Offener Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas – von Sabine Hornfischer


Josef Groll in einem Offenen Brief an den Arbeitskreis Abstammungsrecht des Bundesjustizministeriums

Offener Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas – © Foto: Miguel Ugalde

Sehr geehrter Bundesjustizminister Heiko Maas,

ich wende mich heute zu o.a. Betreff hoffnungsvoll an Sie.
Mein Ehemann ist Scheinvater eines Kuckuckskindes aus seiner vorangegangenen Ehe.
Wir haben bis jetzt schon eine Odyssee von 7 Jahren gerichtlicher Prozesse hinter uns, seinem „Sohn“ und ihm die Möglichkeit zu geben, zu erfahren, wer der leibliche Vater von ihm ist. Es wird immer wieder davon gesprochen, alles passiert zum Wohle des Kindes.

Bei Weitem nicht!

Wenn ein Kind in so einem Fall des Betruges der Mutter, kein Recht hat, zu erfahren wer sein Vater ist, kann man nicht vom Wohl des Kindes reden.
Ich plädiere als Frau für den Vaterschaftstest gleich nach der Geburt jeden Kindes.
Somit können von vorn herein teure, langwierige und schmerzhafte Prozesse vermieden werden. Und nicht, wie es im Moment der Fall ist, „Vater ist der, welcher im Moment der Zeugung mit der Frau verheiratet ist“.

Wir leben im 21. Jahrhundert, wollen in jeder Hinsicht modern sein und in der Welt ganz oben mitmischen, haben aber Gesetze aus dem Mittelalter, wo sich jeder, der davon erfährt, an den Kopf fasst und sagt, „das kann doch wohl nicht wahr sein“

Herr Bundesjustizminister Heiko Maas, ich bitte Sie, diesen Vorschlag, den Vaterschaftstest direkt nach der Geburt, als Gesetzesänderung vorzuschlagen.
Die Zeiten, in denen es hieß, jedes 10. Kind ist ein Kuckuckskind ist vorbei. Mittlerweile ist jedes 6. oder 7. Kind ein Kuckuckskind. Warum?
Weil die Frauen durch den Gesetzgeber darin unterstützt werden, indem sie nun auch wieder nicht mehr sagen müssen, wer zum Zeitpunkt der Zeugung als biologischer Vater in Frage kommt.

Ich verleibe, in der Hoffnung eine positive Antwort von Ihnen zu erhalten

mit freundlichen Güßen

Sabine Hornfischer

==================================================================

auch als Fanseite auf Facebook

Kinder haben das Recht auf Identität – Aktion vom Kuckucksvaterblog – FB-Fanpage – Karikatur von Dorthe Landschulz – Fotografie: Max Kuckucksvater

Bitte unterstütze mit Deinem Like die Fanseite „Kinder haben das Recht auf Identität

Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland, Männerrechte, offene Briefe, Vaterschaftstest abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

4 Antworten zu Offener Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas – von Sabine Hornfischer

  1. Pingback: OVAG – Antwort vom Bundesjustizministerium an Sabine Hornfischer | kuckucksvater

  2. Heike Bogaev schreibt:

    Es ist unglaublich ,aber wahr.

    Ich habe das 1998 erlebt.
    Der Mann,mit welchem ich verheiratet war,war plötzlich der Vater meines Kindes auf Papier.Er war aber nicht der Erzeuger !
    Ich mußte es gerichtlich anfechten,noch heute trägt mein Kind dessen Familienname !!!???

    Hier muß UNBEDINGT etwas geändert werden !!!!

  3. Josef Groll schreibt:

    Liebe Frau Hornfischer,
    ich wünsche Ihnen mit Ihrem Schreiben an den Herrn Bundesminister Maas viel Erfolg. Ich befasse mich mit der Materie UNTERSCHIEBEN VON KINDER als Betroffener seit dem Jahre 2006. Die gesammelten Werke an Petitionen, umfassend begründete Schreiben an maßge-blichen Stellen sowie an Politiker füllen mehrere Ordner, ohne bislang den geringsten Erfolg verbuchen zu können. Die erhaltenen Antworten – nun ja – jeder, der sie lesen will, kann es tun. Ich habe den Eindruck, dass die derzeitige Regelung eher zum Wohle der Juristen, als zum Wohle der Kinde ausgelegt ist, denn diese sind von vorne herein die Gewinner und sind überall reichlich vertreten, so dass kaum mit einer grundlegenden Änderung gerechnet werden kann. Kennen Sie beispielsweise einen Bauunternehmer, der gegen das Bauen von Häusern wäre?

    Es ist nicht zu verstehen, dass aus der natürlichsten Sache der Welt so ein Hickhack gemacht wird, wo einfache Regelungen auf den Grundlagen natürlicher Vorgaben ohne Weiteres möglich sind und dadurch sehr viele Rechtsstreitigkeiten – allerdings zum Nachteil von Juristen – von vorne herein vermieden werden könnten.
    Der § 1592 Nr.1 BGB ist nach meinen Recherchen verfassungswidrig. Kurz ein mittelalterliches Gesetz, wie Sie sagen.

    Um es kurz auf den Nenner zu bringen:
    1. Vater eines Kindes kann nur der Mann sein, der es gezeugt hat.
    2 Die Vaterschaft ist bei der Geburt festzustellen, und zwar entweder durch eine verbindliche Erklärung der Mutter beim Standesamt – wenn das nicht möglich ist, dann mittels eine Abstam-mungstests.

    Anders ist diese Sache nicht in den Griff zu bekommen. Ob das unsere Juristen auch so sehen?

    Mit freundlichem Gruß, Sepp Groll

  4. Petra Scholz schreibt:

    Ich unterstütze dieses Schreiben und wünsche Erfolg und hoffe endlich ein Einlenken der Politik, dieses Gesetz deutlich zu hinterfragen und es dementsprechend, im Sinne der meisten zustimmenden Menschen aufzuheben und dementsprechend neu zu fassen.
    Eine Reformation würde wahrscheinlich nichts bringen, da wohl eher nur „an ein paar Stellschrauben gedreht werden würde“, was letztlich wieder wenig bewirken würde.
    Auch ich empfinde den bisherigen Gedanken des starren Festhalten an diesem Gesetz zum Schutze des Kindes für sehr widersprüchlich und nicht haltbar, zumal sicherlich viele Betroffenen das Gegenteil erleben mussten und obendrein gesetzlich legitimiert von ihren Müttern/Eltern belogen wurden.
    Was das für Folgen hat, spüre ich am eigenen Leib bis heute.

Was ist Deine Meinung?

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..