
Und weiter werden Kuckucksmütter wie Unmündige behandelt. Sie können nicht zur Verantwortung gezogen werden. – Screenshot „Die Presse“
Schlechte Nachrichten vom vierfachen Scheinvater aus Österreich. Wir haben bereits einige Male über den Fall von Albert Seeger-Wiesinger aus dem steyrischen Laussa in Österreich berichtet. In den ersten Instanzen gewann er die Prozesse, doch der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hob nun diese Urteile auf und nahm die Kuckucksmutter aus der Verantwortung.
So berichtet ‚Die Presse‘ in ihrem Artikel, den ich aufgrund der Informationsdichte hier fast in Gänze zitieren muss:
… Vier Kinder gebar sie ihm während der zwei Jahrzehnte dauernden Beziehung. Der unverheiratete Schichtarbeiter versorgte die Familie … Doch eigentlich war keines der vier Kinder von ihm.
Bei drei Kindern konnte der echte Vater – es war der Vermieter der Familienwohnung – geklagt werden. Im nunmehrigen Fall konzentrierte sich die Aufarbeitung auf die älteste, 1987 geborene Tochter, bei der der wahre Vater nicht mehr ausfindig gemacht werden konnte. 80.000 Euro Ersatz für die Unterhaltskosten, die er für die vermeintliche Tochter bis zu ihrem 17. Geburtstag geleistet hatte, wollte der Mann von der Mutter zurück.
Erst 2010, als einer der Söhne eine schwere Straftat begangen hat, hat sich der „Vater“ entschieden, per DNA-Gutachten überprüfen zu lassen, ob die vier Kinder wirklich von ihm sind. …
Der Mann sprach seine Freundin darauf an. Sie versicherte ihm, dass er natürlich der Vater sei. Sie sei nicht fremdgegangen.Bewusst in die Irre habe ihn seine nunmehrige Exfreundin damals geführt, argumentierte der Mann vor Gericht. Er stützte seine Klage gegen die Frau primär auf Schadenersatzansprüche, daneben machte er auch einen Aufwandsersatzanspruch (§1042 ABGB) geltend. Zumal eigentlich die Mutter für das Kind hätte aufkommen müssen.
Die Kindesmutter behauptete, dass es bis zum Jahr 2010 nie auch nur eine Diskussion darüber gegeben habe, wer der Vater der Tochter sei. Doch die Mutter wurde von der Erstinstanz als wenig glaubwürdig eingestuft. „Schon allein die Tatsache, dass sie nach wie vor abstreitet, einen sexuellen Kontakt zu einem anderen Mann als dem Kläger im empfängniskritischen Zeitraum gehabt zu haben, zeugt davon, dass sie in dem Zusammenhang entweder alles bewusst und berechnend abstreitet oder aber unbewusst negiert und verdrängt“, meinte das Bezirksgericht Steyr.
Im Ergebnis befand das Bezirksgericht, dass der Schadenersatzanspruch des Mannes zu Recht bestehe. Die Frau habe zumindest mit bedingtem Vorsatz in Kauf genommen, dass der Mann zu Unrecht die Vaterschaft anerkennt.
Das Landesgericht Steyr bestätigte das Urteil. Die Frau habe wegen ihres Mehrverkehrs (wie es Juristen nennen) nicht gutgläubig annehmen dürfen, dass ihr damaliger Freund der einzige mögliche Vater sei. Sie sei schadenersatzpflichtig. Was den Aufwandsersatzanspruch betrifft, so hätte das Erstgericht auch darüber befinden müssen. Da es das aber nicht gemacht und sich der Mann nicht dagegen gewehrt habe, sei dieser Anspruch aus dem Verfahren ausgeschieden.
…
Der Oberste Gerichtshof beurteilte den Schadenersatzanspruch anders. Der Mann habe vor Gericht nicht vorgebracht, dass er sein Vaterschaftsanerkenntnis bekämpft hätte, wenn die Frau im Gespräch kurz nach der Geburt alles zugegeben hätte.„Allein daraus, dass der Kläger irgendetwas tun hätte können, lässt sich ein konkreter Schadenersatzanspruch nicht ableiten“, so der OGH (8 Ob 125/14m). Es hätte ja sein können, dass der Mann, auch wenn die Frau den Mehrverkehr zugibt, von ihr trotzdem überzeugt worden wäre, dass er der Vater ist. Auch sei die Möglichkeit eines DNA-Tests 1987 nicht allgemein zur Verfügung gestanden.
