„Ich bin Vater von 2000 Kindern!“ – Deutscher Auswanderer nutzt Lücke im Kindschaftsrecht


Es klingt so unglaublich, dass man es zunächst für einen Witz hält: Der nach Paraguay ausgewanderte Rheinländer Jürgen Hass (62) erkennt seit zehn Jahren Vaterschaften ausländischer Kinder an. Mittlerweile bringt er es auf zweitausend (2000) Vaterschaften für Kinder aus Paraguay, Rumänien, Moldawien, Russland und Indien, ohne auch nur eines von ihnen selbst

gezeugt zu haben. Die Mütter der Kinder sollen seiner Aussage nach aus Deutschland Kindergeld erhalten, sie und die Kinder würden Anspruch auf sämtliche deutschen Sozialleistungen haben. Sein „persönliches Entwicklungshilfeprogramm“ nennt es Hass. Immerhin lande das Geld „direkt in bedürftigen Familien“. Ihn selbst koste das so gut wie nichts. Er brauche keinen Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Seine Frührente, rund 1000 Euro, ist nicht pfändbar. „Nur so funktioniert es“, sagt Hass.

Es war wohl wirklich Mitleid, das ihn vor ein paar Jahren dazu brachte, der damals 15 Jahre alten Karina E. zuzuhören. Sie saß weinend in einer Kölner Eisdiele, sie ging auf den Babystrich und war schwanger geworden von einem ihrer Freier. Und weil sie den Vater ihres Kindes nicht nennen konnte, warfen ihr die zuständigen Ämter eine Verletzung der sogenannten Mitwirkungspflicht vor. Sie verweigerten ihr den Unterhaltsvorschuss. Hass war empört. Vor dem Jugendamt der Stadt Meerbusch erkannte er am 25. Juni 2002 die Vaterschaft für den Jungen der Kinderprostituierten an. Umgehend erhielt die Mutter den Unterhaltsvorschuss von 151 Euro vom Staat – weil Hass zu wenig Rente bekam, um zahlen zu müssen.

Aber Hass macht sich nicht viel Mühe, sein eigentliches Motiv zu verbergen. Deutschland, sagt er, habe ihn „schlimmer behandelt als jeden Hund“. Er habe unschuldig im Gefängnis gesessen. Der Staat verbiete ihm seinen Job als Rechtsberater. Deswegen führe er „einen persönlichen, privaten Rachefeldzug“.

In Paraguay verdient ein Facharbeiter mit seinen sechs Kindern weniger als 150,00 EURO. Das Kindergeld in Deutschland betraegt ab dem vierten Kind 215,00 EURO. Hass: „Ich habe aufgrund von Vaterschaftsanerkennungen nach § 1592 Nr. 2 BGB sowie aufgrund von Samenspenden und Adoptionen weltweit über 2.000 Kinder. Ich beziehe aus Deutschland nur eine vorgezogene Altersrente von 1.006,00 EURO. Diese Rente ist pfändungsfrei. Das sage ich den Müttern. Bei mir ist nichts zu holen. Ich bin eine arme Sau.“

Nachdem seine Anerkennungspraxis bekannt wurde, ließ die damalige Bundesjustizministerin Zypries im 2007 verabschiedeten Gesetz den Ämtern das Recht zusprechen, Vaterschaften anzufechten. Doch im Fall von Jürgen Hass sei dies noch in keinem einzigen Fall geschehen. Dabei habe er den zuständigen Berliner Senat bereits selbst aufgefordert, die Vaterschaften anzufechten.

