, dies ist genau genommen kriminell und vor allem sittenwidrig. Wie allgemein bekannt, begründen sittenwidrige Handlungen keine Rechtsgeschäfte.  Es kann darauf keine Vaterschaft begründet werden, weil derartiges Handeln gegen das Anstandsgefühl billig und gerecht denkender Menschen verstößt. Ich habe noch keinen Menschen gefunden, der solches bejaht. Hier also ein weiterer Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte. Wenn eine Ehefrau gegen einen Ehebruch keine Bedenken hat, dann muss sie auch für die Folgen einstehen und nicht deren Mann. Wer da anderer Ansicht ist, dessen Rechtsverständnis dürfte erheblich gestört sein.

Nach mir vorliegenden Schriftstücken soll die Regelung gem. § 1592 Nr.1 BGB Klarheit für den Rechtsverkehr schaffen, dem Rechtsfrieden dienen und vor allem das betroffene Kind schützen, indem ihm ein rechtlicher Vater eindeutig  „z u g e o r d n e t“ ist, für den gleich nach der Geburt Pflichten entstehen. Es wird auch von einer sozialen Bindung der Familie gesprochen. Hier treibt es einem die Zornesröte ins Gesicht, weil deutlich wird, welche Absicht dahinter steckt, nämlich dass man nur einen Lückenbüßer und Zahlesel braucht, den man in die Pflicht nehmen kann. Warum „einem“  Vater zugeordnet und nicht „dem“  Vater?  In welcher Weise und auf welche Kosten wird hier Klarheit für den Rechtsverkehr und für den Rechtsfrieden geschaffen?  Doch nur solange bis der ganze Schwindel aufliegt, dann ist es mit dem Frieden vorbei. Für das Kind muss doch der verantwortlich sein, der es gezeugt hat. Wer solche Ansichten vertritt, den muss ich fragen, woher er seine Erkenntnisse hat? Die Tragödien in Form oftmals jahrelanger seelischer Schmerzen u.a. spielen sich doch in den Familien, in den eigenen vier Wänden ab. Demzufolge dürfte es keine Vaterschaftsprozesse geben, weil ja Klarheit und Frieden herrschen. Tatsache ist, dass ein unschuldiges Familienmitglied für eine verwerfliche Handlung eines anderen Familienmitgliedes haften muss. Es schreckt, dass derartige Dinge in einem Rechtsstaat möglich sind. Eine solche Haftung schließt unser Grundgesetz aber aus. Ob das Kind einmal damit einverstanden sein wird? Dessen Recht auf den leiblichen Vater wird ja auch missachtet. Wo soll noch eine soziale Bindung bestehen, wenn die Ehefrau von einem anderen Mann geschwängert wird und die Ehe nur noch aus Lug und Trug besteht?  Auf all diese Fragen sind überzeugende Antworten bislang ausgeblieben.

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ein Ehemann im Einvernehmen mit seiner Ehefrau ein Kind zeugt, oder ob er, entgegen seinem Willen, ein von einem anderen Mann gezeugtes Kind mittels Hinterlist untergeschoben bekommt. Im ersten Fall kann der Ehemann mit entscheiden, im zweiten Fall nicht, weil er das Pech hat, mit einer Frau verheiratet zu sein, der ihr Eheversprechen nichts bedeutet.

Die wissenschaftliche Mitarbeiterin eines Abgeordneten schrieb mir u.a.: Der Gesetzgeber geht zutreffend davon aus, dass bei verheirateten Paaren in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle der Ehemann auch der leibliche Vater des ehelichen geborenen Kindes ist. Dann muss ich fragen, warum dann ein Diebstahl unter Strafe gestellt ist, weil doch der überwiegende Teil der Bevölkerung nicht stiehlt? Mit anderen Worten: Da nur eine untergeordnete Zahl von Scheinvätern betroffen ist, ist die Sache in Ordnung. Warum dann nicht auch bei Diebstahl? Mit Verlaub, diese Aussage ist unqualifiziert. Auch eine untergeordnete Zahl von Bürgern genießt den Schutz der Persönlichkeitsrechte nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. In dessen Präambel heißt es abschließend: Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Auf welchem Level die ganze Sache beruht und wie unseriös sie ist, wird deutlich, wenn sich herausstellt, dass der Mann, der kraft Gesetzes aufgrund einer Vermutung zum gesetzlichen Vater gestempelt wurde, gar nicht der biologische Vater ist und dieser eine Richtigstellung verlangt. In einem solchen Fall müsste der Gesetzgeber fairer Weise zu seinem Irrtum stehen und sich um den Betroffenen kümmern, insbesondere, dass dieser zu seinem Recht kommt. Dies ist nicht zu viel verlangt, eine solche Gesinnung ist allgemein üblich. Weil dies aber nicht so ist, ist es eine folgenschwere Rücksichtslosigkeit von Seiten des Gesetzgebers „seinem gesetzlichen Vater“ gegenüber, wenn er diesen hinterher im Regen stehen lässt. Der, der ihm den Schwarzen Peter zugeschoben hat, will hinterher nichts mehr davon wissen. Wo bleibt hier die soziale Verantwortung? Einen Hinweis auf das Recht einer richterlichen Klärung empfindet ein Betroffener hier eher zynisch als hilfreich.