Zudem müsse die Schuldfrage revidiert werden. Zumal die Frau, „welche Berechnungen sie auch immer angestellt haben mag, stets von der Vaterschaft des Klägers überzeugt war“, so der OGH. Der Frau könne man „(allenfalls grobe) Fahrlässigkeit, aber nicht Vorsatz“ vorwerfen, sagte der OGH. Und bloß bei bewusst wahrheitswidrigen Angaben sei ein Schadenersatzanspruch gegen die Mutter möglich.
Die Aussage der Frau, dass sie nicht fremdgegangen sei, beinhalte aber eigentlich schon einen Vorsatz, meint Schadenersatzrechtsexperte Andreas Kletečka von der Uni Salzburg im Gespräch mit der „Presse“. Zumindest mit einer Klage wegen Aufwandsersatzanspruchs könnte man in Unterhaltsfällen wie diesem durchdringen, meint der Experte, wenn auch nur zeitlich befristet (drei Jahre). Dieser Anspruch ist hier aber eben aus dem Verfahren ausgeschieden.
(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 21.09.2015)
Kommentar: Das Urteil ist schon ein Hammer. Die Kuckucksmutter lügt nachweislich selbst innerhalb der drei Verfahren beständig weiter und der OGH will im Gegensatz zu den Vorinstanzen und Rechtsexperten keinen Vorsatz feststellen. Dass zusätzlich zu der ganzen Misere das Bezirksgericht einen Formfehler im Urteil beging setzt dem Ganzen noch die Krone auf. Weil dies dem Anwalt des Klägers offensichtlich nicht aufgefallen war bleibt Herr Albert Seeger-Wiesinger auf seinen Forderungen sitzen und die Kuckucksmutter, die ihn nach Strich und Faden beschissen und ausgebeutet hatte kann sich lachend und jauchzend zurücklehnen.
Auch die Kommentare unterhalb des online gestellten Artikels sind lesenswert. Nachfolgend ein paar Stimmen.
So befindet ‚kritischer leser‘:
„es sind genau solche Urteile,die die Leute immer mehr am Rechtsstaat zweifeln lassen; gerade der 0GH ist ja für manche „bizarre“ Urteile schon bekannt.“
Und ’strassi‘:
„Hitziger Streit in einer Erziehungsfrage des 15-lährigen Kindes führt zur Aussage der Mutter: Geht dich nichts an, ist eh nicht
dein Sohn. Das wird im Prozess Bestreitung der ehelichen Geburt durch DNA bestätigt.Ehemann klagt nun den leiblichen Vater auf Schadenersatz für geleisteten Unterhalt.
Klage wird abgewiesen, weil KM erklärt vom KV heimlich Unterhalt erhalten zu haben. KM hat das Geld aber für sich verwendet, damit diese Alimentation nicht auffällt.
Ja so kann´s gehen, wenn man einen „Kuckuck “ aufzieht.
‚gertrudenora‘ kommt auch auf die vermutlich dahinterliegende feministische Ideologie und das durch diese gestörte Verhältnis zwischen den Geschlechtern zu sprechen:
Verfassungsgerichtshof als Teil der Parteiherrschaft
Das kommt raus, wenn man einen nach dem anderen Parteisekretär in die obersten Gerichtshöfe setzt: Politjustiz die jeder inhaltlichen Rechtfertigung entbehrt, ausgehöhlte einseitige Rechtssprechung zugunsten angeblich feministischer Interessen.Als selbständige Frau kann man sich nur schämen.
Vaterschaftstests werden jedenfalls immer mehr gefragt werden, wird die Beziehung zwischen den Geschlechtern unheimlich puschen.
Und prompt kommt auch schon von ‚Khaine‘ die Forderung, dass jeder einen Vaterschaftstest direkt nach der Geburt machen sollte:
… Gott wenn ich dieses Urteil lese kommt in mir echt der Witz mit dem Hund und den 2 Anwälten wieder hoch.
Allein schon der Umstand, dass sie 4 Kinder untergeschoben hat spricht jedenfalls dafür, dass sie das absolut gezielt gemacht hat und diesfalls Vorsatz (zumindest in Eventualform) vorliegt!
Also ich empfehle echt jedem Mann GLEICH NACH DER GEBURT einen Vaterschaftstest zu machen, da erspart man sich einiges an Scherereien.