In all den Jahren habe sich Hass nach eigenen Angaben ein Netz von Helfern und Nachahmern geschaffen, mit dem er den Behörden weiter zusetzen will. Man darf gespannt sein, wohin dies alles noch führen wird…

Insgesamt zeigt diese Geschichte aber einmal mehr, dass das deutsche Abstammungsrecht erhebliche Ungereimtheiten und Unzulänglichkeiten enthält und zum Teil dringender Verbesserungsbedarf besteht. Und nicht zuletzt würde auch für derartige Fälle von Sozialbetrug (denn letztlich ist es nichts anderes, auch wenn die Gesetze und die Untätigkeit der Ämter dies ermöglichen), ein verpflichtender Vaterschaftstest klarstellen, ob derjenige, der eine Vaterschaft anerkennen möchte auch tatsächlich der Erzeuger ist.

weitere Artikel über Jürgen Hass:

DER SPIEGEL 19/2006 Artikel: Der Rächer

SPIEGEL ONLINE vom 13.07.2006 „Rache per Vaterschaft – Querulant verliert gegen den Staat“

The GUARDIAN vom 15. Juni 2006 „Who’s the Daddy?“

Nachtrag von Max Kuckucksvater: Immer wieder kommt es zu Rückfragen, wie denn dieses ‚System‘ funktionieren solle und man endlich Kindergeld für seine Kinder im Ausland bekomme. Ich hatte sogar direkten Kontakt mit Jürgen Hass, der wirklich interessant war. Doch wie genau es funktioniert, kann ich bis heute nicht sagen und meine E-Mails, in denen ich um die Erklärung bat, blieben bis heute unbeantwortet. Deswegen vermag ich nicht zu sagen, ob es wirklich geht oder es nur eine Trickbetrügerei ist, wie manche unserer Leser nachvollziehbar vermuten. Wenn jemand mehr über Kindergeld für Kinder im Ausland weiß, bitte ich, dies in den Kommentaren zu posten.

@Jürgen Hass

Hallo Jürgen, auf was begründet sich er Anspruch und wie macht man ihn geltend?

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27 Antworten zu „Ich bin Vater von 2000 Kindern!“ – Deutscher Auswanderer nutzt Lücke im Kindschaftsrecht

  1. Pingback: WikiMANNia über Jürgen Hass – Vaterschaftsanerkennung

  2. hans schreibt:

    SOZIALHILFE IM AUSLAND BEZOGEN 2003 GANZE 700 DEUTSCHE! (FLORIDA-ROLF, DER SPIEGEL) DANACH GIBT ES DEN ANSPRUCH NUR NOCH IM KRIEGSFALL (DANN WAERE WOHL KEIN GELD DA), ALS STATIONAERER PFLEGEFALL (NICHT WUENSCHENSWERT) ODER BEI ERZIEHUNG EINES KINDES, DASS RECHTLICH DAS LAND NICHT VERLASSEN DARF! DAZU MUSS EINE AUSSERGEWOEHNLICHE NOTLAGE VORLIEGEN UND DA HIESS ES LAPIDAR: „MIT IHREM EINKOMMEN VON 100 EURO IM MONAT KANN MAN EINE 4-KOEPFIGE FAMILIE ERNAEHREN!“ http://WWW.BEEPWORLD.DE/MEMBERS9/HANS-ROBINSON

  3. hans schreibt:

    „RECHT“SPRECHUNG BIS HIN ZUM BVG IST FOLGENDE: KINDERGELD UND ANERKENNUNG VON ERZIEHUNGSZEITEN GIBTS AUCH FUER TUERKISCHE ERZIEHUNG, DER ISLAM GEHOERT ZU DEUTSCHLAND, SOLANGE MAN SICH IN EUROPA AUFHAELT, ES KOENNTE JA SEIN, DASS DER EINE ODER ANDERE STEUERN UND ABGABEN ZAHLT! WENN DEUTSCHE ELTERN ABER DEUTSCHE KINDER AUSSERHALB EUROPAS ERZIEHEN, GIBTS GARNICHTS! DA FAELLT ALS RENTNER SOGAR DIE KRANKENVERSICHERUNG WEG TROTZ BEITRAGSZAHLUNGEN! HANS, JANE, JUNIOR, YASMIN WATTENBERG, PHILIPPINEN

  4. hans schreibt:

