Grund Nr. 3: Steuergelder sparen
Die geplante gerichtliche Klärung führt zu einer Mehrbelastung der ohnehin schon überlasteten Justiz. Ein obligatorischer Test würde Vaterschaftsanfechtungs und -feststellungsklagen obsolet machen und gleichzeitig zu einer Entlastung der öffentlichen Kassen führen, da für diese Fälle keine Prozesskostenhilfe mehr gewährt werden müsste. Eine Mehrbelastung durch Unterhaltszahlungen ist im Vergleich zur aktuellen Situation nicht zu erwarten, da bekanntlich jedes Kind auch einen Vater hat, der für seinen Nachwuchs aufkommen muss.
Quelle zur Verfügung gestellt von Manndat e.V., aktualisiert vom Kuckucksvaterblog
Grund Nr. 1: Der Gleichheitsgrundsatz
Grund Nr. 2: Kriminalitätsprävention
Grund Nr. 4: Informationelle Selbstbestimmung für alle
Grund Nr. 5: Bestehende Familien wirklich schützen
Grund Nr. 6: Kinder haben das Recht auf Identität
Grund Nr. 7: Gesundheitsvorsorge
Grund Nr. 8: Inzest
Grund Nr. 9: Schutz vor AIDS
Grund Nr. 10: Respekt vor Vater und Kind










