Abstammungsgutachten
Auch als Vaterschaftstest bekannt. Heutzutage mittels einer DNA-Analyse ermittelbar. Früher wurde die Vaterschaft über den Blutgruppentest ausgeschlossen. Einen Vaterschaftsnachweis konnte man damit jedoch nicht erbringen.
Bindungstoleranz
Mit Bindungstoleranz wird die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils bezeichnet, die Bindungen des Kindes zum anderen Elternteil, bzw. zu anderen wichtigen Personen, zu respektieren und zu fördern bzw. ihre Aufrechterhaltung wenigstens zu tolerieren. (Quelle: Wikimannia) Nachdem der Scheinvater seine Nichtvaterschaft nachgewiesen hat, ist die Kontaktverhinderung zwischen Scheinvater und Kuckuckskind eine übliche Reaktion der Kuckucksmutter.
Biologischer Kuckucksvater
ist der biologische Vater eines Kuckuckkindes.
Biologischer Vater
der Vater, mit dessen Samen das Kind gezeugt worden ist.
Biologisches Überlebens-Grundrecht
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, sich fortzupflanzen und somit biologisch in seinen Nachfahren fortzubestehen. Dieser Begriff wurde vom Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera (Universität Kassel, BRD und Stanford, USA) geprägt.
De-Facto-Adoption
sind Vorgänge, die de facto eine Adoption darstellen, jedoch durch gesetzliche Tricksereien anders dargestellt werden. Eine Form davon ist die Schwarze Adoption und eine andere die Adoption durch Verheiratung der Kindesmutter (vor Geburt des Kindes) mit dem nicht-leiblichen Vater.
DNA-Analyse (beim Abstammungsgutachten)
Vergleich von DNA-Abschnitten, durch die eine Vaterschaft festgestellt bzw. ausgeschlossen wird. Anders als beim Gentest werden nur die Längen der Alleelen miteinander verglichen. Ein Rückschluss auf Krankheiten etc. ist aus diesen Daten NICHT möglich.
Erzeuger
Der Erzeuger ist der leibliche/biologische Vater eines Kindes. Häufig wird der Begriff von Personen verwendet, die den leiblichen Vater als Vater ablehnen und ihn damit abwerten möchten. In der Medizin hingegen ist es ein wertneutraler Begriff.
Gendiagnostikgesetz
In Deutschland bestimmt das Gendiagnostikgesetz, in welchem Rahmen DNA-Proben entnommen und analysiert werden dürfen. Da es unter anderem auch den heimlichen Vaterschaftstest verbietet, hat der Volksmund dafür die Bezeichnung “Schlampenschutzgesetz” geprägt.
Gentest
wird häufig mit dem Vaterschaftstest verwechselt. Ein großer Fehler, denn der Unterschied zwischen Gentest und Vaterschaftstest liegt darin, dass beim Gentest eine DNA-Sequenzierung stattfindet, um Gendefekte, Krankheiten und andere Eigenschaften einer Person festzustellen. Es ist ein wesentlich aufwändigeres Verfahren als es der Vaterschaftstest ist, der lediglich die Alleelenlängen beschreibt.
Gesetzlicher Vater
die gesetzliche Vaterschaft ist in Deutschland im Paragraphen § 1592 BGB so geregelt, dass 1., 2., 3. alle drei Möglichkeiten aufzählen? derjenige der Vater ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet ist. Wer schon einmal gehört hat, dass Seitensprünge auch innerhalb von Ehen geschehen können, wird wissen, dass dies nur die Haltung eines sehr naiven oder ignoranten Geistes sein kann. Falls es keinen Ehegatten zum Zeitpunkt der Geburt gegeben hat, kann quasi jeder beliebige Mann, theoretisch sogar minderjährige Jungen, unabhängig von einer tatsächlichen Vaterschaft gesetzlicher Vater werden. Einzige Vorraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Kindesmutter.
