Leibliche Väter können sich nicht vom Kuckuckskind freikaufen – die Presse


Österreich / Wien / Steier - Kuckuckskind, leiblicher Vater, Scheinvater, Kuckucksmutter - Ein biologischer Vater (leiblicher Vater) hatte dem Scheinvater einmalig 150.000 € gezahlt. Diese Summe war wegen des hohen Pflegebedarfs des schwerkranken Kuckuckkindes erbracht worden und ebenfalls an der Bedingung festgemacht, dass der gesetzliche Vater niemals die Vaterschaft anfechten und die leibliche Vaterschaft weiterhin geheim gehalten werde. Dies wurde hinzu auch notariell festgehalten, (was sehr an Marta Pandoras Fall erinnert) doch ist wegen Sittenwidrigkeit unwirksam. Nun muss der biologische Vater auch noch weitere knapp 50.000 Euro an den Scheinvater zahlen, da die 150.000 Euro für das Kind aufgewendet wurden und ein Unterhaltsanspruch hinzukomme.

Ihr findet den ausführlicher recherchierten und erklärenden Bericht in “die Presse”.

Quelle: Die Presse – “Freikauf” vom leiblichen Kind scheitert – von Philipp Aichinger

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Über Max Kuckucksvater

Seit Anfang 2011 weiß ich nun, dass mein Sohn nicht mein leiblicher Sohn ist. Da ich weder im Netz, noch irgendwoanders Hilfe gefunden hatte, habe ich diesen Blog gegründet. Dieser Blog verbindet Kuckuckskinder und Kuckucksväter untereinander, stellt Hilfethemen bereit. Ein weiteres Ziel ist die Aufklärung der Gesellschaft über den stattfindenden Identitätsraub und Betrug, damit wir in Zukunft dieses Leid verhindern können. Der Vaterschaftstest ab Geburt ist das einzige Mittel, welches das Kind vor der Fälschung seiner Identität bewahren kann. Seither sind sehr viele Kontakte und Freundschaften zu anderen Scheinvätern, Kuckuckskindern und anderen Betroffenen sowie Unterstützern entstanden. Der Austausch mit ihnen hat mir geholfen, meine Trauer zu verarbeiten.
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