Möglichkeiten der Herstellung der richtigen Identität:
- Grundsätzliches DNA-Abstammungsgutachten in den ersten zehn Tagen nach Geburt eines Kindes (OVAG – obligatorischer Vaterschaftstest ab Geburt), wobei der Putativvater (also der mutmaßliche Vater) das Ergebnis ohne Einverständnis der Mutter anfordern kann
- Änderung des BGB §1592 Abs.1 „Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,“ zu „Vater eines Kindes ist der, der das Kind gezeugt hat.“
- Bei bestehender falscher Identität (Kuckuckskind) eine unbefristete und unbedingte Möglichkeit der juristischen Klärung bei Auskunftspflicht aller beteiligten Identitätsfälscher
Abschließend…
…liegt es an der Bundesregierung die Gesetzgebung in diesem Bereich zu novellieren, um nicht nur entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention zu handeln, sondern die rein emotionalen Achterbahnfahrten aller Beteiligten zu verhindern.
Hier geht es zu Teil 1 „Verstößt Deutschland gegen die UN-Kinderrechtskonvention?“
Hier geht es zu Teil 2 „Was ist Identität? – Verstößt Deutschland gegen die UN-Kinderrechtskonvention? „
Pingback: Keine Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung mit Samenspende | kuckucksvater
Ich möchte mal die“Zwischenfälle“hiermit ganz lieb grüßen…IHR HÄTTET EUCH RUHIG EINWENIG MEHR ANSTRENGEN KÖNNEN!;D
Emotionale Achterbahnfahrt ist noch harmlos ausgedrückt…ich bin da etwas direkter…es werden in Deutschland Kinder vertuscht und oft sind sie Anfeindungen in unserer Gesellschaft ausgesetzt!Menschen 2.Klasse gibt es nicht und ich gedenke nicht mich auf diesem Level in Deutschland zu bewegen…Deutschland „für“ jedes Kind und für anständiges Verhalten den nicht biol.Ziehvätern und biol.Vätern gegenüber!