Wie bereits erwähnt, hat eine Ehefrau gegen einen Ehebruch keine Bedenken, dann kann man von ihr auch verlangen, dass sie für die Folgen gerade steht. Das ist jedenfalls das kleinere Übel, als wenn ein an der Zeugung Unbeteiligter sein Leben lang schamlos ausgenützt wird. Das Aufziehen eines Kindes ist ein Lebenswerk, dessen Verpflichtungen nie enden. Das ist in Ordnung, wenn alles seine Richtigkeit hat, sonst ist es Betrug an allem was damit zusammen hängt. Hier hat der Gesetzgeber schon gar nichts versäumt, um dem ohnehin Betrogenen das Leben zu erschweren, während die Urheber der ganzen Widerlichkeiten darüber lachen können, auch im Hinblick des zu erwartenden Erbe. Hier sind die Gewichte total verschoben. Der leibliche Vater meines Kuckuckskindes hat noch nie einen Cent für sein Kind bezahlt. Es ist ihm gelungen, sich sein Leben lang von seiner Verantwortung erfolgreich zu drücken. Er prahlt mit seinem Kind, Vater will er aber nicht sein. Da kommt Hass auf!  Warum muss das so sein?

Im Jahre 2005 untersagte der Bundesgerichtshof Männer, hinter dem Rücken von Mutter und Kind die Gene des Nachwuchses mit ihren eigenen zu vergleichen. Dies verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Wer soll das verstehen: Das Persönlichkeitsrechts des Kindes wird geschützt, während das Persönlichkeitsrecht des Scheinvaters außen vor bleibt. Was ist hier mit der Gleichbehandlung? Analog dazu verstößt das Unterschieben eines Kindes gegen das gleiche Recht. Verständlicher wäre es, wenn dieses Gericht das  Unterschieben von Kindern verboten hätte. Dann wären die Wurzeln allen Übels unterbunden und den Betroffenen viel Leid erspart. Hat man sich bezüglich der aktuellen, widernatürlichen Regelung schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie ein Scheinvater und auch das betroffene Kind, mit all dem Leid und Elend fertig werden, wenn diese irgendwann einmal rein zufällig die Wahrheit erfahren? Hier muss doch deutlich werden, was mittels des § 1592 Nr.1 BGB für Unheil angerichtet wird. Der Scheinvater wird von einem Gewissenskonflikt in den anderen getrieben, insbesondere bei einer Vaterschaftsanfechtung. Es ist geradezu abartig, denn er muss gegen das Kind klagen, gegen „sein“ Kind, das er jahrelang mit allem was dazu gehört, umsorgt hat. Er hat es als sein eigenes betrachtet und lieb gewonnen. Das ist für den Scheinvater und auch für das Kuckuckskind, das seiner Identität beraubt wurde, der reinste Wahnsinn, grausamer könnte es  nicht sein. Hier wird deutlich, wie es mit der Menschenwürde eines Scheinvaters und um die Menschenwürde eines Kuckuckskindes steht. Dies alles, weil eine Ehefrau ihr sittenwidriges Sexualleben jahrelang vertuscht und mit gesetzlicher Unterstützung die Verantwortung für ihr abscheuliches Verhalten Unschuldigen aufgebürdet hat. Hier muss doch klar werden, dass hier die in unserem Grundgesetz garantierten Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten werden.

