Vaterschaftstest nach jeder Geburt gefordert – Schweizer leisten Pionierarbeit


Schweizer Fahne

Schweizer Flagge

Die Forderung nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftstest nach jeder Geburt wird immer lauter. Wie der Schweizer Väterverein „mannschafft“ in seiner neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Ent!Scheidung“ ausführt, soll damit dem Betrug am Kind und an beiden Vätern – dem biologischen und dem vermeintlichem – rasch und nachhaltig ein Riegel vorgeschoben werden. „Wir wollen, dass künftig bei jeder Geburt von Gesetzes wegen die Vaterschaft überprüft wird „, sagt Vorstand Michael de Luigi.

Eine gesetzliche Antwort ist auch aus einem ganz anderem Grund notwendig, denn die derzeitige Praxis verstößt – nach unserer Auffassung – gegen die UN Kinderrechtskonventionen, welche unter anderem auch Deutschland, Österreich und die Schweiz unterschrieben haben.

UN Kinderrechtskonvention Artikel 8 Absatz 2

„Werden einem Kind widerrechtlich
einige oder alle Bestandteile
seiner Identität genommen, so
gewähren die Vertragsstaaten
ihm angemessenen Beistand und
Schutz mit dem Ziel, seine Identität
so schnell wie möglich wiederherzustellen.“

Lesen Sie den gesamten Artikel hier:  Schweiz – Väterverein mannschafft fordert: Gentest nach jeder Geburt und Abschaffung des Ehegatten-Unterhalts

Über Marcus Spicker

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9 Antworten zu Vaterschaftstest nach jeder Geburt gefordert – Schweizer leisten Pionierarbeit

  1. anniefee schreibt:

    Ich könnte mir allerdings auch vorstellen, dass sich dadurch die Rate von Abtreibungen und Neonatiziden (Anmerk. der Red.: Neugeborenentötung) erhöht. Oder sonstigen Maßnahmen, nicht in einem offiziellen Kreißsaal zu gebären.
    gerade psychisch unstabile Frauen würden in Panik geraten: erst unerwünscht schwanger geworden und dann keine Chance diese Schande vor der Familie und dem evt. vorhandenen nicht-zeugenden-Partner zu verbergen..
    ich denke, ein solches Gesetz kann erst kommen, wenn auch die Gesellschaft sich dahingehend geändert hat. dass es nicht mehr „unmännlich“ und „unehrenhaft“ ist, mit einem nicht genetischen Nachwuchs zusammenzuleben.

    • kuckucksvater schreibt:

      Dass es durch diese Gesetzesänderung dann neue irrationale Reaktionen geben könnte, ist möglich, doch mit Sicherheit nicht die Regel. Vielmehr bin ich davon überzeugt, dass durch das Wissen, dass mit der Geburt unmittelbar der Vater festgestellt wird, die nötigen klärenden Gespräche endlich überhaupt einmal stattfinden werden.
      Das Hilfsangebote – z.B. Mediationsgespräche – sofern sie noch nicht existieren, her müssen, ist klar. Doch deswegen die Väter und Kinder weiterhin zu entrechten, ist nicht hinnehmbar. Diese Begründunglogik müßte dann auch dazu führen, dass ein verheirateter Familienvater von der (Ex-) Geliebten nicht zum Vaterschaftstest gezwungen werden dürfte, damit er keinen eventuellen Ausraster bekommt, in welchem er sich und seine Familie tötet. Ist auch schon vorgekommen.
      Ob ein Mann, dessen Frau ihn betrogen hat, mit ihr zusammen leben möchte, soll er entscheiden können. So, wie auch jede Frau es für sich entscheiden kann, ob sie mit Ihrem Mann weiterhin zusammenleben möchte, wenn durch den positiven Vaterschaftstest feststeht, dass er fremd gegangen ist.

      • anniefee schreibt:

        Ja, Sie haben Recht, Ausraster sind möglich, aber nicht die Regel.
        Dieses Kuckucksthema ist eben ein sehr emotionales, es müsste mehr niedrig-schwelligere Beratungsangebote geben.

        • kuckucksvater schreibt:

          Als persönlich Betroffener kann ich dazu einiges erzählen. Für mich gibt es bis heute keine gezielte Anlaufstelle. Dieser Blog ist auch dafür da, anderen Menschen mit dem Kuckucksfaktor diese zu bieten – auch für Kuckucksmütter. Wir brauchen auch noch eine Hotline, Selbsthilfegruppen etc. Ich kann glücklicherweise schon sagen: „Wir arbeiten daran“

  2. hans scheinvater schreibt:

    Die Aussicht auf einen Abstammungstest noch im Kreißsaal würde die „Gesprächsbereitschaft“ fast aller potentieller Kindesunterschieberinnen deutlich erhöhen und solch ein Verhalten endlich aus dem Bereich des Kavalierdeliktes holen. Es ist einfach eine kriminelle Handlung mit unabsehbaren Folgen für alle Beteiligten!!!

  3. Martin schreibt:

    Dem Kind ist damit qua Identität auf jeden fall geholfen. Auch wenn der Vater nicht bekannt ist.
    Davon ab durfte es die absolute Ausnahme sein das der Vater der Mutter nicht bekannt ist. Wenn das tatsächlich so ist dann ist dies die Identität des Kindes und nicht eine Lebenslüge.

    Ich finde ein viel wichtigerer Grund ist aber das man jemandem dem man ein Kind unterschiebt oft die möglichkeit nimmt selber kinder zu bekommen, da es vom Alter, den Finanzen und emotional nicht mehr geht. Ich finde das ist kein Kavaliersdelikt sondern kriminell. Es ist auch vermeidbar, eine Frau weiss vielleicht nicht immer wer der Vater ist, aber was sie sicher weiss ist ob mehr als 1 person in frage kommt.

  4. Das ist eine hübsche Überlegung. Ihre sinnvolle Umsetzung scheitert allerdings daran, dass sich ein Vater aus dem Genmaterial des Kindes allein nicht destillieren lässt. Wenn sich also beim Test herausstellt, dass der angegebene Vater nicht der biologische Vater sein kann, stellt sich eben nur das heraus – und nicht der tatsächliche Vater. Ein Kind würde also keine Identität gewinnen können, nur eine Kindesunterschieberin wäre entlarvt.

    • Omti schreibt:

      Allein das wäre schonmal positiv. Das würde die Weiber doch eindeutig dazu zwingen ehrlich zu sein, oder halt Pech zu haben.

    • kuckucksvater schreibt:

      danach müßte ein Gesetz greifen, welches die Mutter zur Preisgabe des Vaters verpflichtet und wenn sie ihn nicht benennen kann, weil sie seinen Namen etc. nicht kennt, dann halt das unter eidesstattlicher Versicherung. Wenn es um das Kindergeld geht, kommen die meisten aber sehr schnell auf die Idee, den richtigen freiwillig anzugeben. Nicht bei allen, aber der Mehrzahl. Das zeigen zumindest die Vaterschaftsaufhebungsverfahren.

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