Scheinvater Klaus, vermögender Unternehmer – so wird es ihm nun ergehen! – Rechenbeispiel


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Scheinväter schauen zukünftig noch mehr in die Röhre und Kuckucksmütter können weiterhin applaudierend im Publikum platz nehmen – Karikatur von Dorthe Landschulz – Fotografie: Max Kuckucksvater

Die neue Gesetzesänderungen zum Scheinvaterregress haben übelste Auswirkungen für uns Scheinväter.

Hier nun ein Beispiel anhand des Scheinvaters Klaus, dass wir der Einfachheit halber nur auf Basis der aktuellen Düsseldorfer Tabelle berechnen.

Klaus ist Vater einer exakt 17-jährigen Tochter, Tanja. Tanja wohnt bei ihrer Mutter Lisa.
Seit der Geburt seiner Tochter ist Klaus von Lisa getrennt, denn sie hatte sich neu verliebt. Der neue heißt Bert, von dem sie sich aber auch nach nur zwei Jahren Beziehung trennt, denn Bert war ihr untreu.

Klaus – ein sehr gut verdienender Unternehmer – zahlt (so wie ich damals) den doppelten Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle. Bei dem 17-jährigen Kind sind das also 1.440 Euro. Den Unterhalt, den er der Mutter für die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit (aufgrund der nötigen Kindesbetreuung) zahlte und immer noch muss, ist da nicht einmal mit berücksichtigt. Auf dem bleiben wir Scheinväter generell so oder so sitzen.
In einem Streit haut Lisa ihrer Tochter um die Ohren, dass sie eh nicht Klaus Tochter ist. Tanja erzählt es ihrer Tante und die, ratet mal, erzählt Klaus davon. Klaus ist geschockt und kann es kaum fassen. Sein Anwalt handelt schnell, weswegen es glücklicherweise nur einen Monat braucht, um den Vaterschaftstest zu machen und noch einmal sechs Monate um die Vaterschaft erfolgreich anzufechten. Das sind dann sieben Monate mal 1.440 Euro, also  10.080 Euro gesamt. Über die 10.080 Euro freut sich Lisa sehr.
Weil Klaus nun ganz ganz viel Glück hat, findet er heraus, dass Bert der leibliche Vater seiner Kuckuckstochter ist. Doch Bert ist arbeitslos und muss somit nur den Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle löhnen, also 450 Euro. Das mal sieben Monate, sind 3.150 Euro gesamt. Somit würde Klaus gerade einmal 31,25 Prozent der letzten sieben Monate zurückerhalten können. Doch Bert ist arbeitslos, geschieden und hat noch zwei andere unterhaltspflichtige Kinder. Für ihn wäre selbst diese Forderung eine soziale Härte, dass sieht auch Klaus so. Scheinvater Klaus will aber sein Geld dennoch, denn bei Kuckucksmutter Lisa kann er es nicht einfordern – davor schützt sie der Gesetzgeber. Das Gericht befreit Bert von dieser Forderung. Klaus geht also zum Schluß gänzlich leer aus.
Lisa hat hingegen damals die für sie lukrativste Wahl getroffen. Sie hat sich von Klaus über die Jahre insgesamt 262.224 Euro erschlichen und ist stolze Besitzerin eines gutbürgerlichen Einfamilienhauses. Den Ehegattenunterhalt haben wir dabei noch nicht berücksichtigt. Halbtags arbeitet sie, seitdem Tanja 7 Jahre alt war, als Optikerin.

Wer sich jetzt denkt, dass das unfair ist, der möge sich von der Bundesregierung eines besseren belehren lassen. Denn schließlich habe Klaus ja ein Familienleben gehabt, und das sei ja schließlich einen Gegenwert, den Klaus ja nun einmal erhalten habe. Klaus durfte sein Kind nicht ein einziges Mal in seinem Leben besuchen.

Selbst, wenn die Gesetzesänderung nicht durchkommen sollte, wird Klaus auf seinen Regressansprüchen sitzen bleiben. Denn bei der Kuckucksmutter kann er auch heute keinerlei Regressforderungen geschweige denn Schmerzensgelder einklagen.

Wir fordern, dass Scheinväter SOFORT ab Kenntnis der Nichtvaterschaft von der Unterhaltspflicht freigestellt wird. Warum soll er weiter für ein Kind Unterhalt zahlen, dessen Vater er nicht ist und das er nicht adoptiert hat? Wer garantiert dem Scheinvater, dass der leibliche Vater des Kindes ausfindig zu machen ist? Wer, dass dieser die fortlaufenden Unterhaltszahlungen (voll) erstatten kann und auch überhaupt in gleicher Höhe Unterhaltszahlungen zu leisten hat? Denn der leibliche Vater, der ein geringeres Einkommen hat, wird weniger Kindesunterhalt zahlen müssen und nur zu dieser Betragshöhe kann er vom Scheinvater verklagt werden. Auf der nicht einklagbaren Differenz bleibt der Scheinvater sitzen. So zumindest, wenn die Willkür der Bundesregierung nicht von uns gestoppt werden sollte.

*(72 x 1.072 Euro +  72 x 1.230 Euro + 67 x 1.440 Euro = 77.184 + 88.560 + 96.480 Euro = 262.224 Euro total)

Anmerkung: Die Frage, wie es Klaus Kuckuckstochter Tanja dabei ergeht, haben wir in der rein finanziellen Berechnung außen vorgelassen. Tanja kann überhaupt nichts für ihr Dasein. Tanja ist ein Mensch, dessen Identität von der Person gefälscht wurde, der sie am meisten vertraute; ihrer Mutter. Wie sie nun damit umgehen wird, als Faustpfand und Betrugsmittel von ihrer eigenen Mutter missbraucht worden zu sein, können wir anhand der Erfahrungsberichte realer Kuckuckskinder hier im Kuckucksvaterblog erahnen.

Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
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4 Antworten zu Scheinvater Klaus, vermögender Unternehmer – so wird es ihm nun ergehen! – Rechenbeispiel

  1. Pingback: Begründung des Gesetzesentwurfs zur Schröpfung der Scheinväter – mit Kommentierung | kuckucksvater

  2. Emanni schreibt:

    Nicht nur der Erzeuger, sondern insbesondere auch die Mutter sollte regresspflichtig werden. Denn im Gegensatz zum tatsächlichen Vater ist sie bekannt und greifbar. Und natürlich mindestens genau so für diesen Betrug verantwortlich, wie der Erzeuger. Wenn nicht sogar Hauptschuldige.
    Aber wie allgemein üblich, wird die Frau als Täterin ausgeblendet und geschützt.

  3. Matze schreibt:

    Es ist der blanke Hohn. Die Mutter, die einzige die mit hoher Wahrscheinlichkeit weiß was Sache ist und den Schaden damit erst anrichtet, wird durch den Gesetzgeber geschützt.

  4. Pingback: JAWOs Links am Mittwoch – KW 39/16 – Sexismus in Berlin? - NICHT-Feminist

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