    DANKE „KRITISCHER BEOBACHTER“ FUER DIE AUSFUEHRLICHE ANALYSE! DIESE KENNTNIS HABE ICH NACH 10 JAHREN KLAGEWEG! ES IST ALLERDINGS DIE FRAGE, OB ES VERFASSUNGSGEMAESS IST, KINDERGELD AUF EUROPA ZU BESCHRAENKEN! WARUM NIMMT MAN DIE PAAR TAUSEND KINDER WELTWEIT AUS, DIE NATUERLICH MIT IHREN ELTERN ZUSAMMEN LEBEN WOLLEN? WEIL SIE DEM DEUTSCHEN STAAT MOMENTAN NICHTS NUTZEN! TROTZ ALLER FINANZIELLEN LEISTUNGEN IN DEUTSCHLAND BLEIBEN WIR HIER! HANS, JANE, JUNIOR, YASMIN WATTENBERG, PHILIPPINEN

    • Kritischer Beobachter schreibt:

      „ES IST ALLERDINGS DIE FRAGE, OB ES VERFASSUNGSGEMAESS IST, KINDERGELD AUF EUROPA ZU BESCHRAENKEN!“

      Wenn Sie schon zehn Jahre den Rechtsweg ausschöpfen, müssten Sie doch eigentlich inzwischen selbst längst beim Bundesverfassungsgericht angekommen sein und hätten diese Frage klären lassen können?

      Warum sollte es verfassungsrechtlich geboten sein, dass Deutschland für nicht in Deutschland lebende Kinder Kindergeld zahlt? Welche Staaten kennen Sie, die derartige Leistungen für im Ausland lebende Kinder (abgesehen von Ausnahmen wie den dargestellten) erbringen? Meines Erachtens ist das deutsche Kindergeldrecht da schon relativ großzügig.

      Wie schon ausgeführt, könnte der hier genannte Rentner in Paraguay, wenn er vernünftigere Anträge als in dem verlorenen Finanzgerichtsverfahren stellt und außer der Rente keine nennenswerten Einkünfte hat, Anspruch auf Kindergeld für Kinder haben, die im EU/EWR-Raum leben. Das hat damit zu tun, dass er kindergeldrechtlich aufgrund seiner Einkünfte aus deutschen Quellen unter bestimmten Voraussetzungen wie eine Person mit Wohnsitz in Deutschland behandelt werden kann.

      Ich habe zwar Zweifel, dass er in der Lage ist, solche Anträge im Zusammenarbeit mit der Kindesmutter auf die Beine zu stellen, da so etwas wegen der erforderlichen Nachweise und Abstimmungen zwischen den Behörden der verschiedenen Staaten relativ bürokratisch ist. Denkbar wäre es aber. Dann besteht z. B. für ein Kind mit Wohnsitz in Rumänien im Ergebnis Anspruch auf Kindergeld in der deutschen Höhe. Deshalb gibt es derzeit auch einen politischen Streit um den Kindergeldanspruch für in Deutschland tätige EU-Saionarbeiter (siehe z. B. http://www.tagesschau.de/inland/kindergeld132.html ). Da geht es um das gleiche Prinzip.

      Eher könnte es verfassungswidrig sein, dass in Deutschland lebende Ausländer für hier lebende Kindern zum Teil keinen Kindergeldanspruch in Deutschland haben (abhängig von deren Aufenthaltsstatus). Dazu sind beim Bundesverfassungsgericht derzeit mehrere Normenkontrollverfahren anhängig.

      In Ihrem Fall ist auch nicht klar, ob Sie bzw. Ihre Frau noch einen Bezug nach Deutschland haben, der unabhängig vom Wohnort der Kinder eine weitere Voraussetzung für einen deutschen Kindergeldanspruch ist.

      PS: Die Feststelltaste Ihrer Tastatur scheint defekt zu sein. Ein Text mit reinen Großbuchstaben liest sich nicht besonders angenehm.