Gesetzliche Mutter
die gesetzliche Mutterschaft ist im Paragraphen § 1591 geregelt und besagt, dass diejenige die Mutter ist, die das Kind geboren hat. Das bedeutet, dass die genetische Verwandtschaft für den Gesetzgeber bedeutungslos ist. Dass die genetische Abstammung ein wichtiger Identitätsbestandteil eines jeden Kindes (Menschen) ist, wird vom Staat bewusst ignoriert und somit die UN Kinderrechtskonvention Art. 8 Abs. 2 verletzt.
heimlicher Vaterschaftstest
der heimliche Vaterschaftstest ist laut Gendiagnostikgesetz in Deutschland seit dem 01. Februar 2010 verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Vor Gericht sind solche heimlichen Vaterschaftstest ohnehin nicht verwertbar. Dennoch entschließen sich manche, einen heimlichen Vaterschaftstest vorzunehmen und die Proben in ein ausländisches Labor z.B. nach Österreich oder in die Niederlande zu versenden, da dort kein Nachweis der legalen Probenentnahme erbracht werden muss. Auf diese Weise wird dann das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests umgangen.
Identitätsfälschung
Die Fälschung der Identität ist im Grunde genommen eine Straftat laut StGb und wird auch durch Dr. Max Stadler vom Justizministerium so bestätigt. Doch der Paragraf 1592 BGB stempelt jeden Ehemann automatisch zum gesetzlichen Vater. Dadurch – so seine Schlussfolgerung – läge ja bei fehlender biologischen Verwandtschaft zwischen Kuckuckskind und Scheinvater keine Identitätsfälschung vor, da er ja doch gesetzlich gesehen der Vater ist. (Was für ein akrobatischer Gedankengang!) Und das soll auch noch – zum Wohl des Kindes – vom Staat so gewollt sein. Er verweist jedoch darauf, dass die Identitätsfälschung unter gewissen Vorraussetzungen sehr wohl sogar für die Kuckucksmutter strafbar ist, sofern das Kind außerehelich geboren sei. Doch dass bisher nicht ein einziger Fall bekannt ist, in dem eine Kuckucksmutter wegen Identitätsfälschung verurteilt geschweige denn angeklagt wurde, verschweigt Herr Dr. Stadler in der Stellungnahme geflissentlich.
Identitätsraub
Durch die Identitätsfälschung wird den Kuckuckskindern ein wesentlicher Teil der eigenen Identität geraubt. Fragen wie, woher komme ich, von wem habe ich dieses oder jenes Merkmal oder Verhaltensweise geerbt, wer gehört zu meiner Familie, warum bin ich anders als meine Geschwister, warum werde ich anders in der Familie behandelt, können bis zur Aufdeckung des Identitätsraubes, zur Hälfte nicht oder nur falsch beantwortet werden.
Imbissvater
siehe Kioskvater
Kindesunterhalt
ist die finanzielle Leistung des anderen gesetzlichen Elternteiles an den das Kind betreuenden Elternteil
Kindesunterschiebung
wird im Strafgesetzbuch im Paragraphen 169 geregelt. Doch erstaunlicherweise findet dieser Straftatbestand keine Anwendung vor Gericht. Nach unserer Rechtsauffassung und unserem Rechtsverständnis findet die Kindesunterschiebung überall dort statt, wo der Vater entweder durch die Vaterschaftsvermutung zum gesetzlichen Vater gestempelt wird oder die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt, sich inbeiden Fällen aber seiner Nichtvaterschaft nicht bewusst ist. Siehe: Personenstandsfälschung – ein Delikt, das keinen interessiert?
Kioskvater
Ein Sozialhilfeempfänger, der für einen Geldbetrag die Vaterschaft eines Kindes anerkennt, ohne der biologische Vater zu sein, wird als Kioskvater bezeichnet. Zumeist hat der Kioskvater eine deutsche Staatsangehörigkeit, damit hierdurch die dann zumeist nichteuropäische Kuckucksmutter einen deutschen Aufenthaltstitel und das Kuckuckskind die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt. Desweiteren besteht dadurch Kindesunterhaltsanspruch an den Kioskvater. Da dieser nicht zahlungsfähig ist, muss der Staat mit Kindesunterhaltsvorschuss einspringen, was für die Kuckucksmutter einen beachtlichen finanziellen Zugewinn bedeutet.
Mehr dazu finden Sie im Artikel: “Vaterschaftsanfechtung bei Migranten durch deutsche Behörden – Bundesverfassungsgericht prüft Legalität“
Kuckuckskind
Das von der Mutter dem sozialen Vater untergeschobene Kind. Es kann ebenfalls ein Kind sein, das einer anderen Frau untergeschoben wird, z.B. durch das Vertauschen unmittelbar nach der Geburt. Durch den falschen Wissenstand in Bezug auf die eigene Abstammung, besteht die Gefahr von Inzest durch Unkenntnis, auch psychologische Schäden aufgrund des Familiengeheimnisses – oder besser Kuckucksmuttergeheimnisses – sind möglich. Über die Anzahl der Kuckuckskinder pro Jahr in Deutschland gibt es viele verschiedene Angaben, sowie von Radikal-Feministinnen bewusst verbreitete Falschzahlen.
