Antwort vom Bundesjustizministerium zum obligatorischen Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG)


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Antwort vom Bundesjustizministerium auf den öffentlichen Brief von Frau Sabine Hornfischer (Seite 1 von 2)

Antwortschreiben von Frau Brigitte Radloff im Auftrag des Bundesjustizministers Heiko Maas auf den öffentlichen Brief von Frau Sabine Hornfischer:

Sehr geehrte Frau Hornfischer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. April 2015 an Herrn Bundesminister Maas, mit der Sie darum bitten, Ihre Anregung, einen

DNA-Test direkt nach der Geburt des Kindes vorzunehmen, als Gesetzesänderung vorzuschlagen. Herr Minister hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Ein Abstammungstest, der bei jeder Geburt durchzuführen wäre, hätte zweifellos Vorteile. Die Eltern erhielten gleich bei der Geburt des Kindes Klarheit über die biologische Vaterschaft; späteren Zweifeln, die den Wunsch nach einem heimlichen Vaterschaftstest entstehen lassen können, würde vorgebeugt. Der Nachteil wäre jedoch, dass Eltern und Kinder in allen Fällen gesetzlich verpflichtet werden müssten, eine genetische Untersuchung zu dulden. Es käme nicht darauf an, ob sie die Untersuchung wollen und ob Anhaltspunkte für eine Untreue der Ehefrau oder Partnerin bestünden. Der Staat würde damit den Eltern, insbesondere der Mutter, ein generelles Misstrauen entgegenbringen, obwohl es dafür in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle keinen Grund gibt.

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Seite 2 von 2 des Antwort vom Bundesjustizministerium auf den öffentlichen Brief von Frau Sabine Hornfischer

Zu berücksichtigen ist zudem, dass das geltende Abstammungsrecht eine Vaterschaftsvermutung zugunsten des Ehemannes der Mutter erhält. Überprüft wird die Vaterschaft nur, wenn die Eltern einen privaten Vaterschaftstest in Auftrag geben oder ein Elternteil oder das Kind die Vaterschaft beim Familiengericht anficht. Der Vater, der Zweifel an seiner Vaterschaft hat, kann sich mithin auch für das Nichtwissen entscheiden und auf eine Klärung der Vaterschaft verzichten. Dies dient dem Schutz der Familie und dem Interesse des Kindes, in dieser Familie aufzuwachsen.

Im Übrigen trägt Ihrem Anliegen das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom
Anfechtungsverfahren Rechnung, das am 27. März 2008 in Kraft getreten ist. Nach dem neugefassten § 1598a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Vater, Mutter und Kind
gegeneinander einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes. Wird die Einwilligung nicht erteilt, wird sie grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt. Der Anspruch ist an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Radloff

Unser Kommentar: Erstmalig lesen wir vom Bundesjustizministerium, dass durch den obligatorischen Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) die Eltern gleich von Beginn an Klarheit über die biologische Abstammung hätten und mögliche spätere Zweifel vorbeugen würde. Dass durch den OVAG die Identität des Kindes gemäß der UN-Kinderrechtskonventionen erstmalig sichergestellt wäre, wird nicht erwähnt. Dabei geht es in dieser Angelegenheit in erster Linie um die authentische Identität des Kindes und dessen Recht darauf. Erst an zweiter Stelle sollte es um die Bedürfnisse der Eltern gehen – die Gewichtung ist also noch immer nicht richtig. Dass sich Frau Radloff hinter dem vorgeschobenen Grund, dass man so ja allen Müttern ein generelles Mißtrauen gegenüberbringen würde ist auf den ersten Blick zwar nachvollziehbar, doch tut sich der Staat hingegen nicht schwer dabei, beim Standesamt nach den Ausweisen zu fragen. Auch werden Männer ohne mit der Wimper zu zucken zum Vaterschaftstest aufgefordert, obwohl diese aussagen, dass sie nicht der Vater des Kindes sein könnten.

Männern darf man also generelles Mißtrauen gegenüberbringen, Frauen nicht. Im Feminismus nennt sich so etwas „positive Diskrimination“. Für den gesunden Menschenverstand ist es unfair weil sexuelle Diskrimination.

Schlußfolgerung: Der von uns geforderte OVAG sorgt für Rechtssicherheit und dennoch verschließt sich das Bundesjustizministerium dieser Lösung und mißt lieber weiterhin mit zweierlei Maß.