  5. hans schreibt:

    10 JAHRE LANNG SCHOEPFE ICH ALLE RECHTSWEGE AUS WG KINDERGELD FUER MEINE AUF DEN PHILIPPINEN LEBENDE FAMILIE, DA DIES IN EUROPA MOEGLICH IST! GLEICHHEITSPRINZIP IM GRUNDGESETZ! JETZT HABE ICH UNTER http://WWW.MARKETLETTERCORP.COM DES LEGENDAEREN KURTZ-BRIEF HERAUSGEBERS UNTER DEM SUCHBEGRIFF „KINDERGELD FUER AUSWANDERER“ GELESEN, DASS ES EINE KONSTRUKTION GIBT, KINDERGELD SOGAR 10 JAHRE RUECKWIRKEND ZU BEKOMMEN! HAT DAS SCHON JEMAND AUSPROBIERT? HANS, JANE, JUNIOR, YASMIN WATTENBERG, PHILIPPINEN

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Hi Hans,
      mit dem Kindergeld im Ausland für Deutsche habe ich noch keine Erfahrung gemacht. Die Bundesregierung macht es einem auch nicht gerade leicht, an die nötigen Informationen dafür heranzukommen. Wenn Du damit Erfahrung gemacht hast, dann teile diese bitte hier mit den anderen Lesern. Ich wünsche Dir viel Erfolg!

    • Kritischer Beobachter schreibt:

      Da ich auf diesem Rechtsgebiet recht gut auszukennen glaube, halte ich die Behauptung, dass es eine derartige Konstruktion geben soll, für unseriös und reine Abkassiererei. Dazu passt auch, dass man die angeblichen Informationen dazu bei der genannten Seite nur herunterladen kann, wenn man kostenpflichtige Angebote in Anspruch genommen hat.

      Ein denkbarer Anspruch zehn Jahre rückwirkend ab Antrag ist schon deshalb Unsinn, weil Kindergeldansprüche in Deutschland bereits nach vier Jahren verjähren. Das ist also schon aus verfahrensrechtlichen Gründen vollständig ausgeschlossen.

      Es gibt natürlich einzelne Spezialkonstellationen.

      Der im obigen Beitrag genannte Rentner könnte dann Anspruch auf deutsches Kindergeld haben und dieses an die Kindesmutter bzw. das Kind auszahlen lassen, wenn er, was wahrscheinlich ist, sich in Deutschland zumindest als nach § 1 Abs. 3 EStG steuerpflichtig behandeln lässt (siehe § 62 EStG). Das gilt aber nur für Kinder, die im EU/EWR-Raum leben (siehe § 63 EStG). Entsprechendes gilt aufgrund von Abkommen mit der EU für Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz und aufgrund bilateraler Abkommen unter bestimmten Voraussetzungen für Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien. Abgesehen von der Schweiz besteht bei diesen Abkommensstaaten allerdings der Anspruch jeweils nicht in der Höhe des deutschen Kindergeldsatzes sondern nur in deutlich geringerer Höhe.

      Zu beachten sind ferner ggf. konkurrierende Ansprüche auf Familienleistungen in anderen Staaten, die gegenüber Ansprüchen in Deutschland vorrangig sein können.

      Für Kinder, die in keinem der genannten Staaten einen Wohnsitz haben gibt es für den hier geschilderten Rentner-Fall keinerlei denkbare Möglichkeit auf einen deutschen Kindergeldanspruch.

      Ein Anspruch für Kinder mit Wohnsitz außerhalb der genannten Staaten ist überhaupt nur in ganz wenigen Sonderfällen denkbar, nämlich bei Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 2 EStG, wenn die Kinder zu deren Haushalt gehören (das sind insbesondere deutsche Diplomaten ohne Wohnsitz in Deutschland). Außerdem noch in den Fällen von § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BKKG. Dies betrifft bestimmte Entwicklungshelfer und Missionare bestimmter Missionswerke bzw. die Ausübung einer nach § 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes oder § 29 des Bundesbeamtengesetzes oder § 20 des Beamtenstatusgesetzes bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesenen Tätigkeit. Ebenfalls ist dabei jeweils Voraussetzung, dass die Kinder zu deren Haushalt im Ausland gehören.

      Wenn man in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, aber für Kinder im Ausland keinen Kindergeldanspruch hat, ist es möglich, stattdessen einen steuerlichen Freibetrag geltend zu machen, dessen Höhe vom Wohnsitzstaat der Kinder abhängig ist. Das bringt allerdings natürlich nur etwas, wenn die eigenen Einkünfte so hoch sind, dass auch Steuern darauf gezahlt werden müssen, was der genannte Rentner vermutlich nicht muss.

