Zeugungsrechner – Zeugungsdatum – Zeugungstermin – Geburtsdatum – Geburtstag – Geburtstermin / Vaterschaft – Zweifel – Kuckuckskind / Vaterschaftsausschluss – Es gibt einige Möglichkeiten die Vaterschaft auch ohne einen Vaterschaftstest auszuschließen. Den meisten fällt dazu der Vaterschaftsausschluss durch den Blutgruppenvergleich ein, denn einige Kombinationen schließen einander aus. Doch es gibt auch noch andere Verfahren, z.B. durch Berechnung des Zeugungsdatums anhand des Geburtstags (Geburtsdatum).
Die Methode mit der Berechnung des Zeugungszeitraums ist recht unbekannt und
birgt einige Schwierigkeit: Man muss nach 9 Monaten oder sogar mehr noch wissen, wo man im Zeugungszeitraum war. Im Falle der Anwesenheit, ist es wohl eher ungewöhnlich, wenn man sich daran erinnert, ob man zu der Zeit mit der Kindsmutter keinen Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Aber dennoch gibt es immer wieder besondere Ereignisse, wie z.B. eine ernsthafte Beziehungskrise, an die man sich noch lebhaft zurückerinnert und während der man definitiv keinen Beischlaf hatte.
Für den Normalbürger ist ein Terminplaner eher ungewöhnlich. Da haben es Piloten und Fernfahrer etc. hingegen schon leichter, denn sie sind meist für einen längeren Zeitraum auch im Nachhinein nachvollziehbar abwesend gewesen.
Aber auch für die werdenden Väter kann diese Methode ein hervorragendes Mittel sein, um quasi einen vorgeburtlichen Vaterschaftstest zu machen. Ihnen ist anzuraten, dass sie mit zu den Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen gehen und den Gynekologen nach dem voraussichtlichen Geburtstermin fragen. Den kann man in einen der Zeugungsrechner, die ich am Ende des Artikels verlinkt habe, eingeben und voilá! der Zeugungszeitraum wird auch da angezeigt. Das ganze hat dann etwas von „Zurück in die Zukunft“ … Das gute an einem „pränatalen Vaterschaftstest“ oder besser gesagt „pränatalen Vaterschaftsausschluss“ ist, dass man sehr viele Erinnerungen noch recht leicht abrufen kann. Denjenigen, bei denen die Vaterschaft auszuschließen ist, bleiben viele Dinge erspart. So ist dann der Scheidungsantrag vor Geburt möglich und man kann damit verhindern, dass der Staat die Vaterschaft durch Vermutung nach §1592 Abs.1 BGB zum Vater stempelt. Unverheiratete Männer haben einen guten Grund, die Vaterschaftsanerkennung nicht ohne Vaterschaftstest zu unterschreiben und es ist zu hoffen, dass sie nicht so blöde sind, sich von der vermutlichen Kuckucksmutter zu einer Anerkennung breitschlagen zu lassen.
Merke: Die meisten Scheinväter sind sehr soziale Menschen und neigen aus Nettigkeit zu solchen idiotischen Handlungen. Das ist eine sehr gefährliche Kombination, wenn die dann zu allem Unglück auch noch mit einer Frau zusammen sind, die keinerlei Skrupel hat einem geplant ein Kind unterzuschieben und dem eigenen Kind damit des Vaters und eines wichtigen Teils seiner Identität zu berauben. Das ist deswegen so kritisch, weil diese Sorte von Frauen ein echtes Gespür für die Schwachpunkte dieser Männer und unserer Gesetzeslage haben und dies gnadenlos ausnutzen, wenn man sie denn lässt.
Das sind die Zeugungsrechner, die ich bis jetzt im Internet gefunden habe:
Für die Vaterschaftsanfechtung gibt es noch einen ganz besonderen Rechner, der den gesetzlichen Zeugungszeitraum berechnet. Bei der völlig verstaubten deutschen Vaterschaftsregelung darf man sich nicht wundern, dass der wissenschaftlich belegte Zeugungszeitraum immer noch vom Gesetzgeber unberücksichtigt geblieben ist. Dieser Rechner dürfte wahrscheinlich vor allem für Juristen interessant und nützlich sein.
=========================================================================
Hier geht es zum Überblick über alle bisher erschienen Artikel der Serie „Papa? Vaterschaftstest!„
habe mal eine frage, ich habe Rhesusfaktor pos.meine frau neg. meine tochter auch neg.mein sohn hat pos. wer von beiden ist mein Kind. alle haben Blutgruppe A
Theoretisch kannst Du der Vater von beiden Kindern sein. Nur wenn Du reinerbig Rhesus positiv bist, wäre eine Vaterschaft von einem Rhesus negativem Kind auszuschließen.
Hat dies auf Norbertschulze1's Blog rebloggt.