Abstammungsgutachten
Auch als Vaterschaftstest bekannt. Heutzutage mittels einer DNA-Analyse ermittelbar. Früher wurde die Vaterschaft über den Blutgruppentest ausgeschlossen, eine Vaterschaft kann man damit nicht nachweisen.
biologischer Kuckucksvater
ist der biologische Vater eines Kuckuckkindes.
biologischer Vater
der Vater, dessen Samen das Kind gezeugt hat
biologisches Überlebens-Grundrecht
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, sich fortzupflanzen und somit biologisch in seinen Nachfahren fortzubestehen. Dieser Begriff wurde vom Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera (Universität Kassel, BRD und Stanford, USA) geprägt.
DNA-Analyse (beim Abstammungsgutachten)
Vergleich von DNA-Abschnitten, durch die eine Vaterschaft festgestellt bzw. ausgeschlossen wird. Anders als beim Gentest werden nur die Längen der Alleelen miteinander verglichen. Ein Rückschluß auf Krankheiten etc. ist aus diesen Daten NICHT möglich.
Gentest
wird häufig mit dem Vaterschaftstest verwechselt. Ein großer Fehler, denn der unterschied zwischen Gentest und Vaterschaftstest ist, dass beim Gentest eine DNA-Sequenzierung stattfindet, um Gendefekte, Krankheiten und andere Eigenschaften einer Person festzustellen. Es ist ein wesentlich aufwendigeres Verfahren, als der Vaterschaftstest, derhingegen nur die Allelenlängen beschreibt.
Kindesunterhalt
ist die finanzielle Leistung des anderen gesetzlichen Elternteiles an den das Kind betreuende Elternteil
Kuckuckskind
Das von der Mutter dem sozialen Vater untergeschobene Kind. Es kann ebenfalls ein Kind sein, das einer anderen Frau untergeschoben wird, z.B. durch das Vertauschen unmittelbar nach der Geburt. Durch den falschen Wissenstand der eigenen Abstammung, besteht die Gefahr von Inzest durch Unkenntnis.
Kuckucksvater (Scheinvater, Putativvater)
ist oder war im Glauben, dass er der biologische Vater seines Kindes sei und somit zugleich auch der soziale Vater. Auch ist es möglich, dass er um die Möglichkeit bzw. dem Fakt seiner Nichtvaterschaft bescheid weiß, jedoch die wirkliche Vaterschaft ungeklärt läßt bzw. das angenomme Kind nicht darüber aufklärt.
Kuckucksmutter
die Mutter, die ihrem Kind, dem Scheinvater und meist auch dem biologischen Vater, die Information über den wahren Personenstand des Kindes fälscht oder vorenthält.
Personenstand (schweizerisch Zivilstand)
sich durch das Familienrecht ergebende Stellung einer Person einschließlich des Namenrechtes
Personenstandsfälschung
durch Täuschung herbeigeführter Irrtum über familienrechtliche Verhältnisse. Im Falle des Unterschiebens eines Kindes, ist es in Frankreich eine Straftat (état civil des personnes). Im alten Rom wurde diese Tat als “suppositio partus” benannt.
Putativvater
siehe Kuckucksvater
Scheinvater
siehe Kuckucksvater
Schwangerschaftsabbruch (Abtreibung, absichtlicher Abort)
die absichtliche Beendigung einer Schwangerschaft.
sozialer Vater
Der Mann, der für ein Kind die Vaterrolle erfüllt, ohne biologische Vater zu sein.
Vaterschaftsanerkennung
Die freiwillige urkundliche Anerkennung der Vaterschaft, die der Zustimmung der Kindsmutter bedarf. Ein Vateschaftstest wird nur verlangt, wenn das anerkannte Kind vom Staat als finanzielle Bedrohung angesehen wird. Z.B. die Anerkennung von Kindern im außereuropäischem Ausland lebender nichteuropäischer Mütter. Ebenso bei der Anerkennung der Vaterschaft von einem Kind einer deutschen Mutter durch einen außereuropäischen Vater, insbesondere, wenn dieser im außereuropäischem Ausland lebt.
Vaterschaftsanfechtung
eine Klage vor dem Familiengericht zur Aufhebung der bestehenden Vaterschaft durch die gerichtliche Feststellung, dass der angenommene Vater nicht der biologische Vater ist.
Vaterschaftsfeststellung
eine Klage vor dem Familiengericht zur gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Vaterschaftstest
siehe Abstammungsgutachten
Wechselbalg
eine in Österreich übliche Bezeichnung für ein Kuckuckskind. Früher war es auch in Deutschland ein üblicher Begriff. Er stammt vom veralteten Begriff ‘Balg’ für Kind ab.
weiblicher Brutpflegeparasitismus
Das Verhalten einer Frau, die einem Mann ein Kind unterschiebt nennt sich ‘weiblicher Brutpflegeparasitismus’. Durch das Unterschieben wird dem Mann vorgetäuscht, sich fortgepflanzt und somit sein biologisches Überleben gesichert zu haben. Dadurch wird er für die Aufzucht des Kindes von der Kuckucksmutter parasitär ausgebeutet und um sein biologisches Überlebensgrundrecht betrogen. Er beschreibt ausschließlich das Verhalten der Kuckucksmutter und ist keine Bezeichnung für das Kind. Geprägt wurde dieser Begriff vom Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera (Universität Kassel, BRD und Stanford, USA).









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