Kuckucksvater (Scheinvater)
zumeist ist oder war dieser im Glauben, dass er der biologische Vater seines Kindes sei und somit zugleich auch der soziale Vater. Es gibt auch Fälle, in denen der Kuckucksvater um seine Nichtvaterschaft weiß und das Kind von sich aus annimmt (Schwarze Adoption). Ebenso besteht die Möglichkeit, dass er Kenntnis davon hat, dass eventuell auch ein anderer der Vater sein könnte, jedoch die wirkliche Vaterschaft ungeklärt lässt und zumeist das angenomme Kind nicht darüber aufklärt.
Kuckucksmutter
die Mutter, die ihrem Kind, dem Scheinvater und meist auch dem biologischen Vater gegenüber die Information über den wahren Personenstand des Kindes fälscht oder vorenthält.
Lebensthema
durch das Unterschieben eines Kindes bzw. den Raub eines Teiles der Identität entsteht zwischen der Wirklichkeit und der geglaubten Realität eine Kluft, die seelische, emotionale und soziale Konflikte bei Scheinvätern und Kuckuckskindern hervorrufen. Diese Konflikte wirken sich auf die Betroffenen ein Leben lang aus. Somit wird dieses Ereignis zu einem Lebensthema.
Leiblicher Vater
der leibliche Vater ist derjenige, der das Kind gezeugt hat, also dessen Gene sich im Kind wiederfinden. Eine leibliche Vaterschaft ist für die gesetzliche Vaterschaft bis heute unerheblich, ebenso werden leibliche Väter von der deutschen, österreichischen und schweizerischen Gesetzgebung nur für die Verpflichtungen herangezogen, bekommen jedoch (noch) fast gar keine Rechte zugesprochen. Erst die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) verurteilte Deutschland wegen dieser Praxis auf Verletzung der Menschenrechte und zur Abänderung des Familienrechtes.
Leibliche Mutter
ist die Frau, deren Gene sich im Kind wiederfinden.
Leihmutter
ist eine Frau, die ihren Körper zur Schwangerschaft für die leiblichen Eltern zur Verfügung stellt. Hierbei wird der Frau eine befruchtete Eizelle einer anderen Frau eingesetzt und von ihr ausgetragen. Die Leihmutterschaft ist in vielen Ländern Europas (Frankreich, Belgien, Griechenland etc.) und der Welt erlaubt, jedoch nicht in Deutschland, was in jüngster Zeit zu absurden Urteilen führte.
Personenstand (schweizerisch Zivilstand)
sich durch das Familienrecht ergebende Stellung einer Person einschließlich des Namenrechtes
Personenstandsfälschung
durch Täuschung herbeigeführter Irrtum über familienrechtliche Verhältnisse. Im Falle des Unterschiebens eines Kindes, ist es in Frankreich eine Straftat (état civil des personnes). Im alten Rom wurde diese Tat als “suppositio partus” benannt. In Deutschland ist bisher noch kein einziger Fall bekannt, bei dem eine Kuckucksmutter für ihr Handeln juristisch zur Verantwortung gezogen wurde. Theoretisch wäre dies – laut des Justizministeriums – bei unverheirateten Kindesunterschiebungen möglich. Mehr siehe Artikel: Personenstandsfälschung – ein Delikt, das keinen interessiert?
Putativvater
ist derjenigen bzw. sind die jenigen, der / die als Väter in Betracht kommen.
Rabenmutter
eine Mutter, die sich schlecht um ihr Kind kümmert oder gar aktiv Schaden zufügt bzw. diesen billigend in Kauf nimmt. Sie ist das Gegenteil vom Bild der fürsorglichen, verantwortungsvollen und selbstlosen Mutter.
Scheinvater
siehe Kuckucksvater
Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung, absichtlicher Abort)
die absichtliche Beendigung einer Schwangerschaft.
