Das Urteil zur Auskunftsverpflichtung der Kuckucksmutter und somit der Verpflichtung, den mutmaßlichen Vater sowie alle anderen, die ihr in der in Frage kommenden Zeit beigewohnt haben ist nun in voller Länge im nachfolgenden Link nachzulesen.
Wir vom Kuckucksvaterblog freuen uns
über die Bestätigung des BGH’s, dass das Persönlichkeitsrecht nur solange besteht, wie dadurch nicht der Rechtsanspruch eines anderen verletzt wird. Zitat: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist jedoch nicht schrankenlos gewährleistet, sondern ausdrücklich nur insoweit, als dadurch nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird.“
Wir hoffen, dass bald der Gesetzgeber auch die Rechte des Kindes auf Identität von Geburt an sicherstellt. Ein Vaterschaftstest nach Geburt würden diesen meist aus kriminellen Motiven handelnden Kuckucksmüttern einen Riegel vorschieben. Ebenso fordern wir eine juristische Würdigung der Verbrechen seitens der Kuckucksmütter.
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lieber max bin schon am nachforschen und kontakte herstellen lg charlotte ich bin dabei wo wir sind ist vorne:)
Super! Kennst Du auch noch andere Betroffene aus Österreich, die die Aktion unterstützen wollen?
bin dabei welche in erfahrung zu bringen lg
ich hab keine ahnung ob wir sowas in österreich haben aber ich werd mich erkundigen und werd mich mit dir in verbindung setzten damit du mir sagst was das genau sein soll
bravo bravo ein grosser schritt leider nur in deutschland hier in österreich sind wir leider leider noch nicht soweit …
wir brauchen Leute, die an die Kinderkommission in Österreich und das Justizministerium schreiben. Den öffentlichen Brief würden wir dann auch bei uns im Blog veröffentlichen. Kannst Du den schreiben?