Es wird gesagt, dass jedes fünfte bis zehnte Kind von einem anderen Vater stammt. Das heißt, dass 10 bis 20 von 100 Kindern untergeschoben werden. An der Geburtenrate gemessen 70.000 bis 140.000 Kuckuckskinder jedes Jahr. Ein schönes Gesellschaftsbild! Das Bayerische Staatsministerium des Inneren spricht nicht umsonst von einer  e r h e b l i c h e n  Anzahl von Scheinvaterschaften und auch davon, dass diese Sache bislang nicht optimal gelöst wurde. Warum nicht, was ist daran so schwierig?  Man könnte fast meinen, dass dies ein Wirtschaftszweig für Juristen ist. Warum muss angesichts dieser Betrügereien eine Mutter beim Standesamt nicht verbindlich erklären, wer der Vater ihres Kindes ist? Gegebenenfalls muss mittels eines Abstammungstestes diese Frage geklärt werden. Dies wären doch die einfachsten und ehrlichsten Mittel, um der Wahrheit gerecht zu werden. Lug und Trug wären dadurch im Vorfeld ausgeschlossen und weiter auch zweifelhafte Gerichtsverfahren. (Ich weiß wovon ich rede, das dürfen Sie mir glauben)!

Zu der von mir vorgeschlagenen verbindlichen Erklärung durch die Kindesmutter beim Standesamt erhielt  ich von einer „gehobenen Stelle“ folgende Mitteilung: „Die von Ihnen angeregte flächendeckende Einholung eines Abstammungsgutachtens für jedes neugeborene Kind wäre wenig praktikabel und läge ganz überwiegend nicht im Interesse der Eltern. Ebensowenig erscheint es sachgerecht, von der Mutter eines Kindes nach der Geburt eine Erklärung darüber zu verlangen, vom wem das Kind abstammt. Maßgeblich ist insoweit, dass gerade für Fälle des Ehebruchs nicht davon ausgegangen werden könnte, dass der Inhalt der abgegebenen Erklärung der Wahrheit entspricht. Hinzu kommt, dass in den betreffenden Fällen auch die Mutter mitunter ohne Einholung eines Gutachtens keine gesicherten Kenntnis davon hat, von wem das Kind tatsächlich stammt.“

Eine solche Erklärung ist für mich eine Kapitulation vor Lug und Trug und ein Schlag ins Gesicht ehrlicher Bürger. Was ist das für eine Auffassung von Recht und Gesetz? Eine verbindliche Erklärung der Mutter ist also nicht praktikabel, während unschuldige Männer für ein Kind haften müssen, das sie nicht gezeugt haben. Wenn derartige Argumente diese Materie bestimmen, dann brauchen wir uns über nichts mehr wundern. Sie können dann auch alle bestehenden Gesetze außer Kraft setzen so nach dem Motto: „Da sie nicht die Wahrheit sagt, können wir auch nichts machen –  dann lassen wir’s eben gut sein.“  Hier wird nicht einmal ein Versuch unternommen, die Wahrheit zu ergründen. Wer derartige Auffassungen vertritt, der müsste dann einem Richter sagen, dass beispielsweise seine Zeugen-belehrungen zu wahrheitsgemäßen Aussagen aufgrund obiger Ansichten von vorne herein nutzlos sind.

Eine Ehebrecherin hat Narrenfreiheit und folgende Wahlmöglichkeiten: 1. Man kann von ihr nicht verlangen, die Wahrheit zusagen, 2. sie kann das Kind abtreiben –  legal oder illegal, 3. sie kann sich ihrem Liebhaber zuwenden, wenn das von Vorteil ist und 4. sie kann das Kind auch völlig problemlos ihrem Ehemann unterschieben. Der per Gesetz und ohne dessen Einwilligung  zum Vater gestempelte Ehemann, was ja immer zu betonen ist, hat keine Wahlmöglichkeiten. Er muss auf Biegen und Brechen für die Folgen der sexuellen Gelüste seiner Ehefrau haften und ist ihr auch bei Gericht ausgeliefert, weil sie dort „als Zeuge in eigener Sache“ auftritt. Hier wird entgegen des Art. 3 GG ein Mann wegen seines Geschlechts gegenüber seiner Ehefrau ganz erheblich benachteiligt.

