Weil sie ihren Liebhaber Markus R. heimtückisch und kaltblütig ermordet hat, ist die Arztgattin Nicole S. vom Bochumer Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau dem Mann im September vergangenen Jahres erst unbemerkt einen giftigen Mix aus Betäubungsmitteln eingeflößt und ihn dann erstochen hat, um das Unterschieben eines Kuckuckskindes weiter geheim zu halten. Die 32-jährige Angeklagte hat ihren Geliebten umgebracht, weil dieser damit gedroht hatte, einen Vaterschaftstest zu machen und den Ehemann über das Verhältnis zu informieren, sagte der Vorsitzende Richter. Der drohende Vaterschaftstest habe sich “wie eine Schlinge um ihren Hals” gezogen. Die Ehe mit dem Arzt habe sie dabei nicht gefährden wollen, weil diese ihr soziale Aufwertung und materielle Sicherheit gebracht habe. Inzwischen hat ein Gutachten ergeben, dass tatsächlich Markus R. der Vater des Kindes ist. Der Junge, inzwischen ein halbes Jahr alt, lebt bei dem Ehemann der Mörderin. Von Gesetz wegen ist er der Vater. Denn nach § 1592 Nr.1 BGB ist derjenige Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist…
Artikel aus der Süddeutschen Zeitung: Arzt-Ehefrau muss wegen Mord an Geliebtem lebenslang in Haft
Artikel aus dem Spiegel: Mordprozess gegen Arztgattin – Eine tödliche Affäre
Update:
Sie hatte zwei weitere Affären vor der mit Markus R.
Artikel aus den Ruhrnachtichten: Bänkermord fortgesetzt – Zeugin: Familie hat Nicole S. nie akzeptiert
In den Ruhrnachrichten wurde in mehr als 10 Artikeln ausführlich über den Prozess berichtet.
- Ankläger fordert lebenslange Haft
- Brand in der Wohnung – Zufall oder Absicht?
- Stiche waren bis zu 16 Zentimeter tief
- Tränenreiches Wiedersehen vor Gericht
- Für Angeklagte ging es wohl nur um Sex
- Arztgattin bringt Seelsorgerin mit ins Gericht
- Arztgattin schweigt nach Anklage-Verlesung
- Nicole S. wegen Mordes angeklagt
- Geständnis im Fall Markus R.
- Achtstündige Vernehmung der Verdächtigen
- Streit um Vaterschaft als Motiv
- HintergrundRätsel um toten Banker
Ich bin Schweizer und kenne mich leider nicht so ganz mit dem deutschen Recht aus. Aber so wie ich weiss, giltet auch in der Schweiz wen man verheiratet ist, ist man der Vater. Es gibt aber auch eine Zeit die man getrennt Leben muss, damit man sich scheiden lassen kann. Man lebt zwar getrennt, aber vor dem Gesetz halt doch nicht. Man sieht da wieder, welch heuchlerische Moral in den Gesetzen festgeschrieben werden, welche die Wirklichkeit nicht annähernd abbilden und man dies auch nicht anpassen will, weil man dann ja die ach so propagierten Werte angreifen würde. Es wird Zeit die Heucheleien abzulegen und endlich offen über alle möglichen Situationen zu diskutieren.