Wenn leiblichen Vätern der Kontakt zu ihren Kindern verwehrt wird, haben sie bislang oft schlechte Karten vor Deutschlands Gerichten und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (wir berichteten). Doch das soll sich in Zukunft ändern. Leibliche Väter sollen mehr Rechte auf Umgang mit ihren Kindern auch gegen den Willen der Mütter bekommen. Das Kabinett verständigte sich am Mittwoch auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, über den nun der Bundestag entscheiden muss.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte leiblichen Vätern zuletzt in mehreren Entscheidung das grundsätzliche Recht eingeräumt, ihre Kinder zu sehen. Da biologische Väter im deutschen Recht jedoch nicht vorgesehen sind, war Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nun zum Handeln gezwungen.
Entscheidend soll demnach künftig sein, ob der Kontakt des nicht verheirateten Vaters dem Kindeswohl diene, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Mutmaßliche leibliche Väter sollen zudem künftig auch gegen den Willen der Mütter einen DNA-Test zur Feststellung ihrer Vaterschaft durchsetzen können.
Zur Pressemitteilung des BMJ: Umgangsrecht – Mehr Rechte für leibliche Väter vom 17.10.2012












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Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Wo bin ich bitte gleichberechtigt ?
Gute Frage, die ich mir auch stelle!
Man sollte die Rechte der Väter von der Unterhaltszahlung abhängig machen. Schnell würde den Vater von der Kindesmutter das Umgagsrecht eingeräumt, wenn sie kein Geld mehr bekommt. Warum soll ein Vater zahlen, wenn ihm sein Kind mit allen möglichen fadenscheinigen Ausreden verwehrt bleibt???
Kindeswohl: Das ist richtig. Der Begriff “Kindeswohl” ist wohl der meistmissbrauchte Begriff in der deutschen Rechtsprechung – er steht für das genaue Gegenteil und ist zur Zeit auch ein Kampfbegriff der Väterausgrenzung. Allen Gesetzgebungsverfahren, die mit “Kindeswohl” argumentieren, muss man nach wie vor misstrauisch gegenüber stehen.
Nichtsdestowenigertrozt freue ich mir darüber, dass die katastrophale Situation der Väter in diesem Land immer wieder seit neuestem politische Aufmerksamkeit findet und auch Ansätze gemacht werden, diese zu verbessern. Auch wenn es für eine ganze Generation zu spät ist, bleibt die Hoffnung, dass es in Zukunft anders und besser wird.
Dass der Entwurf noch nicht ganz sauber ist sieht auch Frau Merk so und kritisiert wohl einen anderen Punkt, den ich noch nicht so gesehen habe. http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-regional/merk-kritisiert-gesetzesentwurf-zu-rechten-26749842.bild.html
Dem könnete rasch ageholfen werden, in dem ein Vaterschaftstest, so wie vom Gesetzgeber gefordert, unmittelbar nach der Geburt gemacht wird
“…wie vom Gesetzgeber gefordert” ???
Ups natürlich nicht vom Gesetzgeber…von den Betroffenen, sorry war mal wieder zu eilig!
Nun wird der nächste Schritt fällig, den Begriff “Kindeswohl” zu definieren und einen Leitfaden für Richter zu erstellen, damit die auch wirklich neue Urteile fällen und sich nicht weiterhin hinter dem sogenannten “Kindeswohl” verstecken können.
“Kindswohl” das ich nicht lache! Wie viele Urteile werden gesprochen, “zum Wohle des Kindes” die dann nicht dem “Wohle des Kindes” dienen. Meines Erachtens eine Art, rasch den Schreibtisch leer zu fegen!
Ein Beispiel bin ich!
Abgeschoben in eine fremde Familie, obwohl das damals zuständige Jugendamt dagegen sprach, denn mein rechtlicher Vater war nicht fähig.
Eine Definition aus dem Jahr 1974, die für mich noch galt:
„Das Wohl eines Kindes liegt in seiner Entwicklung zur leiblichen, seelischen und gesundheitlichen Tüchtigkeit. Das Kind dahin zu führen, d. h. zu einer Persönlichkeit heranzubilden, ist das Ziel der Erziehung.
Erschkrende Definiton!