Ganz offensichtlich spielt die Aussagekraft der Geburtenregister auch keine Rolle. Es werden darin nicht nur Geburten beurkundet, es werden darin auch die Eltern eingetragen, also auch ein Mann als Vater, der das Kind nicht gezeugt hat, während der Erzeuger des Kindes darin nicht in Erscheinung tritt. Das wundert schon, denn bei jeder Erklärung, bei jedem Antrag an eine Behörde oder Aussage bei Gericht erfolgt eine Belehrung, oftmals sogar gegen Unterschrift, dass eventuelle falsche Angaben oder Aussagen sogar strafbar sind, was aber in den vorliegenden Fällen keine Rolle spielt. Das ist doppelzüngig! Bei einer Adoption verhält es sich ebenso. Der adoptionswillige Mann muss bestimmte Vorgaben erfüllen,  lange um ein Kind kämpfen und vor allem die Gewähr bieten, dem Kind ein guter Vater zu sein. Demgegenüber braucht der gesetzliche Vater nichts erfüllen. Kein Mensch fragt, ob er das Kind überhaupt will und ob er diesem auch ein guter Vater sein wird. Er wird ganz schnell per Gesetz und ohne Kenntnisse der wahren Verhältnisse zum Vater erkoren. Dies könnte auch mal dazu führen, dass einem Mann die Adoption eines Kindes verweigert wird, gesetzlicher Vater kann er aber werden.

Ein weiterer kurioser Fall wie unterschiedlich die Grundrechte ausgelegt werden: Sicher werden Sie sich noch an den „Fall Gäfgen“ erinnern. Nach vorliegendem Bericht hat Herr Gäfgen ein abscheuliches Verbrechen begangen, indem er ein Kind erstickte. Polizeibeamte wollten das Leben des Kindes retten. Um den Aufenthalt des Kindes von Herrn Gäfgen zu erfahren haben sie ihm “ u n e r t r ä g l i c h e  Schmerzen“  a n g e d r o h t, wodurch dessen Menschenwürde angetastet wurde. Dies führte sogar zur Zahlung eines Schmerzensgeldes. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, muss ich schon noch einmal fragen, wie es angesichts eines derartigen Verbrechens mit der Menschenwürde eines nach § 1592 Nr. 1 BGB gestempelten Vaters aussieht? Dahinter steckt sehr viel mehr an Aufgabenbewältigung, als die alleinige ANDROHUNG unerträglicher Schmerzen. Folgerung: Ein Verbrecher hat mehr Anrecht auf Menschenwürde, als ein unbescholtener, um sein Lebenswerk betrogener und finanziell ausgebeuteter Mann, der obendrein bei Gericht noch wie ein Schuldiger behandelt wird. Ich habe schon erwähnt, dass sich weiß, wovon ich spreche.

Eine allseits gerechte Lösung im Sinne unseres Grundgesetzes ist dringend geboten. Dazu folgende Vorschläge:

Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.

Die Vaterschaftsfrage ist bei der Geburt festzustellen, und zwar entweder durch eine  verbindliche und unterschriftliche Erklärung der Kindesmutter beim Standesamt, wenn dies nicht möglich, dann mittels eines Abstammungstestes, welcher heutzutage problemlos ist.

Einführung eines Straftatbestandes im Falle von Unwahrheiten, so wie bei Gericht auch.

Dies sind Minimalforderungen, um unschuldige Männer vor, im Grunde genommen, kriminellen Frauen, zu schützen. Der § 1592 Nr. 1 BGB ist total veraltet. Er stammt aus einer Zeit, in der noch andere Moralvorstellungen galten.

Ich bin 76 Jahre alt, für mich kommt eine gerechte Lösung ohnehin zu spät. Mein Fall ist, bis auf den seelischen Schmerz, abgeschlossen. Ich will aber, dass zukünftige Männergenerationen von solchen Desastern verschont bleiben und bin überzeugt, im Namen Tausender betroffener Männer und auch hintergangener Kinder geschrieben zu haben. Auch diese Personen sind schutzbedürftig, nicht nur Frauen. Ich bitte Sie nochmals, dem Ruf der Gerechtigkeit zu folgen und zu beachten, dass nur ein einfaches Recht auch ein gerechtes Recht ist, dadurch viele Gerichtsverfahren überflüssig wären!!!

Dieser Offene Brief wird im Internet unter www.kuckucksvater.wordpress.com veröffentlicht und ich hoffe, dass ich dort auch Ihre Antwort publik machen darf. Transparenz, Geradlinigkeit, Offenheit, das sind die Worte, die unser Herr Bundespräsident in letzter Zeit mehrmals gebraucht hat. Dem kann man sich nur anschließen.

