Japan – gesetzliche Vaterschaft / Kuckuckskind / Eheverbot / Vaterschaftsanfechtung - In der japanischen Gesetzgebung gibt es nach einer Scheidung ein 180-tägiges Heiratsverbot. Dieses wollte eine davon betroffene Frau nun vor Gericht anfechten und verlor die Klage. Das Gericht hält – trotz eines möglichen DNA Vaterschaftstestes – weiterhin diese Frist für angebracht, um mögliche Streitigkeiten zur Vaterschaftsfrage zu vermeiden. Im japanischem Recht gilt bei ehelich geborenen Kindern die sogenannte Vaterschaftsvermutung, wodurch, wenn eine Heirat unmittelbar nach einer Scheidung stattfände, eben für die Dauer einer Schwangerschaft die Gefahr mit sich bringt, daß das Kind automatisch dem falschen Vater zugeordnet werden würde und eine Vaterschaftsanfechtung in Japan lediglich vom Scheinvater innerhalb eines Jahres ab Geburt eingereicht werden kann.
Fazit: Japan macht es den Vätern auch nicht gerade leichter, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Wenigstens werden die Kinder dort in der Zeit nach einer Scheidung vor einer De-Facto-Adoption (durch die Heirat der Mutter vor der Geburt des Kindes durch einen Mann, der nicht der leibliche Vater ist) geschützt.
Die wohl einfachste und einzig vernünftige Lösung wäre auch dort ein Vaterschaftstest ab Geburt.
Quellen: www.Info4Alien.de & www.asienspiegel.ch
Folgende Artikel der Serie “Ein Tag – Ein Grund - Warum die Vaterschaft bereits bei Geburt geklärt werden muss” dürften Sie interessieren:
Grund Nr. 1: Der Gleichheitsgrundsatz
Grund Nr. 2: Kriminalitätsprävention
Grund Nr. 3: Steuergelder sparen
Grund Nr. 4: Informationelle Selbstbestimmung für alle
Grund Nr. 5: Bestehende Familien wirklich schützen
Grund Nr. 6: Kinder haben das Recht auf Identität
Grund Nr. 7: Gesundheitsvorsorge
Grund Nr. 8: Inzest
Grund Nr. 9: Schutz vor AIDS
Grund Nr. 10: Respekt vor Vater und Kind