Was sagst Du zu diesem Urteil?
20 jährige Beziehung
4 Kinder
Bevor ich die Mutter belange, will ich erst einmal wissen, wie ihre Vermögensverhältnisse sind und wie ihre Rente mal aussehen wird. Ich vermute im Allgemeinen, dass von den Geldern, die der Mann gezahlt hat, nichts mehr übrig ist. Und Pelzmäntel wird sich die vierfache Mutter wohl nicht gekauft haben. Moralisch ist das natürlich angreifbar, aber Betrug ist für mich etwas anderes. Sie hat kein Lotterleben geführt, was mit 4 Kindern an der Backe schlecht geht.
Hallo werde mal wach,ich bin nicht der Vater der Kinder,wäre sie nicht fremd gegangen hätte sie ein schönes Leben bei mir gehabt und auch einen schönen Lebensabend .(Sicherheit,Rente )..Jeder sollte für seine eigenen Kinder aufkommen und nicht andere..Der Staat macht es sich sehr bequem dabei Hauptsache es zahlt jemand für die Kinder..Vom Rechtsstaat,Österreich sind wir weit entfernt wenn der OGH das nicht erkennt das bei 4 Kuckucks-kinder ein vorsätzlicher ,Betrug enthalten ist..Der OGH sprach hier ein Urteil aus nicht zur Normalität eines gesunden Verstand zählt.. ??? Auch wie es mir dabei ergangen ist ist allen egal, ich habe das ganze nicht verursacht und und werde dafür auch noch bestraft vom Staat…Ich kann nur jedem werdenden Vater empfehlen sofort einen DNA -Test zu verlangen,eine Mutter die Ehrlich ist wird nix dagegen haben…Habe nicht nur die Kinder finanziell versorgt auch noch so an die 100 000 EURO an kosten für DNA,Gericht ,Rechtsanwalt ,Sprit ( Linz,Wien,Wels ) sowie mein Urlaub geopfert…
Hallo Albert,
danke für Deine Stellungnahme, der ich mich uneingeschränkt anschließe. Dass, was der Gesetzgeber in Österreich (und die jeweiligen auch in Deutschland und der Schweiz) macht, ist purer Sexismus. Das ist systematische Benachteilung von Männern und Bevorteilung von Frauen. Gleichberechtigung und Emmanzipation sehen anders aus.
Dir Danke ich ganz besonders dafür, dass Du den Schneid hast, Deine und somit auch UNSERE Interessen bis zum OGH zu tragen. Gerne möchte ich Dir anbieten einen Spendenaufruf hier im Kblog zu veröffentlichen, damit Du mit Deinem Fall zum EGMR gehen kannst. Wenn nicht Dir mit Deinen 4 Kuckuckskindern, welchem Scheinvater soll stattdessen noch Gerechtigkeit widerfahren?
Haftet Dein Anwalt dafür, dass ihm der Formfehler des Oberbezirksgerichtes nicht aufgefallen ist? Oder hatte er Dich darauf hingewiesen gehabt? Welche Möglichkeiten sieht er für Dich noch, um an Dein Geld zu kommen?
Was soll man dazu sagen? Männer der Welt verweigert den Frauen Sex, es gibt gefahrlose Alternativen und habt den Mumm unbequeme Parteien zu wählen. Macht nur Dienst nach Vorschrift, und wenn irgendeine Frau Euch vorjammert, dass sie doch gar nicht so ist, dann verlangt Taten statt Worte.
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OMG, eine neue Maria! Hat in 20 Jahren mit keinem anderen Mann geschlafen und trotzdem 4 Kinder zur Welt gebracht die nicht von ihm sind. Ein Wunder!
Es ist wirklich toll: Man muss als Mann nur zur der Zeit als die Frau schwanger war im selben Bett geschlafen haben und Mann wird automatisch zu Unterhalt verdonnert. Will man als biologischer Vater aber das Sorgerecht haben, muss man Anträge stellen und wahrscheinlich auch noch die Einverständnis der Mutter holen.
Und dann wundert man sich das immer Männer keine Zahlväter werden wollen. Der Grund ist natürlich, wie viele Journalistinnen und andere Frauen wissen, das Männer nicht mit starken Frauen klar kommen… oder irgendwas anderes was mit dem Ego des Mannes zu tun hat. Nicht die Rechtslage oder die Praxis.
pffffft…