 Mit freundlichem Gruß

gez. Josef Groll

 

Über Marcus Spicker

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18 Antworten zu Offener Brief eines Scheinvaters an den Ausschuss für Menschenrechte des Deutschen Bundestages

  1. Ich glaube, das treffendere Wort ist nicht „Hinterlist“ sondern „Heimtücke“.

  2. Leo schreibt:

    Hallo,
    Recht haben Sie, in jeder Form.
    Nachtrag in eigener Sache:
    Ich lebte mit meiner EX- frau seit etlichen Jahren zusammen, Kinder wollten wir keine, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt nicht. Das war auch gut so, denn um unsere Beziehung war es nicht gut bestellt.
    Auf einmal beschloss sie für sich allein, ein Kind zu bekommen, setzte die Pille ab und es passierte, sie wurde schwanger.
    Und ich wurde Vater, ungewollt und chancenlos.
    4 Jahre später das 2. Kind, dieselben Umstände.
    Ein Jahr später die Trennung durch SIE mit den Worten: „Ich liebe Dich nicht mehr, liebe jetzt XY, will dir aber freundschaftlich verbunden bleiben, nur, vergiss das Zahlen nicht!“
    Kurze Zeit später die Verweigerung des Umgangs mit meinen Kindern mit Worten wie „Du kriegst die Kinder nicht. Was willst Du jetzt machen, die Polizei rufen? Mich in Handschellen abführen lassen? Zum Jugendamt rennen? DU KRIEGST SIE NICHT!“
    Der durch mich gerichtlich erstrittene Umgang wird mit allem möglichen Mitteln torpediert, meine Kids sagen mir regelmässig ab, u.a. mit den Worten „wir wollen nicht zu Dir“.
    Auf meine Frage warum bekomme ich zur Antwort „Wir wollen auch mal ein WE bei Mama bleiben.“
    Unterstützung vom JA? Keine.
    Ich liebe meine UNGEWOLLTEN Kinder, bin aber, wie auch die Kuckucksväter hier, fast chancenlos, manchmal, aber nur sehr selten verzweifelt.

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Als ich noch nicht ahnte, dass mein Kind nicht mein leibliches ist, gab es auch des öfteren die Unterbindung des Kontaktes durch die Mutter. Auch sie sagte mir dreist ins Gesicht: „Was willst Du denn machen? Etwa die Polizei holen und das Kind traumatisieren?“ Hier wird wieder das Opfer zum Täter gemacht und gleich das Trumpf Kind ausgespielt. Zum Wohle des Kindes habe ich dann alle mit der Zeit erstritten. Jetzt, wo es raus ist, dass ich nicht der Vater bin, wird wieder der Kontakt komplett vereitelt. Wenigstens konnte ich mittlerweile den biologischen Vater ausmachen. Ich hoffe, dass er wenigstens das Kind sehen kann und die beiden eine Beziehung zueinander aufbauen können. Doch bei der Frau, gehe ich davon aus, dass dies nur möglich ist, wenn er immer schöne Summen zahlt. Wie einst ich es tat.

    • charlotte schreibt:

      lieber leo ich ziehe meinen hut vor dir und deiner Einstellung toll sag ich einfach nur toll

  3. Pingback: Petition für Gentests nach Geburten « FemokratieBlog

  4. Coney schreibt:

    Wo sind wir Männer?
    Dort, wo wir uns hingebracht haben, dadurch, dass wir in der Vergangenheit „Alles rund um’s Kind“ auf die Frauen übertragen haben.
    Wir gehören nun zu den Generationen, die dies in einer sich verändernden Gesellschaft auslöffeln und geradebiegen müssen.

    • Altschneider schreibt:

      „An die Frau übertragen“ hört sich so an, als hätten wir es nicht mehr gewollt. Der Blutzoll zweier Weltkriege, die harten Arbeitsbedingungen in den Zeiten der Industrialisierung, die Idealsierung der Mütter, das alles hat sicher dazu geführt, dass Männer, die vorher maßgebend in der Erziehung waren (und es auch heute gewissermaßen noch sind – die meisten der wichtigen Pädagogikmodelle wurden von Männern entwickelt und durchgesetzt), es heute nicht mehr sind. Aber du hast natürlich recht – Männer haben sich die Kindererziehung abluchsen lassen und es wird Zeit, dass sie „die Frauendomäne Erziehung zurückerobern“ (um es in Femsprech auszudrücken). Erziehung ist Männersache.