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Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn aus erster Ehe nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe fand, gründete ich dieses Blog. Dieses Blog verbindet Kuckuckskinder, Scheinväter, Väter und Kuckucksmütter untereinander, stellt Hilfsthemen bereit. Zusätzlich klärt es die Öffentlichkeit über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug auf, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der obligatorische Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG) ist das einzige Mittel, welches das Kind sicher vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither entstanden sehr viele Kontakte und Freundschaften zu Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern. Der Austausch mit ihnen half mir dabei, meine Trauer zu verarbeiten. Und: Ja, ich lebe tatsächlich in Kolumbien. Inzwischen sind meine Frau und ich stolze Eltern einer Tochter. https://www.facebook.com/max.kuckucksvater
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12 Antworten zu Antwort vom Bundesjustizministerium zum obligatorischen Vaterschaftstest ab Geburt (OVAG)

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  2. Horst schreibt:

    Den DNA Test nach der Geburt eines Kindes nicht durchzuführen, dient nur dem Schutz der Mutter und schadet dem Kind und dem „Vater“.
    Den Einwand, dass der Schutz der “ Familie“ im Vordergrund steht, kann ich nicht nachvollziehen.
    Nur die Frau bekommt ein Kind und nur die Frau kann ihrem Mann ein Kind unterschieben und wenn die Frau fremd geht, stimmt in der Beziehung etwas nicht. Da kann man dann wohl kaum von Familie reden.
    Außerdem, wie schon im vorigem Beitrag erwähnt, soll ja die Vorratsdatenspeicherung ausgeweitet werden, sind wir nicht schon lange Gläsern? Jedermann kann im Internet nachschauen ob sein Nachbar insolvent ist, beim ganz normalen Einkauf wird die PLZ abgefragt, auf dem Flughafen werden Fingerabdrücke und die Augen gescannt u.s.w. Jetzt ist sogar im Gespräch das Bargeld abzuschaffen, damit wir noch mehr kontrolliert werden können. Also bitte!
    Nur bei der Klärung der Vaterschaft wird so ein Tamm Tamm gemacht, warum? Weil, wenn der Ehemann der Vater ist, es einen sicheren Zahler gibt. Da geht es nicht um Kindeswohl oder Familie.
    Bei dem DNA Test nach der Geburt werden die Daten lediglich hinterlegt. Und jeder Vater oder jedes Kind hat dann eine Anlaufstelle, wenn er oder es Zweifel an seiner Abstammung hat, ohne zeitliche Begrenzung (2 Jahresfrist). Da brauchen keine Gerichte in Anspruch genommen werden.
    (Es wird dann wohl kein Arzt über den Krankenhausflur laufen und die “ frohe Kunde“ über die Vaterschaft bzw. Nichtvaterschaft herumposaunen)

  3. Mirco schreibt:

    Man muss es einfach immer wieder klar und deutlich sagen: In unserer Gesellschaft wird bei jeder relevanten Entscheidung das Wohl der Mütter über das Wohl der Kinder gestellt.

  4. Wolfgang Gogolin schreibt:

    “ … Die Eltern erhielten gleich bei der Geburt des Kindes Klarheit über die biologische Vaterschaft …“ – erhielten sie bei einem obligatorischen Test nicht zwangsläufig. Es würde allenfalls Klarheit darüber geben, ob der angegebene Mann der Vater ist oder nicht. Sollte er es nicht sein, gibt es keinen Hinweis darauf, wer der tatsächliche Vater sein könnte.

    • Max Kuckucksvater schreibt:

      Immerhin gibt es die Klärung, ob der vermutliche Vater auch wirklich der Vater ist. Wenn die Vaterschaft ausgeschlossen ist, dann wird die Ermittlung des leiblichen Vaters leicht sein, sofern die Kindsmutter mitspielt. Da die Alimenteansprüche ein guter Anreiz ist, werden die meisten der dann verhinderten Kuckucksmütter gerne bereit sein, den oder die möglichen Väter zu benennen. Ein zweiter wichtiger Punkt ist, dass der Paragraph 1592 auf „Vater ist der, der das Kind gezeugt hat“ geändert wird.

      • Wolfgang Gogolin schreibt:

        Die Alimenteansprüche sind kein guter Anreiz, denn die bestehen ja auch jetzt schon. Eine Mutter wird zudem, wie viele Kinder sie auch immer von vielen verschiedenen Männern haben mag, samt Nachwuchs vom Sozialstaat durchgefüttert.
        Ich wollte auch nur darauf hinweisen, dass es so etwas wie einen allgemeinen Vaterschaftstest nicht geben kann – schon heute legen manche Frauen dem Jugendamt lange Listen mit möglichen Vätern vor, ohne dass der richtige darunter wäre.
        Das mit dem §1592 stimmt natürlich, eine Modifizierung änderte jedoch nichts daran, dass die Mutter eines Kindes immer bekannt ist, der Vater aber nicht zwangsläufig.

