Mit einer überraschenden Mitteilung wartete heute Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf: Ihr Ministerium legt einen Referentenentwurf vor, der eine Änderung im Umgangsrecht vorsieht für biologische Väter, deren Kinder bei Mutter und rechtlichem Vater leben. Und dies auch dann, wenn er bislang keine enge soziale Bindung zum Kind aufgebaut hat oder besser gesagt aufbauen konnte.
Damit reagiert das Ministerium auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der in zwei kürzlich verhandelten Fällen beanstandet hatte, dass dem biologischen Vater eines Kindes ein Umgangs- und Auskunftsrecht ohne Prüfung des Kindeswohlinteresses im Einzelfall vorenthalten wird. Die Rechtsposition der leiblichen, nicht rechtlichen Väter soll daher gestärkt werden.
Der Kuckucksvater-Blog begrüßt diese Gesetzesinitiative, auch wenn befürchtet werden muss, dass der Begriff des Kindeswohls auch hier sehr leicht missbraucht und ad absurdum geführt werden kann.
Hier geht es zur Pressemitteilung des BMJ
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Ich kann mich der Befürchtung ebenfalls anschließen, dass diese Wandlun nicht das Allheilmitteln sein wird. Auch, wenn hier formal eine große Hürde genommen würde: die praktische Anwendung weicht leider allzu häufig vom theoretischen Recht ab. Servus, Andreas