Österreich / Wien / Steier - Kuckuckskind, leiblicher Vater, Scheinvater, Kuckucksmutter - Ein biologischer Vater (leiblicher Vater) hatte dem Scheinvater einmalig 150.000 € gezahlt. Diese Summe war wegen des hohen Pflegebedarfs des schwerkranken Kuckuckkindes erbracht worden und ebenfalls an der Bedingung festgemacht, dass der gesetzliche Vater niemals die Vaterschaft anfechten und die leibliche Vaterschaft weiterhin geheim gehalten werde. Dies wurde hinzu auch notariell festgehalten, (was sehr an Marta Pandoras Fall erinnert) doch ist wegen Sittenwidrigkeit unwirksam. Nun muss der biologische Vater auch noch weitere knapp 50.000 Euro an den Scheinvater zahlen, da die 150.000 Euro für das Kind aufgewendet wurden und ein Unterhaltsanspruch hinzukomme.
Ihr findet den ausführlicher recherchierten und erklärenden Bericht in “die Presse”.
Quelle: Die Presse – “Freikauf” vom leiblichen Kind scheitert – von Philipp Aichinger










