Kuckuckskind und Scheinvater – In ihrer Ausgabe vom 12.08.2012 griff die “Rheinpfalz am Sonntag” die Kuckucksproblematik auf. Autor Daniel Krauser gelang mit tatkräftiger Unterstützung dreier Betroffener, die wir über den Blog vermitteln konnten und denen unser aller Dank dafür gebührt, eine recht ausgewogene Reportage über viele Facetten der Thematik. Eine Kuckucksmutter, die ihre Sicht darstellen hätte können, war leider nicht zu finden. Sehr irritierend: Der ebenfalls interviewte Anwalt für Familienrecht Dr. Reinhart Enßlin aus Mannheim mit sehr abschätzigen Äußerungen, die ernsthaft daran zweifeln lassen, ob man als Betroffener dort gut vertreten wird…
Im Falschen Leben Rheinpfalz am Sonntag vom 12.08.2012 (als .pdf)











Liebe Blogfreunde, lassen wir uns von den Aussagen des Herrn Rechtsanwalt Dr. Reinhart Enßling nicht entmutigen, nämlich, dass die Rechtsprechung in Deutschland der Lebenswirklichkeit gerecht wird u n d dass er das Gejammer von Männern manchmal nicht mehr hören kann. Hier kommt es auf die Sichtweise an, wen er vertritt und ich wäre auf seine Reaktion gespannt, wenn ihm ein solches Desaster widerfahren würde. Im übrigen spricht hier ein Angehöriger einer Berufsgruppe, die mit derartigen Dingen ihr tägliches Brot verdient. So ein Mann kann sich gar nicht anders äußern, weil er sonst an dem Ast sägen würde, auf dem er sitzt. – Um es kurz zu sagen: Die Lebenswirklichkeit gibt die Natur vor. Derzufolge kann der Vater eines Kindes nur der Mann sein, der es gezeugt hat, sonst keiner. Rechtlicher Vater kann nach den Vorgaben unseres Grundgesetzes nur der Mann werden, der den Sachverhalt kennt und zustimmt, wie beispielsweise bei einer Adoption. Man kann es drehen und wenden wie man will, etwas anderes ist nach dem Grundgesetz nicht möglich.
Ein anderer Rechtsanwalt, der gleichzeitig auch Bundestagsabgeordneter ist, teilte mir zu meiner Feststellung, dass nur der Mann Vater eines Kindes sein kann, der es gezeugt hat, mit: ‘Zudem würde bei Ihrem Vorschlag auch derjenige Vater eines Kindes, der das Kind bei einem einmaligen Kontakt mit der Mutter gezeugt hat, darüber hinaus aber weder Interesse an der Mutter noch an dem Kind hat. Dieser Mann wäre rechtlich für ein Kind verantwortlich, an dem er gar nicht interessiert ist. Dies würde dem Wohl des Kindes massiv wiedersprechen’.
Nun wisst Ihr, liebe Blogfreunde, für was so ein betrogener Ehemann alles gut ist – geradezu schaudererregend! Gruß, Sepp Groll
Danke, für diesen Beitrag an die K-Väter, finde ich gut! Es kann nicht genug berichtet werden!
LG Marta