  6. hans schreibt:

    WARUM ZAHLT DER DEUTSCHE STAAT NICHT FUER DEUTSCHE KINDER, DIE MIT IHREN DEUTSCHEN ELTERN IM AUSSEREUROPAEISCHEN AUSLAND LEBEN KINDERGELD! MEIN ANTRAG WURDE ABGELEHNT MIT DER BEGRUENDUNG: „ES ZAHLE KEINER STEUERN UND SOZIALABABEN! DAS HABE ICH JAHRZEHNTELANG GEMACHT! DA BRAUCHT MAN SICH NICHT WUNDERN, WENN SICH JEMAND RAECHT! ICH WUENSCHE IHM NOCH VIELE KINDER UND NACHAHMER! HANS, JANE, JUNIOR, YASMIN, PHILIPPINEN

  7. Pingback: Das deutsche Finanzamt erkennt keine Unterhaltszahlungen mehr an - Seite 6

  8. Ludwig-Eugen Vogt schreibt:

    Der Mann hat Recht, er hilft denen, die vom System sonst nichts zu erwarten hätten

  9. Wieland Wolf schreibt:

    so und wie funktioniert das nun genau ? ich habe auch eine tochter im ausland!

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Hi Wieland,

      Wie das ganze gehen soll, weiß ich selber bis heute nicht und erhalte von Jürgen Hass bis heute keine Antwort auf diese Frage. Aufgrund dessen gehe ich davon aus, dass es ein Trick ist.

      Kennt jemand eine genaue Antwort darauf?

      • Wieland Wolf schreibt:

        hallo max,

        hasst du denn eine e-mail adresse von diesem herrn hass ,dass ich vielleicht mal selbst versuche kontakt aufzunehmen.es interessiert mich wirklich sehr ,da ich auch hier auf den philippinen immer wieder höre das kinder von deutschen vätern kindergeld bekommen.bei meinen anfragen bei öffentlichen stellen aber dieses verneint wird.

        • Max Kuckucksvater schreibt:

          Hi Wieland,

          habe Dir soeben das Werbeschreiben von Jürgen Hass zugesendet. Bitte sei vorsichtig, denn ich kann nicht einschätzen, was an seiner Darstellung dran ist. Hoffe, dass er Dir wirklich weiterhelfen kann.

  10. hacker schreibt:

    Juergen Hass ?!! Es gibt kein Kindergeld in Thailand. Komm doch mal her und belege mir das Gegenteil. Mit deiner Aktion hast du Leid ueber deutsche Mischlingskinder und half bloods gebracht und Existenzen zerstoert.

  11. Falko schreibt:

    … die Nachteile haben jetzt die Deutschen im Ausland, die tatsächlich Kinder haben. … ich habe eine riesige Wut im Bauch. Mein Kind möchte ich, auch im Ausland, fit für eine Heimkehr halten. Also deutsche Schule ca. 1000,- Euro im Monat, Kontakte zur Deutschen Kultur, ergo Heimreisen oder zumindest alternative Bildungsmöglichkeiten durch Bücher. Nur für das Kindergeld, da haben die Behörden kein Ohr.

    Alles nur wegen dieses …. sag ich es einmal wie bei Asterix – %$§&%% – Menschen …

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Nehme doch einmal Kontakt mit Herrn Hass auf, ich denke, daß er da auf Erfahrungen zurückgreifen kann. Man habe wohl ein Anrecht auf Kindergeld, sobald man – wenn auch nur wenig – Steuern in Deutschland zahle. Dies wäre bereits mit einer Raiffeisenbankbeteiligung der Fall.

