Österreich / Wien / Aich - Vaterschaftsanfechtung - Man sollte es zwar nicht glauben, aber es gibt tatsächlich noch etwas schlechteres, als die Zweijahresfrist nach berechtigem Zweifel bei der Vaterschaftsanfechtung. Und zwar: zusätzlich die 3o Jahresfrist ab Geburt des Kuckuckkindes. In diesem Falle wäre es zum Beispiel Yelka Schmidts Vater nicht mehr möglich gewesen, die Vaterschaft erfolgreich anzufechten, doch glücklicherweise lebt dieser nicht in Österreich. Was sich doch alles Recht nennen darf….
Nun wurde die Zweijahresfrist und die neue Lebensgefährtin des Scheinvaters ihm selbst zum Verhängnis, da diese einen Brief an das Kuckuckskind verfasst hatte, in welchem sie beschreibt, dass er sie doch immer wie eine eigene Tochter angenommen hatte, obwohl er gewusst hatte, dass sie nicht seine leibliche Tochter gewesen sei. Mehr im Artikel “Zu spät losgesagt: Mann bleibt auf “Kuckuckskind” sitzen” in “die Presse”
Es gibt also in Deutschland noch viel zu tun und noch mehr in Österreich. Weiß jemand, wie die Fristen in der Schweiz aussehen?