      • charlotte schreibt:

        Also was wir hier gar nicht brauchen können ist ein Streit über die Rolle der Geschlechter… um gottes willen was soll das….. Frauendomäne zurückerobern… etc etc sind wir hier im Krieg??????????????
        ERziehung ist Männersache ????????????????
        wo sind die Männer die in Karenz gehen und zu hause bleiben und sich um die Kinder kümmern?? soviel ich weiss sind das nicht sehr viele??
        in welchem Jahrhundert lebst du????????
        Blutzoll Idealsierung der Mutter???? das war doch ein Schlagwort in einer Zeit mit der ICH aber schon gar nix zu tun haben will….
        ich glaube du hast hier irgendwas falsch verstanden warum wir da schreiben…
        Mir wird schlecht wenn ich das lese

      • charlotte schreibt:

        @ altschneider ich weiss ja nicht wessen geistes kind sie sind.. sind sie frauenhasser? sind Sie von Frauen entäuscht worden?? oder versuchen Sie einfach nur leise braunes Gedankengut zu verbreiten?? auf alle fälle sind Sie hier falsch
        wir sind hier keine Männerhasserinen und keine Frauenhasser wir sind hier Menschen mit einem traurigen Schicksal und solche kommentare wie ihre sind völlig überflüssig und helfen niemanden hier weiter sondern Sie beleidigen hier alle Kinder wie Väter Sie stellen die Väter hier als Schwächlinge hin die selber an IHrem Schicksal schuld sind weil sie ihre Frauen nicht im Griff haben…. und das ist einfach bodenlose Frechheit ich verbiete mir diese Gemeinheit den Vätern gegenüber!!!

    • charlotte schreibt:

      Also Kuckuckskinder sind kein Problem der modernen Zeit sondern die gab es schon immer ist leider so… ist kein Problem der Neuen Generation….
      und auslöffeln müssen wir Kinder es genauso…..

  5. michelvoss schreibt:

    Macht haben offensichtlich u.a. bestimmte Frauengruppen unter Mit-Hilfe der sie unterstützenden „nützlichen Idioten“. Sinn des Staats ist es, einer Gruppe Vorteile zu verschaffen – nicht Gerechtigkeit. Die Geschichte belegt für diese Art der Organisation einen Überlebensvorteil zu einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. im alten Ägypten oder der Sowjet-Union. Demokratische/ anarchische Strukturen dagegen haben zum Untergang des antiken Griechenlands und zu den polnischen Teilungen geführt.
    Naive „Deutsche“ fallen auf unanständige Frauen herein, kluge Muslime dagegen zeugen mehr Kinder mit anständigen. So besteht auch die Chance, daß DIESE staatliche Zumutung ausstirbt.

  6. Pingback: Scheinvater an den Ausschuss für Menschenrechte « Michelvoss's Blog

  7. Claus Rapp schreibt:

    Hört sich ja furchtbar an! Wo lebe ich eigentlich? Was sind wir Männer denn vor unserem Gesetz?
    Als Väter zurückgesetzt, und dann noch die Verantwortung für nicht leibliche Kinder auferlegt bekommen, weil wir mit Frauen verheiratet sind die uns betrügen?……vom Staat?
    HILFE!!!!!!!!!!!!!!!.

    • Marcus Spicker schreibt:

      Genau deshalb treten wir hier an. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hat keine Ahnung von diesem Sachverhalt. Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, hilft niemand mehr. Deshalb muss die Vaterschaft bei Geburt geklärt werden, oder zumindest eine Haftbarkeit der betrügenden Mütter erreicht werden, indem bei Geburt eine eidesstattliche Erklärung abgegeben wird, wer der Vater des Kindes ist. Eine Vaterschaftsvermutung durch den Staat ist eine Zumutung, die zweifelhaften Gerichtsverfahren ebenso. Väter und Kinder müssen von Anfang an wissen woran sie sind!

    • charlotte schreibt:

      und wir kuckuckskinder zahlen die REchnung mit euch mit auch wir werden betrogen und belogen und verlieren dann wenn es rauskommt vater und mutter

  8. Bernd Plechatsch schreibt:

    Würde ich auch sofort unterschreiben !

    • Bernd Plechatsch schreibt:

      Ich ziehe meinen Hut vor dem Verfasser des offenen Briefes !
      In der Hoffnung, daß sein „Fall“ wenigstens für Ihn noch ein einigermaßen gutes Ende findet. Ich kann die Situation sehr gut nachvollziehen. Auch ich habe nach 35 Jahren per sms !!!!!!! erfahren, daß ich ein Scheinvater bin. Ich werde alles versuchen, „meinem“ Kind und auch mir das Recht zu erstreiten, das uns eigentlich unser Staat zustehen muß!

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