      • hacker schreibt:

        … ich kenne ca. 11 Kinder in Thailand, alle haben einen deutschen Pass, meist in Deutschland geboren, Kindergeld beantragt und bekommen, dann nach Thailand gegangen um dort zur ( kostenpflichtigen ) Schule zu gehen. ALLE haben nach Jahren (!) eine Aufforderung bekommen, das Kindergeld zurueck zu zahlen. Die Vaeter sind in der Regel in Deutschland steuerpflichtig ( Immobilien, Renten, etc. ) Einer von Ihnen der sich weigerte zu zahlen muss in den deutschen Knast. – Es gibt kein Kindergeld im Ausland. Wer behauptet so was ? –

  12. Charles Wüthrich schreibt:

    Lieber Jürgen Hass
    klingt ja so einfach, aber gefällt mir nicht ganz so richtig. Mir erscheint das schon eher eine Erschleichung im grösseren Ausmass zu sein. Vielleicht habe ich unrecht, aber Du kannst mir nicht beweisen, dass da die Gelder auch sinngemäss verwendet werden. Ehrlich gesagt, eigentlich klingt das Ganze ein bisschen wie nach „Robin Hood“. Wieviel müssen Dir die Mütter abgeben? Hast Du wenigstens ein Foto von jedem Deinem „Produkten“? Kannst Du den Kleinen ein Quentchen Vaterliebe geben? Kennst Du wenigstens ein Einziges persönlich? Bist Du sicher das da keine Staatsträger die Hand aufhalten? Ist Dein Modell nun die neue 3.Welt Finanzierung, oder so ähnlich?

    • Piepmatz schreibt:


      In Paraguay ist der Euro noch was Wert … kleiner König für 250,-€ mit einem Luxusvorgarten!
      Wenn man schon in einem Land lebt wo viele Kinder und Mütter Not leiden,dann kann man sich gefälligst aktiv einbringen um direkte Hilfe zu geben!In dem man z.b.ledige Mütter und deren Kindern einen Platz schafft,um Probleme zu bekämpfen.Mit einer Geldspende bezüglich Kindergeld oder Aufenthalt in Deutschland ist es nicht getan…
      Herr Hass ,Sie können so keinem Menschen dort helfen…das Gegenteil tritt ein!Kinder werden nicht geboren um die Erzeuger wirtschaftlich abzudecken,sondern werden geboren um uns in ihnen wiederzufinden .Auch in Paraguay ;D
      Sie schaden den Kindern und damit einem Land in dem sie zur Zeit leben…Kinder sind wirtschaftlich nur interessant für ein Land wenn sie gefördert werden,z.b.in Ihrer eigenen Kultur in ihren Stärken!
      Man könnte ein Mutter/Kind Haus errichten von den Geldern die Sie verteilen ,um z.b.die Möglichkeit zu geben einen Beruf zu erlernen,Schule,Bildung jeglicher Art und Obdach… mir fällt da ne Menge ein!Schade das Sie gar nicht wissen ob eines der Kinder lieber studiert hätte und könnte von der Intelligenz ,nur leider braucht die Frau nebst Mann neben der Mutter ,den sie liebevoll Schatzi nennt ein besseres Leben.
      WIE DER NAME SCHON SAGT: K I N D E R G E L D und nicht Wirtschaftsgeld!

      Ihre Einstellung und die der Müttern die das machen,nämlich eine falsche Identität einem Kind geben zeigt den Kindern wie wertlos sie als Mensch sind!Diese Kinder werden sich später an eine Gesellschaft rächen…und im Grunde ist es wohl das was Sie wirklich wollen Herr Hass!Eine kleine Armee aufbauen…Kinder ohne Identität,auf Geldbezug reduziert…in Paraguay findet man leichte Opfer!Ja Opfer…

    • Markus Wegmann schreibt:

      Diese Modell zeigt nur was in der Gesetzgebung zu beachten ist. Alles was möglich ist wird gemacht.

  13. Manfred W. schreibt:

    Ein sozialer Vater hat keine Rechte, nur das „Recht“ still und brav das zu tun, was die Mutter will. Sonst ist er nämlich längste Zeit sozialer Vater gewesen. Damit kenne ich mich aus. Und es sind auch nur 41%

