Samenspende – Samenspender – Unterhalt – Lesbisches Paar / Frankfurt – Deutschland – Das Kuckuckskind hier ist durch eine Samenspende entstanden. Aus verschiedensten Gründen greifen Frauen auf einen Samenspender zurück. Manche nehmen den Weg, weil der Ehepartner zeugungsunfähig ist, andere weil sie keinen geeigneten Partner finden aber den Kundenwunsch erfüllt haben wollen und dann gibt es noch die lesbische Beziehung, die sich das gemeinsame Kind wünschen.
Gerade wird der Samenspender Klaus Schröder in Deutschland auf Unterhalt verklagt. So einen Fall
gab es bisher noch nicht. Beide Parteien – Herr Schröder und das lesbische Paar – seien sich klar darüber gewesen, dass beide Seiten keine Ansprüche geltend machen würden. Dem Gesetzgeber ist es wahrscheinlich schnuppe und der Prozess wird höchstwahrscheinlich laut Spiegel Online auch zugunsten der Klägerin ausgehen.
Das Kind hat sich diese Situation mit Sicherheit nicht selbst ausgesucht und muss geschützt werden. Es ist bewiesen, dass es wichtig für die Entwicklung eines Kindes ist, wenigstens zu wissen, wer denn der Vater ist. Somit soll dieses Recht des Kindes auch weiterhin aufrecht erhalten bleiben.
Die damit verbunden Frage zum Umgangsrecht, ist dann wie beim biologischen Vater eines Kuckuckkindes zu sehen, der leider in Deutschland immer noch keine Rechte hat.
Zahlungen hingegen an die Kindesmutter und somit einen helfenden Menschen nachträglich – entgegen seines guten Glauben – zu belangen, empfinde ich als unmoralisch und unverschämt.
Ich bin gespannt, wie die Rechtsprechung nun wirklich ausfallen wird.
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Samenspende ist vollkommen ok.. WEnn die Gründe dafür wirklich triftig sind… d. h nicht weil eine Frau sich vielleicht einbildet . Sie möchte ein Kind von irgendeinem Stardouble… also wenn es aus körperlichen Gründen nicht möglich ist ein Kind zu zeugen.. oder wie oben das Paar…
ABER verdammt noch mal das Kind hat das Recht zu erfahren wer der Vater ist.. sobald das Kind danach fragt…. bezüglich des Unterhaltes… Der SAmenspender sollte nicht zum Unterhalt verpflichtet werden…. die Mutter hat es so gewollt und muss sich das ganze sehr gut überlegen.. wie Sie Ihre und die Zukunft des Kindes finanziert… weil alles andere ist reine Lüge….
Problem dürfte sein, Samenspenden z.B. ggü. One-Night-Stands abzugrenzen. Daher sollte der Vater unterhaltspflichtig sein, wenn er bekannt bzw. erfahrbar ist – dann kann er sich nicht mit „War doch als Spende gedacht!“ rausreden. Wenn Kinder nicht wissen, wer der Vater ist, ist das sicher schlimm. Aber ist es denn besser, wenn er bekannt ist, aber von der Mutter sowieso nur als „Erzeuger“ und „Der, der für Dich zahlt“ bezeichnet wird?
Ich bin auch der Meinung dass es anonyme Samenspenden nicht geben sollte, da jedes Kind das Recht hat seine Eltern zu kennen. Allerdings sollte es moeglich sein, dass die Frau oder das lesbische Paar welche diesen „Service“ in Anspruch nehmen mit dem Spender einen rechtlich verbindlichen Vertrag unterschreiben, in dem allfaelligen Kontakt mit dem Kind (wenn gewuenscht) und ein moeglicher Ausschluss von finanziellen Verpflichtungen geregelt sind. Natuerlich auch dass das Kind das Recht hat zu erfahren wer sein Vater ist.
Wenn das die Rechtslage waere wuessten Frauen die sich einen Samenspender suchen zum voraus was auf sie (auch finanziell) zukommt. So koennten boese Ueberraschungen auf beiden Seiten vermieden werden, keine Anklagen, keine Gerichtsverhandlungen.
Bei der Abstimmung habe ich dafür gestimmt, daß Samenspender Unterhalt zu zahlen haben. Denn es ist ihr Kind und gegenüber ihrem Kind sind sie natürlich verpflichtet. Daß das Geld i.d.R. in den Haushalt der Mutter einfließt (insofern bekommt sie es), ist natürlich ein Problem, das wohl nicht recht zu lösen ist. Ich fände gut, wenn Samenspender via Samenbank hinsichtlich ihrer Anonymität geschützt sind, falls sie das wollen – aber da ist das GG bzw. das BVerfG vor. Dann wäre es eine echte Spende, die (bei Anonymität) nicht verdammt teuer (auch z.B. hinsichtlich des Erbes!) werden kann. Eine echte Hilfe für die Fälle, in denen ein Mann nicht zeugen kann oder ein Mann nicht da ist. Mit privaten Samenspendern habe ich dagegen kein Mitleid, falls Post vom Anwalt kommt und irgendwann dann auch ein Titel da ist, der erfüllt werden muß. Wer so dusselig ist, irgendwelchen (schriftlichen) Versprechungen („Ich bzw. wir werden niemals etwas von Dir fordern!“) zu glauben, die keine Rechtskraft haben KÖNNEN, weil die Mutter nicht auf die Rechte DES KINDES verzichten kann, der gehört vielleicht auch „bestraft“. Wenn das Recht in Deutschland so beschissen ist, daß man im Grunde verrückt oder unglaublich naiv sein muß, um hierzulande Samen zu spenden, dann lernen Männer hoffentlich mal was daraus! Zum Beispiel in Dänemark ist die Rechtslage eine andere – dort könnten die Frauen ja hinfahren! Aber selbst wenn sie Geld haben: Realität ist wohl die Erwartung, daß ihnen ein Mann selbstverständlich gerne und kostenlos den Service macht…
Ja, das ist das andere Problem, was immer größer wird und hier werden es die Kinder künftig äußerst schwer haben, heraus zubekommen, wer eigentlich der Vati ist.
Anonyme Samenspenden darf es im Interesse der so Gezeugten einfach nicht geben!
Jeder Mensch hat das Grundrecht zu wissen, wer die Mutti und wer der Vati ist!!!
Oder?