  5. Sven Seemann schreibt:

    Einen verpflichtenden DNA-Test ab Geburt halte ich für eine fatale Proliferation des Überwachungsstaats. Niemand kann garantieren, dass diese Tests nicht gespeichert und später für noch so obskure Sicherheitsinteressen verwendet werden.

    Sinnvoller wäre ein schnell durchsetzbarer, unbürokratischer, gesetzlicher Anspruch des Vaters auf einen solchen Test z.B. bevor er die Vaterschaft anerkennt. Es liegt dann an jedem Mann selbst, ob ihm eine sichere biologische Vaterschaft oder ein symbolisches Vertrauensbekenntnis (durch Unterlassen) gegenüber der Mutter wichtiger ist. Jeder kluge Mann wählt dann ersteres.

  6. Vieles sorgt einfach für Sicherheit, etwa die Vorratsdatenspeicherung. Man muss aber nicht alles umsetzen, was für Sicherheit sorgt, wie die VDS ebenfalls zeigt.

    Denn entsprechende Staatliche Test sind eben auch ein Eingriff in die Informationsfreiheit des Einzelnen. Zudem sind sie kostenintensiv.
    Das sind natürlich Gesichtspunkte, auf die sich ein Gesetzgeber stützten kann.

    Das „Recht auf Nichtwissen“ ist natürlich eine heikle Sache. Ich will aber gar nicht mal ausschließen, dass einigen Eltern, auch Vätern, das durchaus recht ist, dass sie da keine Kenntnis haben.

    Damit will ich nicht sagen, dass ich gegen einen OVAG bin, er hat seine Vorteile. Das er zwingend zu installieren ist sehe ich aber nicht
    hatte ich auch mal was zu:

    Verpflichtende Vaterschaftstests ab Geburt?

  7. KaRa schreibt:

    „….Nach dem neugefassten § 1598a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Vater, Mutter und Kind gegeneinander einen Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes. Wird die Einwilligung nicht erteilt, wird sie grundsätzlich vom Familiengericht ersetzt. Der Anspruch ist an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft. ….“

    Warum muß ein Vater erst das Gericht anrufen (und damit die Sache an die große Glocke hängen) um ein Grundrecht durchzusetzen welches angeblich eh problemlos erteilt wird.
    Sind die Gerichte nicht überlastet wie in den Medien ständig zu lesen ist, oder haben die Gerichte nichts anderes zu tun und es geht nur um die Gerichtskosten?

  8. luenzer schreibt:

    Es ist schon interessant, dass der Justizminister einerseits die Vorratsdatenspeicherung ausweitet – aber zugleich klar gegen einen obligatorischen Vaterschaftstest ist.
    Besonders der Satz ‚Dies dient dem Schutz der Familie und dem Interesse des Kindes, in dieser Familie aufzuwachsen.‘ zeigt, dass er vom Interesse des Kindes sehr wenig Ahnung hat; denn das Kind hat ein grundsätzliches Interesse an seiner wahren Abstammung.

    • Petra Scholz schreibt:

      Dieser Meinung schließe ich mich an, zumal es eben nicht immer dem Schutz der Familie und des Kindes dient, gerade in vielen Fällen, wo jene Kinder insgeheim abgelehnt- und für den daraus resultierenden Frust der Eltern herhalten müssen.

      Hegt das Kind Zweifel und stimmen die Eltern keinem Abstammungstest zu, sind diese auf der sicheren Seite, dürfen ihr Geheimnis zu Ungunsten des Kindes wie bisher, weiter hüten und behaupten das Kind würde lügen oder aus Boshaftigkeit handeln, etc.

      So besteht für das Kind, welches in jenen Situationen versucht ist, diesen Test mit Hilfe des Staates zu erwirken, keinerlei Rechte, da die Gerichte Beweise fordern, um einen solchen Abstammungstest in Auftrag zu geben und Dank der Lügen von Eltern, die ihr Geheimnis um jeden Preis zu wahren bereit sind, lehnen Gerichte letztlich die Klage des Kindes mit der lapidaren Begründung ab, sie beruhe auf bloßen Verdacht hin.

      So viel zum Schutz und dem Recht im Sinne des Kindes, dass ich nicht lache. Das Recht der Mütter/Eltern, wird über das Recht des Kindes gestellt, in jenen Situationen hat das Kind keinerlei Chance.
      Es hat mit Recht nichts mehr zu tun, es ist eine Fars.

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