Schwarze Adoption
ist die Umgehung des Adoptionsrechtes mittels der Vaterschaftsanerkennung eines Stiefkindes durch den neuen Partner der Kindesmutter. Dadurch wird das Adoptionsrecht und die damit verbundenen Vorraussetzungen ausgehebelt und ist im Gegensatz zur Adoption vom leiblichen Vater – trotz Vaterschaftsnachweis – derzeit noch nicht anfechtbar. Möglich ist dieser Identitätsraub in all den Fällen, bei denen das Kind in der Geburtsurkunde keinen Vater eingetragen hat. Somit ist die Vaterschaftsanerkennung ohne der leibliche Vater zu sein, eine De-Facto-Adoption.
Mehr dazu finden Sie im Artikel “Die schwarze Adoption – Vaterschaftsanerkennung statt Adoption“
Schlampenschutzgesetz (Gendiagnostikgesetz)
als dieses empfinden und bezeichnen einige Menschen das Verbot des heimlichen Vaterschaftstests (Abstammungsgutachten) durch den Ehemann bzw. Putativvater
Sozialer Vater
Der Mann, der für ein Kind die Vaterrolle erfüllt, ohne sein biologischer Vater zu sein.
Vaterschaftsanerkennung
Die freiwillige urkundliche Anerkennung der Vaterschaft, die der Zustimmung der Kindsmutter bedarf. Ein Vaterschaftstest wird nur verlangt, wenn das anzuerkennende Kind vom Staat als finanzielle Bedrohung angesehen wird, was z.B. bei der Anerkennung von Kindern im außereuropäischem Ausland lebender nichteuropäischer Mütter der Fall ist. Ebenso bei der Anerkennung der Vaterschaft von einem Kind einer deutschen Mutter durch einen außereuropäischen Vater, insbesondere, wenn dieser im außereuropäischem Ausland lebt. Häufig wird die Vaterschaft anerkannt, um das Adoptionsrechtes zu umgehen. (siehe Schwarze Adoption)
Vaterschaftsanfechtung
eine Klage vor dem Familiengericht zur Aufhebung der bestehenden rechtlichen Vaterschaft durch die gerichtliche Feststellung, dass der angenommene Vater nicht der biologische Vater ist. Ausführen kann dies die Kindesmutter, der gesetzliche Vater und das volljährige Kind. Dem leiblichen Vater wird dieses Recht derzeit noch verwehrt. Für die Anfechtungsmöglichkeit gibt es eine Frist von zwei Jahren. Sie setzt frühestens zum Zeitpunkt der Geburt, ansonsten ab dem Zeitpunkt des ersten berechtigten Zweifels ein. Für das anfechtende Kind tritt die Frist frühestens mit dem Eintritt der Volljährigkeit ein.
Vaterschaftsfeststellung
eine Klage vor dem Familiengericht zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Vaterschaftstest
siehe Abstammungsgutachten
Verkappte Zwangsadoption
Der Paragraph 1592 1. BGB “Vater ist der, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,” stempelt jeden Ehemann zum Vater. Für den Staat ist es dabei bedeutungslos, ob der Ehemann überhaupt der Vater sein könnte, geschweige denn es überhaupt ist. (Z.B. Zeugungsunfähigkeit, getrennt lebend, etc.) So wird ein Ehemann, der nicht der Vater des Kindes ist per Gesetz quasi zur Adoption eines Kindes gezwungen und muss – sofern er über seine Nichtvaterschaft erahnen konnte – gegen das Kuckuckskind vor Gericht klagen, wenn er die verkappte Zwangsadoption aufheben möchte.
(Geschaffen wurde der Begriff von Josef Groll, der bis heute – wie viele andere Scheinväter auch – nicht aus seiner gesetzlichen Vaterschaft eines Kuckuckskindes entlassen wird.)
Wechselbalg
eine in Österreich übliche Bezeichnung für ein Kuckuckskind. Früher war es auch in Deutschland ein üblicher Begriff. Er stammt vom veralteten Begriff ‘Balg’ für Kind ab.
Weiblicher Brutpflegeparasitismus
Das Verhalten einer Frau, die einem Mann ein Kind unterschiebt nennt sich ‘weiblicher Brutpflegeparasitismus’. Durch das Unterschieben wird dem Mann vorgetäuscht, sich fortgepflanzt und somit sein biologisches Überleben gesichert zu haben. Dadurch wird er für die Aufzucht des Kindes von der Kuckucksmutter parasitär ausgebeutet und um sein biologisches Überlebensgrundrecht betrogen. Er beschreibt ausschließlich das Verhalten der Kuckucksmutter und ist keine Bezeichnung für das Kind. Geprägt wurde dieser Begriff vom Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera (Universität Kassel, BRD und Stanford, USA).