    1 – (0.9 * 0.9 * 0.9 * 0.9 * 0.9) = 0.40951

  14. Piepmatz schreibt:

    Ein Kind wächs also in einer Familie auf(die meisten sind doch nicht alleinerziehend nicht wahr)mit dem eigentlichen biol.Vater,der aber nicht genannt werden soll, um Sozialleistungen aus Deutschland zu beziehen!Man sucht also einen Deutschen Erzeuger…(gerne Alkoholabhängig gegen eine geldliche Abfindung)
    Bei einem Kind mit einem Deutschen Vater könnte die ganze Familie aus dem Ausland gen Deutschland nachrücken^^oder?
    Diese Kinder werden benutzt…ob sie je Ihre eigentlich wahre Identität finden ist fraglich…nettes Sparschwein oder was !!!!
    Komme mir doch nicht mit sozal aktiv oder humanitärer Versorgung Herr Hass …klar ist unsere Politik einfach Mist …dennoch würde ich dringends anraten,diesen Kindern nicht Ihre wahren Wurzeln zu verheimlichen!
    Ich weiß gar nicht recht was ich dazu sagen soll?Da lass ich nen paar Kids über die Klinge springen um Druck auf Deutsche Politiker zu machen und entschuldige das mit privatem Rachefeldzug und der desolaten Politik im Lande!

    Fragt eigentlich irgendeine Sau mal ,was aus den Kindern wird?Wer fördert Ihre Gene?Wer beachtet Ihre Nationalität oder Glauben?

    -ein verpflichtender Gentest kostet um die 240,-€ bei jedem Hausarzt…dett reicht!
    Und nicht 1000,-€ …
    -wer kontrolliert das Kindergeld was diese Mütter bekommen ;ob es auch wirklich für die Kids eingesetzt wird?
    -alleinerziehende der größte Kostenfaktor?Da stimmt ja wohl was nicht^^der größte Kostenfaktor sind Kinder für einen Staat!Und da wollen wir hin ….KINDER FÖRDERN,KINDER ACHTEN,KINDERGRUNDRECHTE SICHERN!

    Wie von Ihnen angemerkt s.u.stimme ich dem allerdings zu…GEHT SO WAS VON GAR NICHT

    -Da die Alimentierung ein Besoldungsbestandteil ist, erhalten sie dieses Geld nicht nur 18 Jahre fuer ein Kind, sondern lebenslaenglich und als Pension!!! Beamte zocken im voraus, also vor der ersten Pinkelpause, Fruehstueckspause, Kaffeepause, Zigarettenpause, Mittagspause und vor dem ersten erfolgreichen Stuhlgang ueber 1.000 EURO pro Kind ab. Ich erhalte nur 205,00 EURO pro Kind.-

    Wenn sie jetzt noch die Kinder schützen,Ihre wahre Identität preisgeben oder zumindest drüber sprechen mit der Mutter und Kind,dann könnte ich etwas wohlgefallen dran finden!Doch grade das vertuschen von Genen um sich wirstschaftliche Vorteile zu besorgen kennen wir alle zu genüge…DA WIRD KEIN KIND GEFÖRDERT GESCHWEIGE GEHOLFEN!

    Irgendwie finde ich Ihre Einstellung sehr Kinderfeindlich…und nicht human trotz der z.b.15 jährigen Prostituierten Hilfe.Was ist aus Ihr geworden,was aus dem Kind ,lieber Herr Papa^^?
    Wer schützt nun das Kind und die junge Frau die selbst noch ein Kind ist die kaum für sich geschweige ein Kind sorgen kann?Was passiert mit dem Geld was Sie so großzügig verteilen?Klar ist das Mist,das eine Mutter keinen Unterhaltsvorschuss bekommt!!!DOCH IN DIESEM ALTER DES MÄDELS WÄRE ES ANGEBRACHT GEWESEN EINEN ERFAHRENEN COACH ZU BEANTRAGEN/ANGAGIEREN,DER WOHNUNG UND AMTSWEGE UND GELDPROBLEME REGELT .
    -Das soll es noch geben,das Menschen sich für andere Menschen einsetzen…Z.B IN DEUTSCHLAND,ich habe die Erfahrung gemacht das grade Diejenigen sich besonders gerne der Behördenwillkühr widersetzen-
    Es reicht nicht aus „nur zu unterschreiben“sondern bittschön zu überprüfen was geschieht mit 1000den Kindern…

