Österreich / Steyr / Laussa – Kuckuckskind / Urteil / Schadensersatz - Über den Fall vom vierfachen Scheinvater Albert Seeger-Wiesinger aus Laussa haben wir bereits mehrfach berichtet. Mit Hilfe seines Rechtsanwaltes Christoph Rogler konnte er sich eine Zahlung von 132.000 Euro wegen dreier seiner Kuckuckskinder erstreiten. Dies ist nur ein Bruchteil der von ihm geleisteten und geforderten 400.000 Euro. Der 73-jährige leibliche Vater der dreien - Altbauer (Rentner) Franz S. – stelle sich wohl als vermögenslos dar und wird bereits für Alimentezahlungen an Ex-Frau und an die zwei noch minderjährigen Kuckuckskinder auf das Existenzminimum heruntergepfändet. Somit wird der Scheinvater wohl erst in vier Jahren, wenn die Kinder alle volljährig sind, die erste Pfändung erfolgreich betreiben können. Dieses Geld möchte er dennoch seinen nicht leiblichen Kindern zu gute kommen lassen.
Zu seinem Erfolg vor Gericht merkte er an, dass dieser Sieg kein Trostpflaster und nur bedingt eine Genugtuung für ihn sei und „Ich muss aufpassen, dass mich der Kummer nicht auffrisst“.
Zusammen mit seinem Anwalt ermittelt er die rechtlichen Möglichkeiten nun auch gerichtlich gegen die Kuckucksmutter vorzugehen.
Der Vater der ältesten Tochter ist weiterhin unbekannt.
Quellen: nachrichten.at, kleinezeitung.at, newstria.at, Tiroler Tageszeitung online, orf.at, & krone.at












Ich wünsche ihm viel Erfolg dabei, die Kuckucksmutter vor Gericht für ihr Handeln verantworten zu können. Es wäre ein wichtiger Schritt dahin, dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch im Bereich der Verantwortung,Haftbarkeit und Rechtsprechung Einzug erhält.