  15. Juergen Hass schreibt:

    Ich verstehe deutsche Vaeter nicht, die sich abkochen und ausrauben lassen von Staat und Mutter (Unterhalt), obwohl nicht biologischer Vater…… Vaeter muessen selbst dann Unterhalt zahlen, wenn sie nicht die Erzeuger sind…… Es gibt naemlich im deutschen Recht gesetzliche Vaeter, biologische Vaeter und soziale Vaeter……….. Der soziale Vater hat alle Rechte, der gesetzliche Vater zahlt……

    Man muss doch nur eine Pfaendungstabelle kaufen und feststellen, wie hoch die Pfaendung bei 0,00 EURO ist, wenn man xzy – Kinder hat….. dann braucht man nur noch die Vaterschaftsanerkennungen taetigen (dabei bin ich behilflich und vermittle und zockt als Beamter auch noch die Alimentierung fuer diese Kinder ab) und schon ist der Pfaendungsfreibetrag so hoch, dass alle leer ausgehen, die luegen und betruegen…… Legale Selbstjustiz ist besser als jahrelange Prozesse mit hohen Kosten, vielen Nerven, Verlust von Lebensqualitaet und Zeit……… Zeit ist Geld !!!! Man erhoeht sogar seine eigenen Bezuege und wegen der Kindererziehungszeiten auch noch drastisch seine Rente…..

    Spielend kann man die Rente von Angela Merkel uebertreffen, die selbst als Scheinehefrau eines Homosexuellen natuerlich keine Kinder hat…..
    Maenner, kaempft um Eure Gleichberechtigung !!!

  16. Juergen Hass schreibt:

    Ein verpflichtender Vaterschaftstest ist unrealistisch, traeumerisch und bei Kosten von rund 1.000 EURO pro Test fuer den Staat und die Gesellschaft unfinanzierbar. Zudem wuerde der Staat dann Familien nicht mehr hegen und schuetzen, sondern viele Familien zerstoeren und zertrampeln. Dann wuerde der Staat verfassungswidrig handeln, da nach Grundgesetz die Familie unter den besonderen Schutz des Staates steht. Der Staat wuerde sich selbst schaden, denn alleinerziehende Muetter sind der groesste Kostenfaktor in der Sozialhilfe. Es gibt nur einen Weg fuer den Staat und die Politik: „Augen zu, Ohren schliessen und nicht reden!“ Es mag zwar bitter fuer die Betroffenen sein, aber die Politik hat keinen Ausweg.

    Selbst Deutschland waere PLEITE, wenn man ueber 4.000.000 Frauen wegen der Luegen um die Kuckuckskinder in den Knast bringen wuerde, denn statistisch gibt es weltweit mindestens 10 Prozent Kuckuckskinder.

    Die Nazis waren schon verbloedet, denn die forderten einen Ariernachweis bis zum 5. Glied. Wenn die eigene Mutter schon zu 10 Prozent luegt, dann werden daraus schon 20 Prozent, wenn man die Grossmutter hinzunimmt….. Bis zum 5. Glied ist es also nur noch eine Lotterie (50 prozentige falsche Abstammung!!!), ob ich Jude oder Arier bin. Mithin haben sicherlich auch Juden Arier vergast. So bloede waren die Nazis. Dabei gibt es im Judentum ein gute Regel: Jude, ist man nur dann, wenn die Mutter Juedin ist!!!

    Ich werde in den naechsten zwei Jahren meine Kinderzahl von bisher ueber 2.000 Kinder auf ueber 100.000 Kinder aufstocken, wenn es keine Gesetzesaenderung bei der Beamtenbesoldung gibt. Beamte erhalten naemlich nicht nur Kindergeld, sondern eine Alimentierung und Ortszuschlag und Familienzuschlag und Beihilfe fuer jedes Kind.

    Da die Alimentierung ein Besoldungsbestandteil ist, erhalten sie dieses Geld nicht nur 18 Jahre fuer ein Kind, sondern lebenslaenglich und als Pension!!! Beamte zocken im voraus, also vor der ersten Pinkelpause, Fruehstueckspause, Kaffeepause, Zigarettenpause, Mittagspause und vor dem ersten erfolgreichen Stuhlgang ueber 1.000 EURO pro Kind ab. Ich erhalte nur 205,00 EURO pro Kind.

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